Woran man unseriöse Forderungen erkennt
In den vergangenen Tagen erhielten Frau D. aus Bad Elster sowie weitere Bürger*innen aus der Vogtlandregion Schreiben eines Düsseldorfer Inkassobüros. Darin wird behauptet, es bestünden offene Zahlungsverpflichtungen aus angeblichen Lotto- und Gewinnspielverträgen. Gefordert werden 290 Euro innerhalb von drei Tagen – andernfalls drohe eine Erhöhung der Forderung auf 760 Euro. Zudem wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren, dem Besuch eines Gerichtsvollziehers und sogar der Pfändung von Rentenansprüchen gedroht.
Die Verbraucherzentrale Auerbach hat das Inkassoschreiben geprüft und festgestellt: Der geforderte Betrag soll auf ein Konto in Spanien überwiesen werden. Der angegebene telefonische Kontakt läuft über eine Rufnummer im Vereinigten Königreich – ein weiteres Indiz für einen unseriösen Hintergrund.
Besonders alarmierend: Keiner der Betroffenen hatte nach eigenen Aussagen einen entsprechenden Lotto- oder Gewinnspielvertrag abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Auerbach warnt daher eindringlich davor, auf die Forderung einzugehen oder Zahlungen zu leisten. „Ohne einen sogenannten Vollstreckungstitel sind keinerlei Zwangsmaßnahmen wie Pfändungen rechtlich möglich.“, informiert Heike Teubner, Expertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Unser Tipp: Mahn- und Inkassoschreiben sollten immer sorgfältig geprüft werden. „Verbraucher*innen sollten nur zahlen, wenn eine klare und rechtlich nachvollziehbare Forderung besteht.“, so Teubner.
Bei Fragen rund um Inkassoschreiben oder zur Kündigung beziehungsweise dem Widerruf von Lottoverträgen hilft die Verbraucherzentrale Auerbach gerne weiter. Terminvereinbarungen sind unter der Telefonnummer 03744 / 21 96 41 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.