Unterrichtsmaterial "Die Verbraucherzentrale stellt sich vor"

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Laden Sie sich hier das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I herunter. In dieser Unterrichtseinheit werden die Schülerinnen und Schüler an die Arbeit der Verbraucherzentrale herangeführt.
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In dieser Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg im Fach WBS werden die Schülerinnen und Schüler an die Arbeit der Verbraucherzentrale unter Berücksichtigung des konkretisierenden Begriffs Verbraucherrechte der Leitperspektive Verbraucherbildung herangeführt.

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Passendes Erklärvideo
Erklärvideo Verbraucherzentrale 

Zusatzmaterial
Hintergrundinformationen zur Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Hintergrundinformation: Wie funktioniert die Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale?

Stadtrallyeangebot für Schulklassen zum Kennenlernen der Verbraucherzentrale und ihrer Tätigkeitsbereiche: Stadtrallyes der Verbraucherzentrale

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.1.1 Verbraucher
3.1.1.1 Konsument

Inhaltliche Kompetenzen
(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) darstellen (G)
(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) beurteilen (M)
(9) Instrumente der Verbraucherpolitik (Verbraucherinformation, -bildung, -schutz) beurteilen und Voraussetzungen für Konsumentensouveränität erklären (E)

Konkretisierende/r Begriff/e
Verbraucherrechte

Klassenstufe und Niveau
Klasse 7 – G, M und E/GYM

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
1 Schulstunde

Zusätzlich benötigtes  Material
Internetanschluss

Fächer-/stufenübergreifende Aspekte
Weiteres Unterrichtsmaterial zum Themenfeld Institutionen des Verbraucherschutzes.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.