Immer wieder Ärger mit 1N Telecom GmbH

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Altes Problem, neue Masche: Die 1N Telecom GmbH nutzte in diesem Jahr die Verwechslungsgefahr mit der Telekom Deutschland gezielt aus, um Verbraucher*innen zu täuschen – und das mit Erfolg. Im Beratungszentrum Leipzig und sachsenweit häuften sich die Beschwerden. Ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig stärkte im aktuellen Fall schließlich die Rechte der Betroffenen.
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„Mit Verweis auf das Urteil können wir helfen, Ängste abzubauen und Zahlungen verhindern. Denn viele Verbraucher*innen scheuen den Rechtsweg und zahlen lieber.“

11.000 Beschwerden bundesweit

Seit 2023 wendeten sich immer mehr besorgte Telekom-Kund*innen an die Verbraucherzentrale. Von Januar 2023 bis Juli 2024 wurden mehr als 11.000 Beschwerden bundesweit erfasst. Der Grund: Die 1N Telecom GmbH versandte massenhaft Werbeschreiben, in denen sie für einen neuen DSL-Tarif warb. Viele Empfänger*innen unterschrieben in dem Glauben, lediglich eine Tarifänderung innerhalb der Telekom vorzunehmen – und wechselten unwissentlich zur 1N Telecom GmbH.

Mit der Rücksendung des unterschriebenen Dokuments beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen. Doch erst nach Ablauf der 14 Tage informierte die 1N Telecom schriftlich über den Anbieterwechsel – zu spät, um den Vertrag fristgerecht zu widerrufen.

Allerdings entsprach die Widerrufsbelehrung der 1N Telecom nicht den gesetzlichen Vorgaben. Rechtsberaterin Beate Landgraf stellt klar: „Nach unserer Auffassung haben Betroffene in diesem Fall eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.“
 


Ein älteres Paar sitzt gemeinsam vor einem Laptop und wirkt konzentriert. Der Mann trägt eine Brille und ein graues Oberteil, die Frau hat kurze graue Haare und trägt eine Brille sowie eine gestreifte Bluse. Im Hintergrund steht auf violettem Hintergrund die Frage: "Getäuscht vom Telefonanbieter?" sowie ein Aufruf zur Beschwerde. Orangefarbene grafische Elemente umrahmen das Paar.


Urteil des Amtsgerichts Leipzig stärkt Betroffene

Ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig wies die Klage der 1N Telekom zurück und machte deutlich: Die Werbeschreiben nebst Auftragsformularen verfolgten das Ziel, die Verbraucher*innen gezielt zum Anbieterwechsel zu veranlassen. „Das Urteil untermauert damit, dass in diesen Fällen kein wirksamer Vertrag mit 1N Telecom zustande gekommen ist“, erklärt Landgraf – und liefert damit gleichzeitig ein starkes Argument, keine Zahlungen zu leisten. „Mit Verweis auf das Urteil können wir helfen, Ängste abzubauen und Zahlungen verhindern. Denn viele Verbraucher*innen scheuen den Rechtsweg und zahlen lieber.“

Die 1N Telecom GmbH sorgt mit ihrer aggressiven Akquise und dem gezielten Anschreiben von Verbraucher*innen seit Langem für Ärger bei den Verbraucherschützer*innen. Die Masche ist immer die gleiche: Verbraucher*innen wird ein angeblich abgeschlossener Vertrag untergeschoben – verbunden mit Forderungen nach Schadensersatz.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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