Vorgerichtliche Mahnung verunsichert Verbraucher*innen

Pressemitteilung vom
Das Schreiben einer Firma EU-ONLINE AG aus Hamburg schreckt derzeit Verbraucher*innen im Vogtland auf. In einem amtlich aussehenden Schreiben werden angebliche Forderungen aus Gewinnspiel-Verträgen in Höhe von knapp 400 Euro angemahnt.
Mahnung Inkassoforderung
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Gleichzeitig wird gedroht, dass im Falle einer Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen werde, aus der weitere Kosten entstünden.
Mittels eines beigefügten Formulars sollen die verunsicherten Verbraucher*innen ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen, damit die Forderung gleich vom Konto abgebucht werden kann.

Nach Auffassung der Auerbacher Verbraucherzentrale dient dies dazu, dass die Betroffenen nicht erkennen können, dass das Geld ins Ausland wandert. Da auch die eingescannte Unterschrift des angeblichen Rechtsanwaltes Maik Kühne keinerlei Ähnlichkeit mit einem solchen Namen hat, warnt Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach eindringlich davor, auf das Schreiben zu reagieren. In schriftlicher Form kann mit dieser Firma kein Kontakt aufgenommen werden, da sich bei der angeblichen Firmenadresse der Hinweis „Kein Postempfang“ befindet.

Von aufgedruckten Stempeln und Siegeln sollte man sich nicht beeindrucken lassen und das Schriftstück in die blaue Tonne werfen.
Die Verbraucherzentrale Auerbach steht gerne für Rechtsberatungen zu diesem oder anderen Themen zur Verfügung. Terminvereinbarungen sind unter 03744 - 21 96 41 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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