Politische Positionen und Kooperationen

Stand:
Wir setzen uns auf EU-, Bundes- und Landesebene dafür ein, dass die Rechte sächsischer Verbraucher*innen gehört und durchgesetzt werden.
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  1. Als unabhängige Organisation verschaffen wir einen Überblick über komplexe Märkte und setzen uns für transparente Informationen, nachhaltige Produkte und Wertschöpfungsketten sowie starke Verbraucherrechte ein.
  2. Zur Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen und der Beseitigung von Fehlentwicklungen gehen wir mit Politik, Wirtschaft, Verbänden und Verwaltung in einen Dialog auf Augenhöhe. Wir sensibilisieren hinsichtlich aktueller Problemstellungen in den Bereichen Finanzen, Digitalisierung, Energie, Klima, Ernährung u.v.m. und zeigen praktikable Lösungsansätze auf.
  3. Mit unseren verbraucherpolitischen Forderungen, Stellungnahmen und Positionspapieren setzen wir uns auf EU-, Bundes- und Landesebene dafür ein, dass die Rechte der sächsischen Verbraucher*innen gehört und stringent durchgesetzt werden.
  4. Durch konstruktive Kooperationen und Vernetzung mit anderen verbrauchernahen Behörden, Institutionen und Verbänden stärken wir die politische Arbeit im Sinne der Verbraucherschaft.
     

Unsere Positionspapiere und Kooperationsvereinbarungen

 

01.2024 | Stellungsnahme zur Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht"

Hier finden Sie unsere Stellungnahme zur Evaluation des „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320); in Kraft getreten am 1. Oktober 2021.

03.2023 | Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung Richtlinie EU 2020 1828 zur Verbandsklage

Hier finden Sie unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU)  2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtli-nienumsetzungsgesetz - VRUG)

05.2022 | MoU zur Förderung der Informationssicherheit von Verbraucher*innen zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. (VZS)

Hier gelangen Sie zum Memorandum of Understanding zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. (VZS). Ziel der Vereinbarung ist die Förderung der Informationssicherheit vonVerbraucher*innen.

Zu den Kooperationen des BSI: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Leistungen-und-Kooperationen/leistungen-und-kooperationen_node.html

09.2021 | "Das ist es mir wert!" Broschüre gegen Lebensmittelverschwendung des SMEKUL

Hier gelangen Sie zur Broschüre: "Das ist es mir wert!" des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Sie liefert Tipps, Tricks und Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung von sächsischen Organisationen.

07.2021 | Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes über den privaten Rundfunk und die Neuen Medien Sachsen

Hier finden Sie unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes über den privaten Rundfunk und die Neuen Medien Sachsen (SÄCHSISCHES PRIVATRUNDFUNKGESETZ – SÄCHSPRG)

11.2020 | Stellungnahme zum Entwurf des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2020-2030 (EKP)

Hier finden Sie die Stellungnahme der Verbraucherzentrale Sachsen im Rahmen der Anhörung des Energiebeirats Sachsen zum Entwurf des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2020-2030.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.