Vertragszusammenfassung – neues Gesetz gegen untergeschobene Verträge

Stand:
Telekommunikationsanbieter sind künftig verpflichtet, Ihnen vor Abschluss eines Vertrages eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsdetails bereitzustellen.
Frau sitzt frustriert vor ihrem Laptop

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit 1. Dezember 2021 gilt in Deutschland ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG).
  • Ihr Telekommunikationsanbieter muss Ihnen danach künftig vor Vertragsschluss eine klare und leicht lesbare Zusammenfassung der Vertragsbedingungen geben.
  • Die Vertragszusammenfassung muss genau festgelegte Angaben zum Vertrag beinhalten, die auf einen Blick erkennbar und für Sie verständlich sind.
  • Sie müssen ausreichend Zeit haben, um die Vertragszusammenfassung lesen und das Angebot vergleichen zu können.
  • Telefonisch abgeschlossene Verträge sind bis zu Ihrer Genehmigung der Vertragszusammenfassung schwebend unwirksam. Dadurch sollen untergeschobene Verträge verhindert werden.
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Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sollen Verbraucher:innen besser vor untergeschobenen Verträgen geschützt werden. Ein Instrument im Kampf gegen untergeschobene Verträge ist die sogenannte Vertragszusammenfassung.

Verbraucher:innen soll so außerdem die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Telekommunikations-Produkt erleichtert werden.

Zusammenfassung wichtiger Vertragsbedingungen vor Vertragsschluss

Die neue Pflicht zur Vertragszusammenfassung bedeutet, dass Ihr Telekommunikationsanbieter Ihnen künftig eine klare und leicht lesbare Zusammenfassung Ihrer Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen muss. Und zwar bevor Sie den Vertrag abschließen.

Welche Informationen müssen in der Vertragszusammenfassung stehen?

Das Telekommunikationsgesetz gibt vor, dass Sie in der Vertragszusammenfassung mindestens folgende Informationen erkennen können müssen:

  • Name, Anschrift und Kontaktangaben des Anbieters sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden
  •  wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste
    • Hauptmerkmale des Kommunikationsdienstes
    • Art der zur Verfügung gestellten Geräte
    • Angabe der Menge bzw. des Volumens pro Abrechnungszeitraum (Freiminuten bzw. Datenvolumen)
    • Angabe der Zahl der im Dienst enthaltenen Anrufe in Minuten
    • Anzahl der Nachrichten und enthaltenen Datendienste
    • Angabe Fair-Use-Regelung bei Roaming
  • Preise für die Aktivierung der Telekommunikationsdienste und alle wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Entgelte pro Abrechnungszeitraum, wenn die Dienste gegen direkte Geldzahlung erbracht werden
  • Gerätepreis
  • Etwaige Preisnachlässe
  • Laufzeit des Vertrages 
  • Bedingungen für Verlängerung und Kündigung des Vertrages
  • Nutzbarkeit der Produkte und Dienste für Endnutzer mit Behinderungen
  • Geschwindigkeiten des Internetdienstes
    • Angabe der minimalen, normalerweise zur Verfügung stehenden und maximalen Geschwindigkeit bei Festnetzinternetzugängen
    • Angabe der geschätzten maximalen Geschwindigkeit bei Mobilfunkinternetzugängen
    • Zusammenfassung der Rechtsbehelfe, die dem Verbraucher im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit zustehen 
  • Sonstige Angaben wie Informationen zum Anbieterwechsel oder Umgang mit personenbezogenen Daten


Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen ihren Kund:innen diese Informationen rechtzeitig und frühestmöglich vor Vertragsabschluss zur Verfügung stellen.

Vertragszusammenfassung bei Kombi-Produkten

Bei sogenannten Bündelprodukten, also wenn Sie mehrere Leistungen zusammen buchen (z.B. Internet und TV), müssen in der Vertragszusammenfassung alle Produkte genannt sein. Das können zum Beispiel Festnetz-Sprachtelefonie UND Festnetz-Internetzugang UND TV sein.

In der Vertragszusammenfassung finden Sie also zum Beispiel die Information, dass Ihnen neben einer Festnetz-Sprachtelefonie über VoIP auch ein mobiler Internetzugang und ein TV-Dienst zur Verfügung gestellt werden.

