Fremde missbrauchen die Identitäten von Verbrauchern in diversen Bereichen. Mithilfe der ergaunerten Daten werden im Internet kostenpflichtige Abos abgeschlossen, Nutzerkonten eingerichtet und Waren bestellt.
Wer jemand anderem die Identität stiehlt, kann damit schnell hohen Schaden anrichten. Hierfür werden persönliche Daten, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern benutzt, um sich auf fremde Kosten bei einem Online-Dienst anzumelden oder Verträge zu schließen. Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zeigen
- unberechtigt abgeschlossene Abonnements für Video-Streaming-Dienste oder Dating-Portale,
- die unautorisierte Einrichtung von kostenpflichtigen Mailkonten
- bis hin zu im Namen der geschädigten Verbraucher getätigten Warenbestellungen über Shopping-Plattformen.
Die betroffenen Verbraucher erfahren meist erst vom Identitätsdiebstahl, wenn sie Rechnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten oder unbekannte Abbuchungen auf ihrem Konto vorfinden.
Die Formen von Identitätsmissbrauch
Die Marktwächterteams in den zuständigen Schwerpunkt-Verbraucherzentralen haben in ihren Segmenten zahlreiche Beispiele für den Missbrauch von Verbraucherdaten gefunden:
- In etlichen Fällen nutzen Unbefugte die Daten von Verbrauchern, um beispielsweise Hörbücher oder Software einzukaufen. Die erworbenen Hörbücher oder Lizenzschlüssel für Software können dann von Kriminellen weiterverkauft werden.
- Auch kostenpflichtige Streaming-Dienste werden vielfach in fremden Namen gebucht, wie die Fälle im Frühwarnnetzwerk zeigen.
- In anderen Fällen nutzen Unbekannte die Daten von Verbrauchern, um Abos für teure Online-Dating-Portale oder Premium-Mail-Konten abzuschließen.
- Ebenso liegen Fälle von Abbuchungen über die Handyrechnung vor, weil Verbraucher erst ihre Handynummer an einen angeblichen Facebook-Freund weitergegeben haben, dann eine PIN auf ihr Handy erhielten, mit der sie unwissentlich eine Zahlung freigaben und diese ebenfalls ihrem angeblichen Facebook-Freund mitteilten.
- Eine Vielzahl an Fällen bezieht sich auch auf Einkäufe bei Onlinehändlern, die im Namen der ahnungslosen Verbraucher vorgenommen werden.
- In einigen Fällen berichten Verbraucher, dass Dritte beispielsweise ihre Payback-Punkte eingelöst oder ihre Kundenkonten auf Marktplätzen vermutlich gehackt und über ihr Profil eingekauft haben.
- Unerwartete Vertragsabschlüsse für Mobilfunkverträge zählen ebenfalls zum Identitätsdiebstahl. Verbraucher erfuhren von dem Betrug durch Willkommensschreiben als auch Zahlungsaufforderungen der Firmen.
Persönliche Daten können unter anderem über Phishing-E-Mails oder Firmen-Datenlecks in die Hände von Kriminellen gelangen. Für Betroffene bleibt häufig unklar, wie die Täter an ihre digitalen Identitäten gelangt sind und in welchem Umfang diese nun genutzt oder weitergegeben werden.
Beispiele für drohende Schäden
Ein Verbraucher hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt er. Umso erstaunter ist er, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihm verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und der Verbraucher keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Kaufpreise.
Auf unserer Sonderseite finden Sie Infos rund ums Inkasso.
Eine Verbraucherin erhält über Facebook eine Freundschaftsanfrage ihrer Freundin. Tatsächlich wurde der Account der Freundin gehackt und wird nun von Kriminellen verwendet. Die Kriminellen geben also vor, die Freundin zu sein und bitten die Verbraucherin um Hilfe. Der Verbraucherin werden Codes auf ihr Smartphone zugeschickt, die sie per Facebook an die Kriminellen weiterleiten soll. Bei diesen Codes handelt es sich um Bezahl-Codes, die später auf der Mobilfunkrechnung der Verbraucherin abgerechnet werden. Schaden: 900 Euro.
Tipp zum Schutz: Wenn die Liste der Freunde nicht öffentlich ist, wird ein Facebook-Profil für diese Betrugsmasche nutzlos. Infos finden Sie auf checked4you.de, dem Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW.
Der Verbraucher denkt, er testet für ein Marktforschungsinstitut das Video-Ident-Verfahren einer Bank. In Wirklichkeit eröffnet er ein reales Konto auf seinen Namen, das für Geldeingänge von Fakeshops oder ähnlichen Betrügereien genutzt werden soll. Schaden: Eine drohende Anklage wegen leichtfertiger Geldwäsche.
Weitere Infos zu dieser Betrugsmasche lesen Sie in diesem Artikel.