Der durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzte Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat sich im Jahr 2019 in seinem Policy Brief „Maßnahmen für eine zukunftsgerechte Naturgefahrenabsicherung“ dezidiert für die Einführung einer verpflichtenden Katastrophenversicherung für Wohngebäude ausgesprochen.
Naturereignisse wie Stark- oder Dauerregen können jeden jederzeit treffen und große Schäden anrichten. Oft wird dadurch die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen bedroht sowie die Gebietskörperschaften als Ganzes im hohen Ausmaß wirtschaftlich und sozial belastet. Jedes Wohngebäude muss deshalb gegen Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsche und weitere Naturgefahren versichert sein. Betroffene brauchen im Schadenfall einen Rechtsanspruch auf Entschädigung. Der Anteil der Gebäude im Freistaat Sachsen, die gegen Elementarschäden versichert sind, liegt aktuell unter 50 Prozent.
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Für eine gesetzliche Versicherungspflicht zum Nutzen von Verbrauchern, Bund und Land