Vorsicht vor Gewinnspiel-Betrügern

Pressemitteilung vom
Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher, Pfändung, Eintragung in Schuldnerverzeichnisse und natürlich erhebliche Kosten: Damit droht aktuell eine angebliche Anwaltskanzlei Ospelt aus München.
Frau liest erschrocken eine Mahnung.
Off

Ziel des Absenders ist die Überweisung von 790,46 Euro für einen Dienstleistungsvertrag mit dem Titel „Gewinnspiel Dienstleistungsservice“. Viele aus Zwickau, Werdau und Umgebung haben solch ein Schreiben kürzlich erhalten, nach eigenen Angaben einen solchen Vertrag aber nie abgeschlossen.
 
„Diese Masche ist nicht neu und tritt in Abwandlungen immer wieder auf“, weiß Sigrid Woitha von der Verbraucherzentrale in Zwickau. „Auch wenn in den Schreiben massiver Druck aufgebaut wird, sollte sich niemand aus der Ruhe bringen lassen oder gar eine Überweisung auf den Weg bringen“, appelliert Woitha. Eine Prüfung der Verbraucherzentrale in Zwickau hat gezeigt, dass die vermeintlichen Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer in München nicht registriert sind. Die enorme Anzahl an Rechtschreibfehlern und die Überweisung nach Griechenland sind weitere Indizien für eine miese Abzockmasche.
 
Wer bei fragwürdigen Forderungen per Post, E-Mail, SMS oder auch per Bandansage am Telefon unabhängigen Rat einholen möchte, kann sich in Zwickau an die Expertinnen der Verbraucherzentrale wenden.
 
Beratungstermine können online oder telefonisch unter 0341 – 696 29 29 (Mo-Fr 9-16 Uhr) vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.