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Wucher des Monats

Stand:
Das Bündnis gegen Wucher stellt ab 2020 den Wucher des Monats vor.
Schriftzug: "Wucher des Monats" auf blauem Hintergrund
Off

Beim Wucher des Monats wird es meist bitter ernst. Die Fälle aus unseren Beratungen sind nicht schön  - im Gegenteil hier geht es oft um in Not geratene Verbraucherinnen und Verbraucher. Und immer um Banken und Sparkassen, die diese fragwürdigen Kredite vergeben haben. Wem selbst so etwas passiert ist, findet bei den Verbraucherzentralen oder gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen Rat und Hilfe. Zum Jahresende küren wir dann noch einmal den Wucher des Jahres! Damit wollen wir die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren und das mitunter bestehende Vorurteil, dass die Betroffenen selbst schuld an ihrer Situation sind, abbauen.

 

Wucher des Monats: Dezember 2021 | Geschäftsmodell mit hohen Inkassokosten

Heute geht es um die EOS Investment GmbH und die EOS Deutscher Inkasso Dienst GmbH (DID) aus Hamburg und ihr Geschäftsmodell. Beide Unternehmen gehören zum Otto-Konzern und bilden wirtschaftlich eine Einheit. Die EOS Investment GmbH beauftragt die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) mit der Eintreibung ihrer Forderung und diese verlangt dafür von Verbraucher*innen die Erstattung von Inkassokosten (Konzerninkasso).  

Diese Erfahrung machte auch ein sächsischer Verbraucher aus Leipzig. Er hatte eine Rechnung über 115,25 Euro beim Versandhaus Otto nicht rechtzeitig bezahlt. Das Forderungsschreiben vom September 2021 von der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID) weist eine Inkassovergütung in Höhe von 166,02 Euro aus, also mehr als der Rechnungsbetrag der Ware. Durch aufgelaufene Gebühren und Kosten, wie Kontoführungs-, Anwalts- und Gerichtskosten und Zinsen beläuft sich die Gesamtforderung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH aktuell auf 481,23 Euro. Aus einem Warenkauf von 115,25 Euro ist zwischenzeitlich ein mehr als vierfach so hoher Schuldenberg geworden. Da der Verbraucher seine Schulden nicht mehr begleichen konnte und in finanzielle Not gelangte, hat er sich hilfesuchend an die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Sachsen gewandt.  

Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen von Unternehmen, die diese gegenüber Kunden haben – zum Beispiel weil bei einem Versandhaus etwas bestellt und nicht bezahlt wurde. Die Forderungen stammen entweder aus dem Otto-Konzern selbst (zum Beispiel Otto GmbH & Co. KG, bonprix Handelsgesellschaft mbH, sheego GmbH) oder von anderen Unternehmen (zum Beispiel von Banken wie der BNP Paribas, Santander oder Consumer Bank AG oder Commerzbank AG).

Die EOS Investment GmbH produziert künstlich Inkassokosten zu Lasten der Verbraucher*innen, indem es die erworbenen Forderungen nicht selbst beitreibt, sondern dafür ein Schwesterunternehmen (EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (DID)) beauftragt.

Dieses Vorgehen halten Verbraucherschützer für rechtswidrig. Wenn die EOS Investment GmbH selbst die Forderungsschreiben verschicken würde, könnte das Unternehmen nur Mahnkosten von wenigen Euro geltend machen. Um dies rechtlich endgültig zu klären, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband im September 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH beim OLG Hamburg eingereicht. Betroffene können sich dieser Klage kostenfrei anschließen. Wer sich dazu beraten lassen möchte, findet die richtigen Ansprechpartner*innen in der Verbraucherzentrale Sachsen.

Am 01.10.2021 ist das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassowesen in Kraft getreten und damit ein erster Schritt in die richtige und notwendige Richtung, der Reduzierung und Begrenzung von Inkassokosten (§13 RVG i. V. m. Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG).

