Starke Stimme gegen unfaire Praktiken: Erste Sammelklage gegen Amazon in Europa

Stand:
Im Februar 2024 führte Amazon ohne vorherige Zustimmung seiner Kund*innen zusätzliche Werbung auf seinem Prime-Video-Dienst ein. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen ist das nicht zulässig. Daher reichte sie am 4. April 2024 eine Sammelklage ein – die erste gegen den Online-Riesen in Europa.
Junge Menschen sitzen auf dem Sofa und schauen Streaming-Angebote auf dem Smart-TV
Off

Millionen Kund*innen betroffen

Obwohl Amazon die erhöhte Werbequote vorab per E-Mail ankündigte, setzte das Unternehmen die Änderung ohne Zustimmung der Kund*innen um. Die einzige Möglichkeit, weiterhin werbefrei zu streamen, bestand im Abschluss eines Zusatz-Abonnements für 2,99 Euro pro Monat.

Seit dem 23. Mai 2024 ist das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für betroffene Nutzer*innen geöffnet. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die vor dem 5. Februar 2024 ein kostenpflichtiges Amazon-Prime-Abonnement hatten – unabhängig davon, ob sie den Video-Dienst genutzt oder ihr Abo inzwischen gekündigt haben. 

Verfahren kann Jahre andauern

Unsere Forderung: Die Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Kund*innen. Bei einer Laufzeit von einem Jahr würde die Entschädigung 35,88 Euro betragen. Da das Verfahren voraussichtlich mehrere Jahre dauert, kann die Summe entsprechend steigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nutzerinnen das Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen haben oder nicht.

>>> Kampagne: Aufruf zu Sammelklage

Sammelklage Amazon: Jetzt ins Klageregister eintragen!


Auf der Webseite wurde eine Orientierungshilfe bereitgestellt, die FAQs, Textmuster und weiterführende Links bündelt. Damit soll die Anmeldung so einfach und rechtssicher wie möglich gestaltet werden:

Begleitend zur Klage wurde zudem eine umfassende Informationskampagne gestartet, um möglichst viele Betroffene zur Teilnahme zu ermutigen. Dafür wurden Veranstaltungskonzepte, Redaktions- und Social Media-Pläne sowie etliche Grafiken erstellt und crossmedial ausgerollt. Das große Medienecho spiegelte sich auch in der Zahl der Anmeldungen zur Sammelklage wider. 

 

So viele Verbraucher*innen haben sich dem ungleichen Kampf zwischen David und Goliath bis jetzt angeschlossen:
(Stand: 30.05.2025)

 

0

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.