Ungültiger Anbieterwechsel am Telefon

Pressemitteilung vom
Eine Torgauerin telefonierte Ende November 2022 mit einem Energieanbieter und startete damit einen Anbieterwechsel zur mivolta GmbH. Dann begann ein langwieriger Widerrufsvorgang. Die Verbraucherzentrale in Torgau hilft!
Grafik von einer Frau, die ein Handy-Display zeigt
Off

Gesetz für faire Verträge schützt Verbraucher*innen

Eine Torgauerin telefonierte Ende November 2022 mit einem Energieanbieter und startete damit einen Anbieterwechsel zur mivolta GmbH. Diese bestätigte anschließend den Vertragsschluss in Textform.

Nach reiflicher Überlegung, wollte die Verbraucherin den initiierten Wechsel jedoch nicht mehr vollziehen. Bereits wenige Tage nach der Bestätigung widersprach sie in Schriftform dem scheinbar am Telefon geschlossenen Vertrag. Auf dieses Schreiben erfolgte keinerlei Reaktion durch die mivolta GmbH.

„Aus unserer Sicht ist gar kein wirksamer Vertrag zustande gekommen“, meint der Leiter der Verbraucherzentrale in Torgau, André Fritzsche. Der Experte führt weiter aus: „Denn mit der Einführung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge müssen solche Verträge seit 27. Juli 2021 in beiderseitiger Textform geschlossen werden.“

Das gibt Verbraucher*innen die Möglichkeit, Verträge und deren Bedingungen in Ruhe zu prüfen. Ein Telefonat allein führt somit nicht mehr zu einem Vertragsabschluss.

Im Januar 2023 wandte sich die Verbraucherin an die Verbraucherzentrale in Torgau. Mit Hilfe des Verbraucherschützers gelang es, dass der unwirksame Vertrag schließlich storniert wurde.

Insbesondere in der Energie- und Preiskrise versuchen Anbieter ein Geschäft mit der Verunsicherung von Verbraucher*innen zu machen. Wichtig für Betroffene ist in jedem Fall, sich Hilfe zu suchen – etwa bei der Verbraucherzentrale. „Es gibt einige verbraucherschützende Gesetze, die nicht allen geläufig sind und die helfen können eine ungewollte Kundenbindung früher beenden als man vielleicht denkt“, so Fritzsche.

Wer unsicher bei Vertragsproblemen oder fraglichen Forderungen ist, sollte sich frühzeitig bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Termine für eine fachkundige und unabhängige Rechtsberatung gibt es online oder unter der Telefonnummer 0341-696 2929.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.