Nachhaltig investieren: Vortrag mit Finanzexperten

Stand:
Buchen Sie für Ihre Berufsschulklasse oder Hochschulgruppe aus dem Rheinischen Revier den Vortrag zum Thema Nachhaltige Geldanlage. Die Teilnehmenden erhalten dabei grundlegende Infos in Richtung ihrer ersten eigenen nachhaltigen Investitionen.
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  • Zielgruppe: Berufsschulklassen oder Hochschulgruppen, junge Erwachsene ab 18 Jahren, Vorkenntnisse im Bereich privater Geldanlage erforderlich, für Interessierte aus dem Rheinischen Revier (Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Kreis Euskirchen, Kreis Düren, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Mönchengladbach)
  • Zeitlicher Umfang: 90 Minuten
  • Themengebiete: Finanzen und Versicherung, Allgemeiner und nachhaltiger Konsum, private Geldanlage
  • Einsatzmöglichkeiten/ Anlässe: Projekt- und Aktionstage, als Teil einer AG, Tag der offenen Tür
  • Kosten: kostenfrei
  • Kontakt: Sie haben Interesse an der Teilnahme? Melden Sie sich bei Dominique Choina unter bildung.mehrwert@verbraucherzentrale.nrw oder 0211 91380 1486.
Beschreibung

Das Interesse junger Menschen am Thema nachhaltige Geldanlage ist groß. Gleichzeitig fällt es vielen schwer sich aufgrund fehlender klarer Kriterien eine Wissensgrundlage zu schaffen. In den Vorträgen beleuchten wir welche Rolle Geld für den Umwelt- und Klimaschutz spielt und welche Nachhaltigkeitskriterien bei der Wahl von Geldanlageprodukten berücksichtigt werden können. Konkret geht es um Fragen wie: Was bedeutet eigentlich nachhaltige Geldanlage? Welche nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten gibt es und welche Grundsätze muss ich bei privater Geldanlage im Allgemeinen und bei der nachhaltigen Geldanlage im Besonderen beachten?

Lernziele

Die jungen Erwachsenen …

  • benennen, dass es keine einheitliche und gesetzliche Definition von nachhaltiger Geldanlage gibt.
  • geben die unterschiedlichen Anlagegrundsätze von nachhaltiger Geldanlage wieder.
  • kennen Möglichkeiten Greenwashing zu identifizieren.
Formatbeschreibung und Hinweise zur Umsetzung

Zur Umsetzung des Vortrags werden eine Internetverbindung und ein Beamer benötigt.

Der Vortrag findet in Ihrer Einrichtung/Organisation statt. Unsere Expert:innen kommen zu Ihnen und führen unter Ihrer Aufsicht den Vortrag durch.

Ergänzende Angebote

Weitere Angebote rund um das Thema Finanzkompetenz gibt es für Auszubildende auch in der „Azubi-Akademie“.

Fächerbezug/Kompetenzdimension
  • Die Bildungsangebote der Verbraucherzentrale NRW fördern die (frühzeitige) Vermittlung von Verbraucherbildung als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherkompetenzen. Sie ermöglichen im Sinne einer Bildung für nachhaltigen Entwicklung (BNE) Heranwachsenden,
    • das eigene Verhalten zu reflektieren,
    • Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen,
    • eigene Handlungsspielräume zu erkennen und Handlungskompetenz zu erwerben,
    • die ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen abzuschätzen und
    • verantwortungsvolle, nachhaltige Entscheidungen treffen zu können. 

Mit ihren Bildungsangeboten leistet die Verbraucherzentrale NRW einen Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDG), insbesondere von SDG 4 "Hochwertige Bildung".

Logo SDG 4 „Hochwertige Bildung“

Fördermittelgeber/ Kooperationspartner

- Textbausteine für Standardantworten bei GTP-"Beschwerden"?Das Angebot wird vom Projekt MehrWertRevier umgesetzt und ist im Rahmen des Programms "Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen" (KoMoNa) gefördert.

Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

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Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
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VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.