Vorsicht vor falscher Porno-Abmahnung

Pressemitteilung vom
Kommt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ins Haus geflattert, ist das vielen nicht nur unangenehm – es kann auch teuer werden. Noch unangenehmer wird es jedoch, wenn als Grund gestreamte Pornos angegeben werden.
Eine Frau im Kleid tippt auf ihrem Smartphone.
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E-Mail-Betrüger täuschen Meißener mit Namen einer bekannten Abmahnkanzlei

So ist es einem Mann aus dem Landkreis Meißen geschehen. Er sollte über 250 Euro zahlen. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale wurde jedoch klar: Hier sind Betrüger am Werk.
 
„Die Chance, aus Scham und Angst zu zahlen, ist gerade bei dem Thema sehr hoch“, erklärt Sylvia Neuber von der Verbraucherzentrale in Meißen. „Die Abmahnung war wirklich gut gemacht, aber dennoch gefälscht!“ Die
Abmahnung kam per E-Mail mit dem Betreff „Letzte Mahnung vor Klageerhebung“. Es wurde das Firmenlogo der Frommer Rechtsanwalts PartG mbB verwendet – eine sehr bekannte Abmahnkanzlei. Sogar der Name des Anwalts war zu finden. Der Betroffene soll angeblich das Onlineangebot von Pornhub.com gestreamt haben und nun 268,27 Euro zahlen. Dabei zeigt die Länderkennung der IBAN-Nummer, dass das Geld nach Irland gehen soll.
 
Auch die Abmahnkanzlei selbst warnt auf Ihrer Internetseite vor dem Betrugsversuch und hat Anzeige erstattet. „Bei solchen E-Mails sollte man Ruhe bewahren und weder voreilig zahlen noch die Mail ungelesen löschen. Prüfen Sie die Mail und genau, ob sie echt sein kann oder nicht“, empfiehlt Neubert. „Ein weiteres Indiz: Abmahnungen bekommt man in der Regel postalisch von einer Rechtsanwaltskanzlei zugeschickt.“ Wer sich unsicher ist, bekommt Unterstützung bei der Verbraucherzentrale.

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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