Moderne und zielgruppengerechte Beratung für Sachsen: Innovation und Investition

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Ein wirksamer Verbraucherschutz gibt den Bürgern Sicherheit und Vertrauen. Damit Menschen vor unlauteren Praktiken oder Rechtsverstößen geschützt werden, müssen Parlament und Landesregierung die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Paar unterschreibt Vertrag

Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) stellt sicher, dass den Verbrauchern ein entsprechender finanzieller oder ideeller Mehrwert zufließt, sie korrigiert rechtswidriges Handeln von unseriösen Anbietern und steht stets an der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit flächendeckenden, fachlich differenzierten, qualitativ hochwertigen und zielgruppenadäquaten Serviceangeboten setzt die VZS sowohl auf analoge als auch digitale Formate (z.B. Videochatberatung).

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Der sukzessive Ausbau der Kooperations- und Kompetenzzentren der Verbraucherzentrale Sachsen mit einem innovativen Beratungsmix aus vor Ort-, aufsuchender und mobiler Beratung wird weiter gefördert. Um die Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten, wird die digitale Ausstattung der Zentren gestärkt. Das Projekt mobile Beratung der Verbraucherzentrale Sachsen erreicht viele Orte in den ländlichen Regionen. Es wird verstetigt und auskömmlich finanziert. Die neue Richtlinie Verbraucherschutz fördert die Arbeit der Verbraucherzentrale Sachsen und beschränkt sie nicht. Sachsen bekennt sich zu einer unabhängigen Verbraucherzentrale.

Mit einer planbaren, verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung der Verbraucherzentrale Sachsen wird ein starker Verbraucherschutz möglich auf den sich die sächsischen Bürger vertrauen können.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.