Vertragszusammenfassung bei Kombi-Produkten
Bei sogenannten Bündelprodukten, also wenn Sie mehrere Leistungen zusammen buchen (z.B. Internet und TV), müssen in der Vertragszusammenfassung alle Produkte genannt sein. Das können zum Beispiel Festnetz-Sprachtelefonie UND Festnetz-Internetzugang UND TV sein.
In der Vertragszusammenfassung finden Sie also zum Beispiel die Information, dass Ihnen neben einer Festnetz-Sprachtelefonie über VoIP auch ein mobiler Internetzugang und ein TV-Dienst zur Verfügung gestellt werden.
Vertragszusammenfassung: wesentlicher Vertragsbestandteil
Die Vertragszusammenfassung bedeutet für Sie konkret:
- Bei Vertragsverhandlungen im Shop muss Ihnen die Vertragszusammenfassung, bevor Sie Ihre Vertragserklärung abgeben, als Dokument ausgehändigt werden.
- Bei einer Bestellung über das Internet muss Ihnen die Vertragszusammenfassung vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung als herunterladbares Dokument zur Verfügung gestellt werden.
- Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen.