Für eine dauerhafte Qualitätssicherung und ggf. Qualitätsverbesserung bei der Verpflegung und Ernährungsbildung in Einrichtungen der Kinderbetreuung können vor Ort agierende und ausreichend qualifizierte Personen einen wesentlichen Beitrag leisten.
Nachfolgend werden deren mögliche Beratungsfelder und dafür notwendige Schulungsschwerpunkte näher beschrieben.
In Sächsischen Kindertageseinrichtungen existiert in der Regel ein funktionierendes System der Warmverpflegung. Speisenanbieter beliefern die Einrichtungen mit dem Essen, für das sich Mitarbeiter/-innen der Einrichtung, Kinder oder Eltern entschieden haben. Zugleich steht in den meisten Einrichtungen die "Gesunde Ernährung" immer wieder auf der Tagesordnung. Häufig behandelte Themen sind unter anderem Süßigkeiten, Trinken, Verpflegung zu Festen und das gesunde Frühstück.
Einrichtungen, welche nicht über ausreichend geschultes Personal verfügen, suchen für die Ernährungsbildung Unterstützung von außen. Diese erfolgt meist in einmaligen Veranstaltungen oder im Rahmen von abgeschlossenen Projekt(tag)en. Eine dauerhafte Veränderung der Ernährungsbildungs- und Verpflegungssituation kann allerdings nur dann gelingen, wenn in der Einrichtung diesbezüglich Wissen und Kompetenzen vorhanden sind.
Personen und Mitarbeiter/-innen, welche sich dauerhaft der Ernährungsbildung und Verpflegung in Kindertageseinrichtungen annehmen, werden im Folgenden Verpflegungsberater/-innen genannt. In der Regel ist es ausreichend, wenn in jeder Einrichtung eine Person diese Funktion übernimmt. Sie sollte dann über Grundwissen rund um die Lebensmittelauswahl und die Zubereitung verfügen. Dieses Wissen sollte sie angepasst an die jeweiligen Gegebenheiten auf Aktivitäten der Einrichtung übertragen können. Darüber hinaus sollten Strukturen geschaffen werden, die es ermöglichen, dass das Wissen an andere Pädagogen und an die Eltern verbreitet und die Verpflegung so nachhaltig verbessert werden kann.