Wucher des Monats: November 2021 | Ratenkredit zum Wucherpreis

Im Oktober 2019 schloss ein damals 47-jähriger Verbraucher aus Sachsen bei der TARGOBANK einen Ratenkredit über 26.000 Euro ab, welcher der Umschuldung eines bereits bestehenden Kredits diente. Der Ratenkredit war gekoppelt mit einer Restschuldversicherung in Höhe von 8.043,74 Euro zur Absicherung der Risiken Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ab. Der Kreditnehmer geriet in finanzielle Not und konnte den Kredit nicht mehr bedienen.

Der jährliche Effektivzins des Ratenkredites bei der TARGOBANK wurde mit 11,98 Prozent p.a. angegeben und der Kredit hat eine Rate von 596 Euro auf 83 Monate zzgl. einer Schlussrate von 595,32 Euro. Die mitverkaufte und mitfinanzierte Versicherung der TARGO Lebensversicherung AG mit einer einmaligen Prämie von 8.043,74 Euro betrug insgesamt rund 31 Prozent des Nettokredites. Der Verbraucher war sich des Abschlusses dieser teuren Versicherung nicht bewusst. Der Gesamtbetrag des Kredites, einschließlich Versicherung und Zinsen, belief sich auf insgesamt 50.063,32 Euro.

Die rechnerische Überprüfung ergab, dass der Kredit bei der TARGOBANK aufgrund der Restschuldversicherung sehr teuer war. Bei voller Einbeziehung der Versicherungskosten betrug die Überschreitung der Wuchergrenze 250 Prozent bei einem Marktzinssatz von 6,42 Prozent  p.a. (Zeitreihe BBK01.SUD115: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Konsumentenkredite an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über 5 Jahre). Selbst bei nur hälftiger Einbeziehung der Restschuldversicherungskosten wurde eine Überschreitung von 159 Prozent p.a. festgestellt. Diese Berechnungsmethode wird vom Bündnis gegen Wucher seit mehr als drei Jahren gefordert, entspricht jedoch nicht der ständigen Rechtsprechung.

Des Weiteren ist die Kreditwürdigkeitsprüfung aufgrund der Einkommensverhältnisse des Kreditnehmers zum Zeitpunkt der Kreditausreichung im Oktober 2019 rechtlich bedenklich (§ 18a KWG). Der Kreditnehmer verfügte zu diesem Zeitpunkt über ein monatliches Nettoeinkommen von rund 1.395 Euro. Die sich daraus ergebenen Rechtsfolgen sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Mit Unterstützung der Familie konnte der Kredit im August 2020 zu besseren Zinskonditionen und ohne Kreditlebensversicherung zu einem anderen Kreditinstitut umgeschuldet werden. Da der Verbraucher den Kredit nicht zurückzahlen kann, wird dieser seither von einem anderen Familienmitglied bedient.

Nach Ansicht des Bündnisses gegen Wucher fällt diese Vorgehensweise nicht unter eine verantwortungsvolle und faire Kreditvergabe und treibt Verbraucher in eine Schuldenspirale und finanzielle Abhängigkeit der Kreditinstitute.

Wucher des Monat: Oktober 2021 | Sind 18,38 Prozent Effektivzins Kreditwucher?

Mit 0 Euro Jahresgebühr, 50 Euro Starguthaben und dem Hinweis auf sofortiges Shoppen und späteres Zahlen wirbt Barclays, ein international agierendes Finanzunternehmen für seine Barclays Visa Kreditkarte (Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch).

Auf seiner Homepage (www.barclays.de) findet sich aktuell (Stand 13.10.2021) folgendes repräsentatives Beispiel für die Nutzung der Visa Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion: Für einen Kredit über 1.500 Euro sind bei einer Laufzeit von 12 Monaten monatliche Raten in Höhe von 136,80 Euro zu zahlen, was einem effektiven Jahreszins von 18,38 Prozent p.a. entspricht. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen kommt bei einem solchen hohen Zinssatz eine Wucherprüfung in Betracht.

