Zählernummer niemals am Telefon preisgeben

Pressemitteilung vom
Unseriöse Anrufer locken in Verträge mit Energieanbieter
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Meist sind die Anrufer sehr nett und höflich und können sich gut in die Lage der Menschen hineindenken. Die kleine Lüge am Anfang, dass die Anrufenden im Namen des ansässigen Energieversorgers anrufen und ein paar einfühlsame Worte reichen oft, um Seriosität vorzugaukeln und die Menschen in ein langes Gespräch zu verwickeln. So auch in Aue-Bad Schlema: In der aktuellen Situation auf dem Strom- und Gasmarkt sind viele Verbraucher*innen dankbar für einen vermeintlich günstigeren Strom- oder Gasvertrag. In den Telefonaten wird erfahrungsgemäß vorgetäuscht, die bisherige Zählernummer und Vertragsnummer abzugleichen. Sobald diese beiden Daten dem Anrufer bekannt sind, wird allerdings ungeahnt ein Anbieterwechsel in die Wege geleitet.

Da ein Energieanbieterwechsel nur mit der Kunden- oder Zählernummer vorgenommen werden kann, kann der Anrufer mit diesem Wissen den bisherigen Vertrag kündigen. „Insofern die Kündigung des Altvertrages gar nicht beauftragt wurde, kann diese rechtlich angegriffen werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass ein Zurück in den alten Vertrag oftmals ein schwieriges Unterfangen bleibt“, erklärt Simone Woldt von der Verbraucherzentrale Aue. Hinsichtlich des Neuvertrages steht den Kund*innen bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In einem vorliegenden Fall war die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen, so dass die Familie den Vertragswechsel mit Hilfe der Verbraucherzentrale Aue stoppen konnte.

Tipp der Verbraucherzentrale Aue: Bei überraschenden Anrufen einfach auflegen, eventuell geschlossene Verträge mittels Einschreiben widerrufen und unabhängigen Rat suchen, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale, die den Fall prüft, Lösungen sucht und Meldung an die Bundesnetzagentur umsetzt. Die Verbraucherzentrale Aue steht für Rechtsberatungen zu diesem oder anderen Themen zur Verfügung. Terminvereinbarungen sind unter 03771-251000 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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