Das Wichtigste in Kürze
- Der vzbv klagte, weil die Sparkasse Prämiensparverträge kündigte.
- Beide Parteien einigten sich auf einen außergerichtlichen Vergleich.
- Teilnehmer:innen an dem Verfahren erhielten automatisch ein Vergleichsangebot.
Die Sparkasse Altenburger Land kündigte im Jahre 2020 zirka 6.000 Sparverträge des Typs „s-Vermögensplan“, die in den 1990er und 2000er Jahren vertrieben worden waren. Neben Zinsen sollten Sparer:innen auch attraktive Prämien erhalten, vor allem bei langer Spardauer. Unserer Rechtsauffassung nach gab es kein Kündigungsrecht, auf das sich die Sparkasse hätte berufen können. Schon gar nicht hätte eine Kündigung vor Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgesprochen werden dürfen. Außerdem hat die Sparkasse Zinsklauseln verwendet, die nicht rechtmäßig sind.
Der Vergleich galt für alle betroffenen Kund:innen der Sparkasse Altenburger Land, die im Juli 2024 in das Klageregister eingetragen waren. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Wer sich bereits selbst mit der Sparkasse geeinigt hat, profitiert nicht vom Vergleich.
Die Sparkasse hat den berechtigten Verbraucher:innen drei Optionen angeboten:
Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.