Sparkasse Meißen: Klageregister geschlossen!

Stand:
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Musterklage gegen die Sparkasse Meißen erhoben. Betroffene Prämiensparer können sich der Klage anschließen und sich im Klageregister registrieren. Falls Sie Unterstützung bei der Eintragung möchten, helfen wir Ihnen gern!
Zinsanpassung
  1. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Meißen eingereicht. Betroffene Prämiensparer können sich der Klage nicht mehr anschließen. Das Klageriegister ist geschlossen.
  2. Nach der Berechnung der Verbraucherzentrale Sachsen steht jedem Prämiensparer im Schnitt eine Zinsnachzahlung von 4.700 Euro zu.
  3. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die erste Verhandlung auf den 31. März 2021 datiert. Betroffene haben damit nur noch bis zum 30. März um 24:00 Uhr die Chance, sich der Klage anzuschließen und ihre Ansprüche auf diese Weise zu sichern.
  4. Die Eintragung ins Klageregister ist jederzeit kostenfrei auf der Webseite des Bundesamts für Justiz möglich.
  5. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 40,00 Euro mit Blick auf die Rechtssicherheit der Registrierung die Anmeldung ins Klageregister an.
  6. Betroffene Sparer, die sich nicht der Musterklage anschließen möchten, können dennoch ihre Zinsnachzahlungsansprüche für Langzeitsparverträge berechnen lassen.

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Meißen eingereicht. Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist mittlerweile geschlossen.

  • Erfahrungen mit den Musterfeststellungsklagen gegen die ersten drei Sparkassen haben aber gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, sich für die Anmeldung Unterstützung zu holen.

Wer kann sich der Musterfesstellungsklage anschließen?

Alle Kunden der Sparkasse Meißen, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, in dem die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ enthalten ist, können sich der Klage anschließen.

Andere Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen waren bereits erfolgreich.

Es ist die fünfte Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Zuvor hatte sie bereits Klagen gegen die Sparkassen Leipzig, Erzgebirge, Zwickau und Vogtland eingereicht. Die ersten Urteile des Oberlandesgerichtes fielen zum großen Teil verbraucherfreundlich aus, werden aber in der nächsten Instanz am Bundesgerichtshof erst 2021 zu einem Ergebnis führen. Hier finden Sie weitere Informationen.

Ratgeber-Tipps

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Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.