Workshop: Teller statt Tonne

Stand:
Buchen Sie in Schleswig-Holstein unser Workshop Angebot „Teller statt Tonne“ als Fachergänzung, für Vorhabenwochen oder sonstigen Gruppenaktivitäten.

Früh übt sich, wer ein Lebensmittelretter werden möchte.

Lebensmittel wegzuschmeißen kostet nicht nur Geld, sondern schadet auch der Umwelt. Denn klimaschädliche Treibhausgase entstehen unter anderem bei der Erzeugung, Verarbeitung und dem Transport von Lebensmitteln. In diesem interaktiven Workshop dreht sich alles um die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung. Dabei lernen Kinder und Jugendliche, das Mindesthaltbarkeitsdatum zu deuten und warum Produkte durch die richtige Lagerung länger frisch bleiben. Abwechslungsreiche Wissens- und Diskussionsaufgaben führen spielerisch durch den Workshop.

Zielgruppe: Schulklassen in Schleswig-Holstein ab Stufe 5

Zeitlicher Umfang: 90 Minuten

Themengebiet: Lebensmittel und Ernährung

Format: Workshop mit Experten

Kosten: 180 Euro für eine Klasse mit maximal 30 Schülern

Kontakt: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,  Verbraucherbildung, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, E-Mail

 

Über weitere Bildungsangebote aus dem Referat Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale SH können Sie sich hier informieren

 

Off
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.