Sparkasse Vogtland: Jetzt noch bis 30. März der Musterklage anschließen!

Stand:
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Musterklage gegen die Sparkasse Vogtland erhoben. Betroffene Prämiensparer können sich ab sofort anschließen und sich im Klageregister anmelden oder uns mit der Eintragung ins Register beauftragen.
Zinsanpassung
  1. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Vogtland eingereicht. Betroffene Prämiensparer können sich der Klage anschließen und sich im Klageregister registrieren.
  2. Im Durchschnitt steht jedem Prämiensparer eine Zinsnachzahlung von 2.400 Euro zu.
  3. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die erste Verhandlung auf den 31. März 2021 datiert. Betroffene haben damit nur noch bis zum 30. März um 24:00 Uhr die Chance, sich der Klage anzuschließen und ihre Ansprüche auf diese Weise zu sichern.
  4. Die Eintragung ins Klageregister ist nach Eröffnung des Klageregisters jederzeit kostenfrei auf der Webseite des Bundesamts für Justiz möglich.
  5. Zudem bietet die Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 40,00 Euro mit Blick auf die Rechtssicherheit der Registrierung die Anmeldung ins Klageregister an.
  6. Betroffene Sparer, die sich nicht der Musterklage anschließen möchten, können dennoch ihre Zinsnachzahlungsansprüche für Langzeitsparverträge berechnen lassen.
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Kann ich mit meinem Prämiensparvertrag an der Musterfeststellungsklage teilnehmen? Wie funktioniert die Eintragung ins Klageregister? Und wie viele Zinsen stehen mir zu? Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sonderhotline für alle offenen Fragen betroffener Sparkassenkund*innen eingerichtet:

  • Sonderhotline
    Am Donnerstag, 11.03.2021, 10 bis 18 Uhr,
    unter der sachsenweiten Rufnummer: 0341 – 696 29 29
Andere Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen waren bereits erfolgreich.

Es ist die vierte Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Zuvor hatte sie bereits Klagen gegen die Sparkassen Leipzig, Erzgebirge und Zwickau einigereicht. Die ersten Urteile des Oberlandesgerichtes fielen zum großen Teil verbraucherfreundlich aus, werden aber in der nächsten Instanz am Bundesgerichtshof erst 2021 zu einem Ergebnis führen. Hier finden Sie weitere Informationen.

Wer kann sich der Musterfesstellungsklage anschließen?

Alle Kunden der Sparkasse Volgtland, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, in dem die Klauseln „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche S-Prämie“ enthalten sind, können sich der Klage anschließen.

Erfahrungen mit den Musterfeststellungsklagen gegen die ersten drei Sparkassen haben aber gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, sich für die Anmeldung Unterstützung zu holen.

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