Welche Folgen Identitätsdiebstahl im Internet haben kann

Stand:
Fremde missbrauchen die Identitäten von Verbrauchern in diversen Bereichen. Mithilfe der ergaunerten Daten werden im Internet kostenpflichtige Abos abgeschlossen, Nutzerkonten eingerichtet und Waren bestellt.
eine rechte Hand macht Eingaben auf einem Laptop, die linke hält eine Kreditkarte

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kriminelle nutzen gestohlene Daten im Netz für allerlei Einkäufe und Verträge auf Kosten ihrer Opfer.
  • Damit es erst gar nicht dazu kommt, sind sichere Passwörter und das Erkennen von Phishing-Versuchen wichtig.
  • Wer betroffen ist, sollte schnell handeln, Strafanzeige stellen und seine Bank informieren.
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Wer jemand anderem die Identität stiehlt, kann damit schnell hohen Schaden anrichten. Hierfür werden persönliche Daten, wie zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern benutzt, um sich auf fremde Kosten bei einem Online-Dienst anzumelden oder Verträge zu schließen. Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zeigen

  1. unberechtigt abgeschlossene Abonnements für Video-Streaming-Dienste oder Dating-Portale,
  2. die unautorisierte Einrichtung von kostenpflichtigen Mailkonten
  3. bis hin zu im Namen der geschädigten Verbraucher getätigten Warenbestellungen über Shopping-Plattformen.

Die betroffenen Verbraucher erfahren meist erst vom Identitätsdiebstahl, wenn sie Rechnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten oder unbekannte Abbuchungen auf ihrem Konto vorfinden.

Die Formen von Identitätsmissbrauch

Die Marktwächterteams in den zuständigen Schwerpunkt-Verbraucherzentralen haben in ihren Segmenten zahlreiche Beispiele für den Missbrauch von Verbraucherdaten gefunden:

  • In etlichen Fällen nutzen Unbefugte die Daten von Verbrauchern, um beispielsweise Hörbücher oder Software einzukaufen. Die erworbenen Hörbücher oder Lizenzschlüssel für Software können dann von Kriminellen weiterverkauft werden.
  • Auch kostenpflichtige Streaming-Dienste werden vielfach in fremden Namen gebucht, wie die Fälle im Frühwarnnetzwerk zeigen.
  • In anderen Fällen nutzen Unbekannte die Daten von Verbrauchern, um Abos für teure Online-Dating-Portale oder Premium-Mail-Konten abzuschließen.
  • Ebenso liegen Fälle von Abbuchungen über die Handyrechnung vor, weil Verbraucher erst ihre Handynummer an einen angeblichen Facebook-Freund weitergegeben haben, dann eine PIN auf ihr Handy erhielten, mit der sie unwissentlich eine Zahlung freigaben und diese ebenfalls ihrem angeblichen Facebook-Freund mitteilten.
  • Eine Vielzahl an Fällen bezieht sich auch auf Einkäufe bei Onlinehändlern, die im Namen der ahnungslosen Verbraucher vorgenommen werden.
  • In einigen Fällen berichten Verbraucher, dass Dritte beispielsweise ihre Payback-Punkte eingelöst oder ihre Kundenkonten auf Marktplätzen vermutlich gehackt und über ihr Profil eingekauft haben.
  • Unerwartete Vertragsabschlüsse für Mobilfunkverträge zählen ebenfalls zum Identitätsdiebstahl. Verbraucher erfuhren von dem Betrug durch Willkommensschreiben als auch Zahlungsaufforderungen der Firmen.

Persönliche Daten können unter anderem über Phishing-E-Mails oder Firmen-Datenlecks in die Hände von Kriminellen gelangen. Für Betroffene bleibt häufig unklar, wie die Täter an ihre digitalen Identitäten gelangt sind und in welchem Umfang diese nun genutzt oder weitergegeben werden.

Beispiele für drohende Schäden


Ein Verbraucher hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt er. Umso erstaunter ist er, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihm verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und der Verbraucher keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Kaufpreise.

Auf unserer Sonderseite finden Sie Infos rund ums Inkasso.


Eine Verbraucherin erhält über Facebook eine Freundschaftsanfrage ihrer Freundin. Tatsächlich wurde der Account der Freundin gehackt und wird nun von Kriminellen verwendet. Die Kriminellen geben also vor, die Freundin zu sein und bitten die Verbraucherin um Hilfe. Der Verbraucherin werden Codes auf ihr Smartphone zugeschickt, die sie per Facebook an die Kriminellen weiterleiten soll. Bei diesen Codes handelt es sich um Bezahl-Codes, die später auf der Mobilfunkrechnung der Verbraucherin abgerechnet werden. Schaden: 900 Euro.

Tipp zum Schutz: Wenn die Liste der Freunde nicht öffentlich ist, wird ein Facebook-Profil für diese Betrugsmasche nutzlos. Infos finden Sie auf checked4you.de, dem Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW.


Der Verbraucher denkt, er testet für ein Marktforschungsinstitut das Video-Ident-Verfahren einer Bank. In Wirklichkeit eröffnet er ein reales Konto auf seinen Namen, das für Geldeingänge von Fakeshops oder ähnlichen Betrügereien genutzt werden soll. Schaden: Eine drohende Anklage wegen leichtfertiger Geldwäsche.

Weitere Infos zu dieser Betrugsmasche lesen Sie in diesem Artikel.


 

So können Sie sich gegen Identitätsklau wehren

  • Betrüger kommen oft per Phishing zum Beispiel per E-Mail an die Daten ihrer Opfer. Seien Sie vorsichtig, wenn sensible Daten wie Passwörter, Pins, Bankverbindung oder Kreditkartennummern abgefragt werden. Wie Sie Phishing erkennen, beschreiben wir in einem separaten Beitrag.
  • Achten Sie auf sichere Passwörter. Verwenden Sie für jedes Nutzerkonto ein eigenes Passwort. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier. Ausführliche Tipps für sichere Passwörter finden Sie außerdem auf den Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Haben Kriminelle bereits Geld vom Konto überwiesen, handeln Sie schnell und zeigen Sie keine falsche Scham:

  • Informieren Sie Ihre Bank und sperren Sie die betroffenen Konten und/oder Karten.
  • Stellen Sie auf jeden Fall Strafanzeige bei der Polizei.
  • Ändern Sie Passwörter betroffener Accounts.
  • Gegen einen eventuellen Mahnbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Was es mit einem Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid auf sich hat und was man beachten sollte, erfahren Sie in unserem Artikel.
  • Bei der Schufa und anderen Auskunfteien kann der Identitätsdiebstahl gemeldet werden.
  • Wer unberechtigte Abbuchungen durch die Bank bzw. das Kreditkarteninstitut hat zurückbuchen lassen, bei dem melden sich dann oft die Anbieter und stellen Zahlungsaufforderungen. Mit unserem Musterbrief können Sie widersprechen und eine Kopie der gestellten Strafanzeige als Nachweis für einen Identitätsdiebstahl beifügen.

Lassen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Verbraucherzentrale beraten. Außerdem können Sie eine Beschwerde über das kostenlose Beschwerdeformular oben abgeben.