Telecom-Schreiben sorgt sachsenweit für Verwirrung

Pressemitteilung vom
Aktuell erhalten viele Verbraucher*innen in Sachsen Schreiben der 1N Telecom GmbH. Darin werden sie zur Kündigung ihres Anschlusses aufgefordert, da die Telekom eine erteilte Kündigung nicht akzeptieren würde.
Ältere Frau telefoniert mit Smartphone
Off

Schadensersatzforderungen gegen Verbraucher*innen erhoben

Da der Name des Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmens dem der Deutschen Telekom GmbH aus Bonn ähnelt, gingen einige Verbraucher*innen davon aus, dass es sich um die Änderungen eines bestehenden Vertrages handelte.
 
„Die Telekom wiederum fragt bei den Kunden nach, ob sie wirklich kündigen wollen“, erklärt Robert Kluttig, Leiter des Beratungszentrums Dresden. Einige Verbraucher*innen waren sich dessen nicht bewusst. „Sie wurden angerufen und gingen davon aus, dass es sich um eine Tochterfirma der Telekom handelte“, so Kluttig weiter.
 
Wird ein vorgefertigtes Vertragsangebot der 1N Telcom inklusive Lastschriftmandat unterschrieben zurückgesendet, beinhaltet dies zugleich die Kündigung des bestehenden Vertrages beim bisherigen Anbieter. Wird die Kündigung seitens der Telekom aufgrund einer Rückfrage nicht durchgeführt, erhalten Verbraucher wiederum ein Schreiben der 1N Telecom GmbH mit einer Schadenersatzforderung.
 
„Auch persönlich adressierte Schreiben sollten immer gründlich geprüft werden. Ob diese tatsächlich vom eigenen Vertragspartner stammen oder nicht, kann im Notfall aktiv erfragt werden“, erklärt Kluttig.
 
Auskünfte zu Abzockmaschen und individuelle Beratungen zu Rechts- und Finanzthemen erteilt die Verbraucherzentrale in Dresden. Termine können telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.