Verbraucherzentrale warnt vor falschen Inkassoschreiben

Pressemitteilung vom
Dubiose Inkassoschreiben sorgen im Vogtland für Verunsicherung: Bürger*innen sollen für nicht abgeschlossene Lottoverträge zahlen. Die Verbraucherzentrale Auerbach warnt vor der Masche und rät, keine Zahlungen zu leisten – ein klarer Betrugsverdacht steht im Raum.
Mann sitzt am Schreibtisch und liest ein Anschreiben eines Inkassounternehmens
Off

Woran man unseriöse Forderungen erkennt

In den vergangenen Tagen erhielten Frau D. aus Bad Elster sowie weitere Bürger*innen aus der Vogtlandregion Schreiben eines Düsseldorfer Inkassobüros. Darin wird behauptet, es bestünden offene Zahlungsverpflichtungen aus angeblichen Lotto- und Gewinnspielverträgen. Gefordert werden 290 Euro innerhalb von drei Tagen – andernfalls drohe eine Erhöhung der Forderung auf 760 Euro. Zudem wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, dem Besuch eines Gerichtsvollziehers und sogar der Pfändung von Rentenansprüchen gedroht.

Die Verbraucherzentrale Auerbach hat das Inkassoschreiben geprüft und festgestellt: Der geforderte Betrag soll auf ein Konto in Spanien überwiesen werden. Der angegebene telefonische Kontakt läuft über eine Rufnummer im Vereinigten Königreich – ein weiteres Indiz für einen unseriösen Hintergrund.

Besonders alarmierend: Keiner der Betroffenen hatte nach eigenen Aussagen einen entsprechenden Lotto- oder Gewinnspielvertrag abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Auerbach warnt daher eindringlich davor, auf die Forderung einzugehen oder Zahlungen zu leisten. „Ohne einen sogenannten Vollstreckungstitel sind keinerlei Zwangsmaßnahmen wie Pfändungen rechtlich möglich.“, informiert Heike Teubner, Expertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Unser Tipp: Mahn- und Inkassoschreiben sollten immer sorgfältig geprüft werden. „Verbraucher*innen sollten nur zahlen, wenn eine klare und rechtlich nachvollziehbare Forderung besteht.“, so Teubner.

Bei Fragen rund um Inkassoschreiben oder zur Kündigung beziehungsweise dem Widerruf von Lottoverträgen hilft die Verbraucherzentrale Auerbach gerne weiter. Terminvereinbarungen sind unter der Telefonnummer 03744 / 21 96 41 möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.