Vertragszusammenfassung: wesentlicher Vertragsbestandteil

Die Vertragszusammenfassung bedeutet für Sie konkret:

  1. Bei Vertragsverhandlungen im Shop muss Ihnen die Vertragszusammenfassung, bevor Sie Ihre Vertragserklärung abgeben, als Dokument ausgehändigt werden. 
     
  2. Bei einer Bestellung über das Internet muss Ihnen die Vertragszusammenfassung vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung als herunterladbares Dokument zur Verfügung gestellt werden.
     
  3. Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen.

Vertragsdetails prüfen und Tarife vergleichen

Verbraucher:innen sollen ausreichend Zeit haben, um die Vertragsinhalte in Ruhe zur Kenntnis nehmen zu können.

Vergleichen Sie mit dem, was Sie möchten und mit dem Anbieter zuvor besprochen haben. Dazu gehören auch die persönlichen Rabatte, die Ihnen zugesichert wurden. Schauen Sie auch in andere Angebote von Anbietern. Sorgfältiges Prüfen kann sich lohnen.

Sie müssen den Vertrag nicht sofort nach der Aushändigung der Vertragszusammenfassung abschließen. Der Anbieter ist eine gewisse Zeit an den Inhalt gebunden. Wie lange der Anbieter daran gebunden ist, hängt jedoch von den individuellen Umständen ab. Werden etwa am Blackfriday besondere Tarife angeboten, gilt das Angebot nur für diesen Tag. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Ihnen den Vertrag auch zwei Wochen später anzubieten. Fragen Sie direkt nach, wie lange der Anbieter an die Angebote und die Vertragszusammenfassung gebunden ist.

Was gilt für die Vertragszusammenfassung am Telefon?

Verkaufsgespräche können nach wie vor am Telefon stattfinden. Aber am Telefon gilt: Kein wirksamer Vertragsschluss ohne Genehmigung der Vertragszusammenfassung. Eine solche können Sie auch rein einfach interessenshalber beim Anbieter anfordern. Diesen Überblick der Vertragsinhalte müssen Sie sich in Ruhe anschauen und vergleichen können, bevor es zu einem endgültigen Vertragsschluss kommt.

Ein wirksamer Vertragsschluss wäre dann denkbar, wenn Kund:innen am Telefon eine E-Mail-Adresse angeben, an die im Anschluss an das Telefonat die schriftliche Vertragszusammenfassung übermittelt wird. Erst wenn Sie die Vertragszusammenfassung beispielsweise per E-Mail genehmigen, kommt der Vertrag wirksam zustande.

Wichtig: Lassen Sie sich Zeit! Lesen Sie sich in Ruhe nach dem Telefonat die Vertragszusammenfassung durch. Lesen Sie die Zusammenfassung keinesfalls während des Verkaufsgesprächs am Telefon.

Was gilt für die Vertragszusammenfassung im Internet?

Wollen Sie online einen Vertrag abschließen, kann Ihnen die Vertragszusammenfassung auch als PDF-Dokument zum Download, allerdings (spätestens) vor der verbindlichen Bestellerklärung, bereitgestellt werden.

Dadurch haben Sie jederzeit die Möglichkeit, vor Abgabe eines rechtswirksamen Angebots den Bestellprozess abzubrechen.

Was gilt für die Vertragszusammenfassung im Anbieter-Shop?

Der Telefonanbieter kann bei der persönlichen Beratung im Shop entscheiden, in welcher Form er Ihnen die Vertragszusammenfassung bereitstellt. Es muss jedoch allen Kund:innen möglich sein, die Vertragszusammenfassung in Papierform anzufordern. Geben Sie eine E-Mail-Adresse an, kann die Zusammenfassung auch elektronisch versendet werden.

Die Bereitstellung muss vor Abgabe der Vertragserklärung erfolgen. Hintergrund ist, dass Sie bei einer im Shop abgegebenen Vertragserklärung kein Widerrufsrecht haben.

Sie sollen Ihre Vertragserklärung deshalb in Kenntnis aller relevanten Vertragsdetails abgeben und die Möglichkeit haben, das Angebot mit Angeboten anderer Anbieter vergleichen zu können.

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