Wie Sie aus Verträgen wieder herauskommen können
Wenn Störungen oder Probleme im Vertragsverhältnis auftreten, können Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen. Ein langsames Internet oder dauerhafte Störungen können dazu führen, dass der Internetvertrag außerordentlich gekündigt werden kann. Die Störungen müssen detailliert nachgewiesen werden, insbesondere durch Aufzeichnungen eines Speedtests.
Ist Ihr Internetanschluss wesentlich langsamer als beworben, müssen Sie dem Anbieter zunächst die Möglichkeit geben, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, sprich die versprochene Internetleistung herzustellen. Sie müssen daher dem Anbieter die Möglichkeit geben, innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage) die versprochene Internetleistung zu erbringen. Fordern Sie ihn daher schriftlich – per Einwurfeinschreiben – auf, innerhalb dieser Frist die vereinbarte Leistung herzustellen.
Ändert sich nach wiederholter Aufforderung nichts, können Sie fristlos kündigen und gegebenenfalls sogar Schadensersatz verlangen. Akzeptiert der Anbieter dies nicht, so müssen Sie gegen den Anbieter klagen. Auch wenn der Bundesgerichtshof bereits für den Ausfall des Internets einen Schadensersatzanspruch bejaht, so ziehen Leistungsstörungen oft langwierige juristische Auseinandersetzungen mit sich.
Gesetz muss nachgebessert werden
Die derzeitige rechtliche Lage ist für Betroffene derzeit noch sehr unbefriedigend, da sich aus dem Gesetz direkt keine Ansprüche ergeben und Kunden bei Leistungsstörungen zunächst gegen ihren Anbieteer klagen müssen. Aus diesem Grund fordern die Verbraucherzentralen seit langem, dass das Gesetz mehr Schutz für Verbraucher bietet und diese bei Leistungsstörungen ohne Hürden den Tarif anpassen oder den Vertrag kündigen können.