Das sollten Sie beachten, bevor Sie einen Vertrag abschließen:
- 1. Flexibilität im Stromverbrauch einschätzen
Können Sie größere Teile Ihres Stromverbrauchs zeitlich verlagern (z. B. Waschmaschine, Wärmepumpe, E-Auto)? Wer flexibel ist, kann mit einem dynamischen Tarif mehr sparen.
- 2. Anbieterkosten genau prüfen
Neben einer monatlichen Grundgebühr verlangen viele Anbieter einen Aufschlag auf den Börsenstrompreis. Achten Sie gezielt auf diesen Aufschlag – er ist oft der entscheidende Unterschied zwischen den Angeboten.
- 3. Börsenpreisentwicklung beobachten
Schauen Sie sich an, wie sich die Strompreise an der Börse im Tagesverlauf und in den letzten Monaten entwickelt haben. So bekommen Sie ein Gefühl für mögliche Einsparpotenziale und Risiken.
- 4. Intelligentes Messsystem vorhanden?
Dynamische Tarife setzen ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) voraus. Seit Januar 2025 muss Ihnen Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber auf Wunsch ein solches Gerät einbauen. Achtung: Lassen Sie das Messsystem von einem anderen Anbieter installieren, können höhere Kosten entstehen – gesetzliche Preisobergrenzen gelten dann nicht.
- 5. Transparenz der Preisinformationen
Prüfen Sie, wie und wann Sie die aktuellen Preise für den nächsten Tag einsehen können – idealerweise über eine App oder ein Online-Portal des Anbieters.
- 6. Vertragslaufzeit beachten
Die meisten dynamischen Tarife sind monatlich kündbar. Tarife mit längerer Laufzeit (z. B. 12 Monate) sind weniger flexibel – Verbraucherzentralen raten in der Regel davon ab.
- 7. Kritische Rückfragen stellen
Kontaktieren Sie den Anbieter bei Unklarheiten. Ein guter Kundenservice ist bei dynamischen Tarifen besonders wichtig.
- 8. Vorsicht bei Werbeversprechen
Seien Sie skeptisch bei Aussagen wie „bis zu 500 € Ersparnis pro Jahr“ oder beim Werben mit negativen Strompreisen. Denn Umlagen, Netzentgelte und Abgaben müssen Sie weiterhin zahlen.
- 9. Reduzierte Netzentgelte richtig einordnen
Wenn Sie steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe oder E-Auto haben, profitieren Sie unter Umständen von reduzierten Netzentgelten (§ 14a EnWG). Diese gelten unabhängig vom Stromtarif und sind kein exklusiver Vorteil dynamischer Tarife.
- 10. Kombi-Angebote kritisch prüfen
Manche Tarife sind nur in Verbindung mit bestimmter Hardware (z. B. Batteriespeicher, PV-Anlage oder Energiemanagementsystem) erhältlich. Solche Bündelangebote sollten Sie besonders sorgfältig hinterfragen – sie lohnen sich nicht immer.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.