Wertlose Wertanlage

Pressemitteilung vom
Mit fragwürdigen Methoden werden aktuell im Vogtland an der Haustür im Direktvertrieb Bücher als Wertanlage verkauft. Die Verbraucherzentrale in Auerbach warnt vor solchen Haustürgeschäften.
Spendensammler schaut von außen durch Türspion
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„Dies scheint jedoch eher ein Verlustgeschäft für die Betroffenen zu sein“, weiß Heike Teubner aus dem Beratungsalltag in der Verbraucherzentrale Auerbach.

Mehrere Kund*innen aus der Region setzten teilweise hohe fünfstellige Beträge für Büchersammlungen ein, die zum Beispiel aus Faksimiles von alten Bibeln bestehen. Die Vertriebsmitarbeitenden bewerben dabei die Bücher als werthaltige Kapitalanlage mit hohem Steigerungspotential. Dabei wird betont, dass nicht jedes einzelne Buch für sich allein einen hohen Wert habe, aber die komplette Sammlung. Und so werden nach und nach immer mehr Bücher angeboten, um den in Aussicht gestellten Wertsteigerungs-Effekt auch erzielen zu können.

Ein Beispiel aus dem Vogtland zeigt, dass die Versprechungen Wirkung zeigen. So kaufte ein Ehepaar seit den 90-iger Jahren für mehr als 89.000 Euro immer wieder Bücher und finanzierte diese teilweise über teure Kredite. Durch eine weitere fragwürdige Praxis wird der Kundschaft schließlich suggeriert, dass die ganze Sammlung gewinnbringend verkauft werden könne – für den Eintrag in ein Register wurden allerdings nochmals stolze 4.000 Euro fällig.

Die Verbraucherzentrale Auerbach warnt vor solchen Verträgen und weist darauf hin, dass Verbraucher*innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. „Hat man gleichzeitig ein Darlehen aufgenommen, so ist auch dieses widerrufbar“, ergänzt Heike Teubner. Bevor man den Versprechungen der Vertriebsmitarbeiter Glauben schenkt, sollte man sich unabhängig erkundigen, was solche Bücher im Wiederverkauf, realistisch betrachtet, einbringen können. Hierbei wird man schnell feststellen, dass mit einem Gewinn kaum zu rechnen ist.

Beratungstermine bei der Verbraucherzentrale Auerbach erhälten Betroffene unter 03744-21 96 41. Die Einrichtung hilft auch beim Erstellen eines Widerrufs.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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