Das Wichtigste in Kürze:
- Wir zeigen Ihnen, welche Punkte für das Leben im Heim vorbereitet werden müssen.
- Es ist wichtig, rechtzeitig den Antrag auf Unterstützung bei der Pflegekasse und unter Umständen beim Sozialamt zu stellen.
Umziehen bedeutet jede Menge Organisation und Neuorientierung. Und meist auch Stress, Unsicherheit und Aufregung. Bei einem Umzug ins Pflegeheim ist das nicht anders. Oft geht der Entscheidung für ein Leben im Heim ein langer Prozess voraus. Denn viele pflegebedürftige Menschen verlassen ungern ihre gewohnte Umgebung, um in einem Heim noch einmal neu anzukommen.
Umso wichtiger ist es, den Umzug ins Heim gut vorzubereiten, damit der Start dort möglichst reibungslos funktioniert. Wir zeigen Ihnen, welche Formalitäten bei einem Umzug ins Pflegeheim auf Sie oder Ihre Angehörigen zukommen und wie Sie sich optimal vorbereiten.
Das alte Zuhause auflösen
Sobald Sie einen Platz im Pflegeheim haben, sollten Sie beginnen, die alte Wohnung Schritt für Schritt aufzulösen. Auch wenn es eventuell noch einige Wochen oder gar Monate dauert, bis Ihr Heimplatz frei wird – ein Umzug kostet Zeit und Energie. Falls Sie die Chance haben, sich beides im Vorfeld etwas einteilen zu können, sollten Sie mit dem Organisieren nicht warten bis die Zeit drängt. Viele Dinge lassen sich schon einige Zeit vor dem Umzug umsetzen:
- Wenn Sie zur Miete wohnen, sollten Sie Ihre Wohnung termingerecht kündigen. Die gesetzliche Frist bei Mietverträgen beträgt drei Monate. Diese Kündigungsfrist sollten Sie unbedingt beachten. Denn: Auch wenn Sie wegen Pflegebedürftigkeit umziehen, muss Ihr Vermieter Sie nicht vorher aus dem Vertrag lassen.
- Klären Sie, ob Sie Ihre alte Wohnung renovieren müssen.
- Erstellen Sie eine Liste mit weiteren Verträgen, die zu ihrer alten Wohnung gehören und kündigen Sie sie. Beispiele: Strom, Telefon, Gas, Kabelanschluss, Hausnotrufdienst (falls vorhanden).
- Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie im Pflegeheim brauchen werden. Gegebenenfalls können Sie zum Beispiel Ihre Hausratversicherung kündigen.
- Stellen Sie sicher, dass alle Daueraufträge, die mit Ihrer bisherigen Wohnung zusammenhängen, pünktlich enden.
- Klären Sie mit dem Heim, welche Möbel mitgebracht werden können.
- Falls noch nicht geschehen – klären Sie, ob Sie Ihr Haustier mit ins Heim bringen können.
- Lassen Sie – falls vorhanden – Keller und Dachboden entrümpeln.
- Überlegen Sie, was mit den Möbeln und Gegenständen geschehen soll, die Sie nicht mitnehmen können.
- Informieren Sie Ihre behandelnden Ärzte (und Physiotherapeuten) über den bevorstehenden Umzug.
- Falls Sie bereits von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, kündigen Sie den Vertrag. Sie können ihn, unabhängig von den darin festgelegten Regelungen, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
- Machen Sie eine Liste mit Stellen, die Sie über Ihren Umzug informieren möchten. Beispiele: Versicherungen, Banken, Finanzamt, Einwohnermeldeamt, Gemeinde, Krankenkasse, Pflegekasse, Freunde, Anbieter von Zeitschriftenabonnements.
- Erstellen Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag.
- Kündigen Sie den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ). Heimbewohner sind vom Rundfunkbeitrag befreit.
Im neuen Zuhause ankommen
Um die Ankunft im neuen Zuhause so reibungslos wie möglich zu gestalten, können Sie sich im Vorfeld auf das neue Leben vorbereiten. Hier einige Tipps, welche Punkte Sie vorab organisieren können:
- Informieren Sie das Pflegeheim über gesundheitliche Einschränkungen und über Medikamente, die Sie regelmäßig nehmen müssen. Am besten ist ein Plan von Ihrem Arzt, der genau festhält, wann Sie welche Medikamente nehmen müssen.
- Klären Sie, welche Unterlagen das Pflegeheim von Ihnen benötigt.
- Kopieren Sie wichtige Dokumente (zum Beispiel Personalausweis, Vollmachten, Allergiepass, Impfpass, Brillenpass, Testament, Patientenverfügung).
- Hinterlegen Sie wichtige Originaldokumente an einem geschützten Ort oder bei einer vertretungsberechtigten Person.
