Millionen betroffen, Milliarden im Spiel: Das Zinsurteil des BGH

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Der Kampf gegen zu niedrige Zinsen bei Prämiensparverträgen hat ein Ende. Ein wegweisendes BGH-Urteil bestätigt: Sparkassen haben Sparer*innen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Für viele bedeutet das jetzt Rückzahlungen im vierstelligen Bereich – ein Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland.
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Potenzieller Milliardenskandal für Sparkassen

Als im Dezember 2018 die Entscheidung fiel, das Thema Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen grundlegend aufzurollen, war das volle Ausmaß des Problems noch nicht absehbar. Niemand konnte damals absehen, dass deutschlandweit schätzungsweise eine Million Verträge betroffen waren. Verträge, bei denen Sparkassen über Jahre hinweg Zinsen falsch berechnet haben und somit Kund*innen erhebliche Beträge vorenthielten.

Für die Sparkassen ein potenzieller Milliardenskandal mit weitreichenden Folgen für ihr Ansehen – und für die Verbraucherzentrale Sachsen die bislang größte und herausforderndste Auseinandersetzung in ihrer Geschichte.

Im Laufe der Jahre wurden bundesweit 18 Klagen von Verbraucherzentralen angestrengt – allein neun davon durch die Verbraucherzentrale Sachsen. Sechs Jahre lang kämpfte sie an der Seite von 7.389 Mitkläger*innen und Hunderttausenden weiteren Sparenden in ganz Deutschland für gerechte Zinsnachzahlungen.

Seit 2019 wurden 10.887 Zinsberechnungen durchgeführt

Neben der juristischen Durchsetzung spielte auch die Beratung eine zentrale Rolle. Betroffene mussten kontinuierlich über den Stand der Verfahren, Urteile und ihre Handlungsoptionen informiert werden. Besonders groß war das Interesse an einer entscheidenden Frage: Wie viel Geld steht den Sparenden tatsächlich zu? Als führende Verbraucherzentrale im Bereich Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen gewann die Verbraucherzentrale Sachsen bundesweit das Vertrauen Tausender. Seit 2019 wurden insgesamt 10.887 Zinsberechnungen durchgeführt.

Ein Urteil für Sparer*innen: Das Ende des Zinsstreits

Der 9. Juli 2024 markierte einen Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland. Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen fällte der Bundesgerichtshof (BGH) das endgültige Urteil im Zinsstreit mit den Sparkassen. Er legte einen verbindlichen Maßstab für die Neuberechnung fest – eine Entscheidung mit Signalwirkung für die gesamte Branche. Für viele Sparer*innen bedeutete dies Rückzahlungen im vierstelligen Bereich.
 

Seitdem das BGH-Urteil gefallen ist, berechnen wir die Zinsansprüche von Prämiensparer*innen bundesweit neu. Um diesen Gesamtbetrag lagen die Sparkassen nach unseren Berechnungen falsch
(Stand: 30.05.2025):

 

1.815.114,17€


Doch mit dem Urteil war die Arbeit der Verbraucherschützer*innen keineswegs beendet. Um die Betroffenen weiterhin zu unterstützen, startete die Verbraucherzentrale Sachsen bundes- sowie sachsenweite Online-Kampagnen, die den Erfolg mit den Prämiensparer*innen feierten oder konkrete Beratungs- und Berechnungsservices anboten. 
 

>>> Gekämpft, gewonnen: Die Kampagne zum gewonnenen Zinsstreit

 


Thema auch in den kommenden Jahren relevant

Parallel dazu galt es, laufende Revisionen zurückzunehmen, den Dialog mit den Sparkassen über die Abwicklung der Nachzahlungen anzustoßen und die Urteilsfolgen in sachsenweiten Informationsveranstaltungen verständlich zu vermitteln. Dabei standen klare Handlungsempfehlungen für die Verbraucher*innen im Fokus.

Da nicht alle Verfahren abgeschlossen und nicht alle Nachzahlungen erfolgt sind, bleibt das Thema auch in den kommenden Jahren relevant – für die Verbraucherzentrale, die Betroffenen und die Öffentlichkeit.

Musterklagen gegen sächsische Sparkassen: Alle Infos auf einen Blick

Vielen Prämiensparer*innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer*innen hat damit ein Ende.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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