Der Wucher bestimmt sich am Maßstab eines Referenzzinssatzes, der als Vergleichsparameter für das „Übliche“ heranzuziehen ist. Je nachdem welche Bundesbankzeitreihe man vorliegend für die Wucherprüfung zu Grunde legt, ergibt sich, ob Wucher vorliegt oder nicht.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist die Zeitreihe BBK01.SUD112: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte die richtige Wahl. Der Vergleichswert liegt im August, als derzeit letzter veröffentlichter Wert, bei vorläufig 6,99 Prozent p.a. Mit dem Effektivzins von 18,38 Prozent p.a. ist damit die Wuchergrenze deutlich überschritten.

Nimmt man dagegen die Zeitreihe BBK01.SUD132: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / echte Kreditkartenkredite an private Haushalte handelt es sich lediglich um einen teuren Kredit, denn der Marktdurchschnittswert der Bundesbank liegt hier bei vorläufig 15,58 Prozent p.a. Der besondere Marktzins für echte Kreditkartenkredite macht deutlich, dass deren Zinssätze praktisch keinem Wettbewerb ausgesetzt sind und die allgemeine Marktzinssenkung ignoriert wird. Diese spezielle Statistik unterstützt die von Banken vertretene Sondermarkttheorie, die der Bundesgerichtshof schon im März 1981 (Az.: III ZR 92/79) abgelehnt hat. In einem neuen Urteil (AZ.: 1 O 79/20) hat das LG Saarbrücken im September 2020 bestätigt, das die Bildung eines Sondermarktes für besonders risikoreiche Darlehen an Darlehensnehmer mit geringster Bonität abzulehnen ist.

Wucher des Monats: September 2021 | Smart-Paket führt zum Wucher

Über die Vexcash AG vermittelte Minikredite sind teuer. Darüber wurde an dieser Stelle bereits im Juni 2020 berichtet. Ein gutes Jahr später - im August 2021 - wurde der effektive Jahreszins für 1.000 Euro Kredit bei 90 Tagen Laufzeit immer noch mit 14,82 Prozent pro Jahr angegeben. Nun verlangt die Vexcash AG zusätzlich 69 Euro pro Monat, wenn Verbraucher*innen die bevorzugte Bearbeitung eines an dieses Unternehmen gestellten Kreditantrages möchten. Das Angebot läuft unter dem Namen Smart-Paket und beinhaltet noch ein paar weitere Punkte, wie das Pflanzen von Bäumen im Namen des Kunden oder Rabatte in bestimmten Onlineshops. Für die angesprochene Zielgruppe dürfte dies weniger relevant sein. An erster Stelle steht die schnelle Kreditausreichung. Es gibt auf Bewertungsportalen im Internet Hinweise, dass Betroffene ohne Buchung des Pakets darauf bis zu zehn Tage gewartet hätten. Sofern diese Berichte den Tatsachen entsprechen, würde ein solches Prozedere natürlich der Verkaufsförderung des Smart-Pakets dienen.

Das Angebot bedeutet für Kreditnehmer, wer 1000 Euro mit Sofortauszahlung benötigt und diesen Betrag in 3 Raten zurückzahlen möchte, hat neben den 23,26 Euro Zinsen weitere 207 Euro zu zahlen. Bei den zusätzlich berechneten Kosten handelt es sich nach den Definitionen zum Verbraucherdarlehen in den §§ 491ff BGB um Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Vermittlercourtage und sonstige Kosten – die aus unserer Sicht in den Effektivzinssatz einzubeziehen sind. Werden die Bearbeitungskosten in Höhe von 207 Euro in die Berechnung des effektiven Jahreszinses mit eingerechnet, beträgt dieser 377,47 Prozent pro Jahr. Wer will da nicht von Wucher sprechen?

Wucher des Monats: August 2021 | Kreditumschuldung zum Wucherpreis

Eine 50-jährige Verbraucherin aus Sachsen wurde auf einen Zeitungsartikel im Februar dieses Jahres zum Thema Kreditwucher der Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam, schöpfte Verdacht und wollte ihren TARGOBANK-Kredit überprüfen lassen.  

