Alkohol und Tabak
Nur Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen Alkohol und Tabak mit in die EU bringen.
- Tabak: Die Obergrenze, bis zu der Sie keine Steuern zahlen müssen, liegt bei 200 Zigaretten. Stattdessen können Sie 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak mitnehmen. Oder sie kombinieren: Zum Beispiel 100 Zigaretten mit 25 Zigarren.
- Alkohol: Hier wird unterschieden zwischen Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent (1 Liter frei) oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent. Auch hier können Sie kombinieren. Zusätzlich dürfen Sie 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier mitnehmen.
Lebensmittel
Die EU hat recht strenge Vorschriften gegen die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen zum privaten Gebrauch. Im Detail finden Sie sie beim deutschen Zoll. Hintergrund ist unter anderem die Gefahr von Seuchen.
- Strikte Regeln gibt es vor allem für Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse wie Käse oder Wurstwaren, die auf privatem Weg in die EU kommen. Solche Waren müssen Sie von Tierärzten an speziellen Eingangsstellen kontrollieren lassen. Außerdem brauchen Sie Gesundheitsbescheinigungen und ein gültiges Begleitdokument.
- Die Maßnahmen sind so aufwendig, dass Sie wahrscheinlich auf solche Mitbringsel verzichten wollen.
Andere, im Ausland gekaufte Waren
Sie entdecken im Urlaub einen MP3-Player, haben sich eine neue Kamera gekauft oder finden eine schöne Uhr? Solche Waren müssen Sie bei der Heimreise oft angeben und Abgaben zahlen. Frei sind Einkäufe
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro,
- bei Flug- oder Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro,
- bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
- Ob die Wertgrenzen eingehalten oder überschritten worden sind, berechnet sich nach Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer.
- Sie können einzelne Gegenstände, wie zum Beispiel eine teure Uhr, nicht auf mehrere Personen Ihrer Reisegruppe verteilen.
Bargeld
Bringen Sie Beträge von mehr als 10.000 Euro aus der EU heraus oder in sie hinein, müssen Sie das vorher schriftlich beim Zoll anmelden.
Mit unter die Regelung fallen unter anderem auch Sparbriefe, Schecks und Aktien. Edelmetalle und Edelsteine dagegen werden als Waren behandelt.
Geschützte Tiere und Pflanzen
Ganz gleich ob lebend, ausgestopft oder in Waren verarbeitet: Artengeschützte Tiere und Pflanzen dürfen Sie nicht über die Grenze der EU bringen.
Das kann zum Beispiel für Hautcreme, Arzneimittel der asiatischen Medizin, tierische Souvenirs (zum Beispiel Felle) und exotische Kleidung (zum Beispiel Pelzmäntel, Ledergürtel und -schuhe) gelten. Auch Kakteen, Orchideen, Korallen, Muschel- und Schneckenschalen können beim Zoll verboten sein.
- "Ausfuhrbescheinigungen", die Händler oft anbieten, zählen nicht. Nur zuständige Behörden des Urlaubslandes dürfen amtliche Genehmigungen ausstellen.
- Der Zoll beschlagnahmt entsprechende Tiere, Pflanzen und Gegenstände und kann auch eine Geldstrafe verhängen.
- Es gibt eine eigene Internetseite, die nach Urlaubsländern sortiert über geschützte Arten informiert.
Wertvollere Gegenstände im Reisegepäck
Zum Reisegepäck zählt der Zoll unter anderem Reisegebrauchsgegenstände (zum Beispiel Sportgeräte, Fotoausrüstungen oder Kleidung), Waren des persönlichen Verbrauchs (zum Beispiel Haarwaschmittel, Creme) und Geschenke. Diese Dinge dürfen Sie für privaten Gebrauch mitnehmen und auch wieder nach Deutschland zurückbringen.
- Allerdings können besonders hochwertige Gegenstände bei der Rückreise den Zoll erst einmal misstrauisch machen. Bringen Sie eine teure Fotoausrüstung, Schmuck oder Sportgeräte nach Deutschland, müssten Sie dann im Zweifel nachweisen, dass Sie sie nicht außerhalb der EU gekauft haben (zum Beispiel mit Kaufbelegen).
- Missverständnisse können Sie vermeiden, indem Sie sich schon vor der Reise kümmern. Das so genannte "Auskunftsblatt INF 3" können Sie sich vor der Reise beim Zoll ausstellen lassen. Bringen Sie dafür die Waren mit zur Zollstelle. Hilfreich sind hierfür auch Fotos von Schmuck oder die Seriennummer von technischen Geräten.
- Tun Sie das bei einer Flugreise, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben.
- Ebenso sollten Sie sich vor Antritt Ihrer Reise über die geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen des Urlaubslands erkundigen. Auskünfte erhalten Sie bei den Zollbehörden des jeweiligen Urlaubslands oder den Vertretungen des Urlaubslands in Deutschland (Botschaft oder Konsulat).
Gefälschte Marken und Kleidung
Nachgeahmte und gefälschte Produkte dürfen Sie nur für Ihren privaten Gebrauch über die Grenze bringen.
- Ahnt der Zoll, zum Beispiel wegen der Menge, dass Sie sie weiterverkaufen werden, kann es Probleme geben.
- Die Inhaber von Markenrechten können aber auch darum bitten, gefälschte Waren generell abzufangen. Das hat uns ein Sprecher des Zolls geschildert. Dann wären Sie an der Grenze auch schon ein einzelnes T-Shirt los.