- In manchen Heimen ist es notwendig, dass Sie Ihre Kleider und andere Textilien mit Namensetiketten versehen.
- Erstellen Sie eine Liste, welche Hilfsmittel Sie mit ins Pflegeheim nehmen können und welche gegebenenfalls zurückgegeben werden müssen. Beispiele: Rollator, Rollstuhl, Hörgerät, Sauerstoffgerät.
Packen Sie außerdem persönliche Gegenstände, die Sie ins Heim mitnehmen werden. Dazu zählen:
- Kleidung & Jacken
- Morgenmantel & Hausanzug
- Schuhe und Hausschuhe
- Brille
- Zahnprothesen
- Kalender
- Handtaschen
- Erinnerungsstücke
- Bilder und Fotoalben
- Hygieneartikel
- Waschlappen und Handtücher
- Eventuell Bettwäsche
- Möbel, falls möglich und gewünscht
- Eventuell etwas Geschirr
- Fernseher & Radio
Wie Sie ein passendes Pflegeheim finden, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Finanzielles regeln
Das Wichtigste zuerst: Denken Sie daran, bei der Pflegekasse rechtzeitig einen Antrag auf vollstationäre Pflege zu stellen, denn nur dann kann sich die Pflegeversicherung an den Kosten beteiligen. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, müssen Sie bei der Pflegekasse zuerst einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit stellen. Wie Sie hierbei vorgehen, erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt auf unserer Internetseite Der Weg zum Pflegegrad. Wenn Sie mit dem Antrag zu lange warten, verschenken Sie möglicherweise Geld. Denn die Pflegekasse zahlt die Leistungen erst ab Antragstellung. Besteht die Pflegebedürftigkeit bei der Antragstellung schon länger als einen Monat, werden die Leistungen zu Beginn des Monats der Antragstellung gezahlt. Falls Sie für die Antragsstellung Hilfe benötigen, können Sie für eine Beratung zum Beispiel einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe aufsuchen. Einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe können Sie hier suchen.
Die Kosten, die Sie für einen Platz im Pflegeheim bezahlen müssen, werden von Ihrem bisherigen Lebensunterhalt abweichen. Verschaffen Sie sich einen Überblick. Achten Sie dabei auch darauf, welche Kosten Sie im Pflegeheim selbst tragen müssen. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Einkommen und Vermögen für die Zahlung der Heimkosten nicht ausreichen wird, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt stellen. Das Sozialamt gewährt die Hilfe erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Hinweis: Sowohl die Pflegeversicherung als auch die Sozialhilfe sehen Leistungen für die vollstationäre Pflege erst ab Pflegegrad 2 vor.
Der Umzug ins Pflegeheim
Für den Umzugstag müssen Sie entscheiden, ob Sie den Umzug selbst durchführen oder ob Sie dazu ein Umzugsunternehmen beauftragen möchten. Falls Sie planen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, sollten Sie sich mit ausreichender Vorlaufzeit mindestens drei Angebote einholen und die Preise sorgfältig vergleichen. Es gibt Dienstleister, die auf so genannte Seniorenumzüge spezialisiert sind und Umzüge ins Pflegeheim mit dem nötigen Know-how abwickeln.
Wenn Sie den Umzug für Angehörige organisieren
Den Umzug ins Pflegeheim organisieren in vielen Fällen die Kinder oder der Ehepartner, da der pflegebedürftige Mensch selbst dazu alleine nicht mehr in der Lage ist. Sollte das auch bei Ihnen der Fall sein: Binden Sie Ihre Familie und vor allen Dingen die betroffene Person ein. Erklären Sie, was Sie organisieren. Fragen Sie nach, welche Gegenstände mitgenommen werden sollen. Bleiben Sie in Kontakt.
Das ist sicher nicht immer einfach. Denn in vielen Fällen fällt den Betroffenen der Abschied schwer und das Interesse, den Umzug mitzugestalten, ist möglicherweise nicht besonders groß. Um jedoch zu verhindern, dass sich der pflegebedürftige Mensch schon vor dem Umzug vom "echten" Leben ausgeschlossen oder seiner Mitbestimmungsrechte beraubt fühlt, sollten Sie sich davon nicht entmutigen lassen und immer wieder das Gespräch suchen.
Gut zu wissen: Wenn die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen für Sie überraschend kommt, zum Beispiel weil Sie den Umzug in ein Pflegeheim sehr kurzfristig nach einem Krankenhausaufenthalt organisieren müssen, können Sie eine kurzfristige Arbeitsverhinderung bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Sie verschafft Ihnen bis zu zehn Tage Verschnaufpause.
Beratungsstellen
Falls sich rund um den Umzug ins Pflegeheim Fragen ergeben, können Sie sich bei einer dieser Stellen beraten lassen: