Energiewende: Verbraucher mitnehmen

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Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen die Energiewende, deshalb sollen sie mitgenommen werden und partizipieren.
Erdball getragen von mehreren Händen

Ein informierter Verbraucher sucht nach eigenen Möglichkeiten Energie einzusparen, kostengünstig Energie zu beziehen und ggf. selbst Energieproduzent zu werden. Für eine erfolgreiche Energiewende bedarf es daher eines wirksamen Akzeptanz- und Beteiligungsmanagements. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen individuelle und passgenaue Unterstützung, um energie- und klimabewusstes Wohnen und Leben zu ermöglichen. Maßnahmen der dezentralen Energiewende sind landesweit umzusetzen, insbesondere auch in den ländlichen Räumen.

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Die Interessen der sächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher sind im Energie- und Klimaprogramm, den Einzelmaßnahmen und kommunalen Wärmeplänen zu berücksichtigen. Dabei gehen die Interessen der Verbraucher vor. Gesetzliche Regelungen sind mit ausreichend Vorlauf und Transparenz umzusetzen. Im Gesetzgebungsverfahren sind Verbraucher, zum Beispiel durch Interessenverbände, Vereine explizit zu beteiligen.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.