Moderne und zielgruppengerechte Beratung für Sachsen: Innovation und Investition

Stand:
Ein wirksamer Verbraucherschutz gibt den Bürgern Sicherheit und Vertrauen. Damit Menschen vor unlauteren Praktiken oder Rechtsverstößen geschützt werden, müssen Parlament und Landesregierung die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen.
Paar unterschreibt Vertrag

Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) stellt sicher, dass den Verbrauchern ein entsprechender finanzieller oder ideeller Mehrwert zufließt, sie korrigiert rechtswidriges Handeln von unseriösen Anbietern und steht stets an der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit flächendeckenden, fachlich differenzierten, qualitativ hochwertigen und zielgruppenadäquaten Serviceangeboten setzt die VZS sowohl auf analoge als auch digitale Formate (z.B. Videochatberatung).

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Der sukzessive Ausbau der Kooperations- und Kompetenzzentren der Verbraucherzentrale Sachsen mit einem innovativen Beratungsmix aus vor Ort-, aufsuchender und mobiler Beratung wird weiter gefördert. Um die Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten, wird die digitale Ausstattung der Zentren gestärkt. Das Projekt mobile Beratung der Verbraucherzentrale Sachsen erreicht viele Orte in den ländlichen Regionen. Es wird verstetigt und auskömmlich finanziert. Die neue Richtlinie Verbraucherschutz fördert die Arbeit der Verbraucherzentrale Sachsen und beschränkt sie nicht. Sachsen bekennt sich zu einer unabhängigen Verbraucherzentrale.

Mit einer planbaren, verlässlichen und auskömmlichen Finanzierung der Verbraucherzentrale Sachsen wird ein starker Verbraucherschutz möglich auf den sich die sächsischen Bürger vertrauen können.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.