Dubiose Schlüsseldienste vor Gericht: Ein Jahr nach der Klagewelle

Pressemitteilung vom
Wenige Lichtblicke, viele Hürden: Der Kampf der Verbraucherzentrale Sachsen gegen organisierte Abzocker

1500 Euro für eine Türöffnung, undurchsichtige Geschäftsstrukturen und Postadressen, die ins Leere laufen: Das klingt nach vielen Hürden, die aus dem Weg zu räumen sind? Stimmt! Seit einem Jahr kämpft die Verbraucherzentrale Sachsen an sächsischen Amtsgerichten gegen unseriöse Schlüsseldienste für das Recht der Verbraucher. Insgesamt 8 Verfahren haben die Verbraucherschützer angestrengt, um Schlüsseldienst-Abzockern das Handwerk zu legen. Das Resultat ist ernüchternd: Lange Bearbeitungszeiten an den Gerichten und gescheiterte Zwangsvollstreckungen. Dennoch fiebern die Verbraucherschützer dem Ausgang der restlichen Urteile entgegen.

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„Immerhin bei einer der Betroffenen, die mit uns klagen, war die Zwangsvollstreckung auf Anhieb erfolgreich und die Dame erhielt knapp 500 Euro zurück. Das zeigt, dass sich der Kampf lohnen kann“, so Rechtsexpertin Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen, die die Verfahren führt und verdeutlichen, wieviel Durchhaltevermögen Betroffene aufbringen müssen, um endlich ihr Geld zurück zu bekommen.

Doch zurück zum Beginn: Mehrere hundert Betroffenen wandten sich wegen horrender Schlüsseldienstkosten seit mehreren Jahr an die Verbraucherschützer. Wurde der Betrag einmal an der Haustür bezahlt, war das Geld in der Regel weg. Auf außergerichtliche Schreiben reagierten die Anbieter nicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat daraufhin mehrere Individualklageverfahren gegen die unseriöse Schlüsseldienstindustrie angestrengt, um Rechtssicherheit für Verbraucher zu schaffen und die Ortsüblichkeit der Preise festzuzurren.

Doch das Problem bestand nicht darin, ein Urteil im Sinne der Verbraucher zu erstreiten. „Angefangen bei der Ermittlung ladungsfähiger Anschriften, um überhaupt eine Klage einreichen zu können, bis hin zur Zwangsvollstreckung, die oft an der vermeintlichen Vermögenslosigkeit des Schuldners scheitert – Das Problem besteht darin, das Urteil auch vollstrecken zu können“, erklärt Siegert.

Da die Beklagten den Verhandlungen fern blieben und nicht reagierten, sind zudem meist Versäumnisurteile ergangen. „Das heißt, dass das Gericht unsere Klage für schlüssig hält, aber ohne dass die Gegenseite bestreitet, keine Entscheidungsgründe erarbeitet werden können. Dazu, die Frage zu klären, ab wann Preise als Wucher gelten, konnte es also nie kommen“, resümiert Siegert.

Dass unseriöse Anbieter oftmals leichtes Spiel haben, liegt auch an der Ressourcenknappheit von Justiz und Behörden. „Es ist deswegen umso wichtiger, hier eng zusammenzuarbeiten, die Rechtsdurchsetzung zu stärken, seriöse regionale Anbieter zu unterstützen und auch politisch etwas zu bewegen“, schlussfolgert Siegert. Die Verbraucherzentrale Sachsen gründet deswegen derzeit eine Initiative mit ausgewählten Partnern, die derartigen Abzockmaschen langfristig Einhalt gebieten soll.

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