Sie schloss im Juli 2020 bei der TARGOBANK einen Ratenkredit über 30.700 Euro, gekoppelt mit einer Restschuldversicherung in Höhe von 8.423,02 Euro zur Absicherung der Risiken Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, ab. Was waren die Hintergründe? Die Verbraucherin hatte bereits drei Darlehen insgesamt von 30.700 Euro bei Fremdbanken, der Postbank und ING, und wollte durch eine Umschuldung aller Darlehen einen besseren Finanzierungszins und damit ihre finanzielle Belastung reduzieren.

Der jährliche Effektivzins des neuen Ratenkredites bei der TARGOBANK wurde mit 7,48 Prozent p.a. angegeben und der Kredit hat eine Rate von 601,50 Euro auf 83 Monate zzgl. einer Schlussrate von 600,42 Euro. Die monatliche Kreditrate (Zins und Tilgung) würde ohne Restschuldversicherung nur 472 Euro betragen und damit wäre die finanzielle Belastung des Kreditnehmers bedeutend geringer. Die mitverkaufte und mitfinanzierte Versicherung mit einer einmaligen Prämie von 8.423,02 Euro macht insgesamt rund 27 Prozent des Nettokredites aus. Der Gesamtbetrag des Kredites, einschließlich Versicherung und Zinsen, beläuft sich auf insgesamt 50.524,92 Euro.

Die rechnerische Überprüfung ergab, dass der Umschuldungskredit bei der TARGOBANK aufgrund der Restschuldversicherungen sehr teuer erkauft wurde. Bei voller Einbeziehung der Versicherungskosten beträgt die Überschreitung der Wuchergrenze 151 Prozent bei einem Marktzinssatz von 6,29 Prozent  p.a. (Zeitreihe BBK01.SUD115: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Konsumentenkredite an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über 5 Jahre). Diese Berechnungsmethode wird vom Bündnis gegen Wucher seit Jahren gefordert, entspricht jedoch nicht der ständigen Rechtsprechung.

Nach Ansicht des Bündnisses gegen Wucher fällt diese Vorgehensweise nicht unter eine verantwortungsvolle und faire Kreditvergabe und treibt Verbraucher in eine Schuldenspirale und finanzielle Abhängigkeit der Kreditinstitute. Es ist ratsam, nicht nur den Kreditzins im Blick zu haben, sondern auch die Gesamtkosten des Kredites.

Wucher des Monats: Juli 2021 | Inkassodienst: Wucher bei auffälligem Missverhältnis zur Leistung

Verbraucher*innen, die eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Unternehmen erhalten, erleben mitunter böse Überraschungen. Einer 80-Jährigen Dresdnerin wurde im April von der UGV Inkasso GmbH (Harthausen) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht. Demnach sollte eine Kontopfändung in Höhe von 11.907,23 Euro durchgeführt werden. Dem zugrunde lag eine Hauptforderung  in Höhe von 1.089,61 Euro, die von der alten Dame nur etwa zur Hälfte beglichen worden war. Die Schuldnerberatung des DRK Hamburg GSBK mBH berichtet im Mai von einem ähnlichen Fall. Hier wurden aus einer Hauptforderung in Höhe von 46,50 Euro stolze 1.323,54 Euro, die ebenfalls von der UGV Inkasso GmbH eingefordert wurden. Die Delta Kreditvermittlungs GmbH (Speyer),  die wegen ihrer unseriösen Geschäftstätigkeit schon mehrfach von Verbraucherschützern abgemahnt wurde, hatte diese Hauptforderung geltend gemacht.

Die UGV Inkasso GmbH ist Verbraucherschützer*innen und Schuldnerberater*innen wiederholt kritisch aufgefallen. Wegen gesetzwidriger Tätigkeit gab es in der Vergangenheit bereits Abmahnungen.

Wenn Gläubiger ein Inkassobüro beauftragen, sind die Kosten für diese Inkasso-Dienstleistung der Höhe nach beschränkt. Inkassobüros müssen sich bei der Berechnung an der Rechtsanwaltsgebührentabelle orientieren. Doch nicht alle Inkassounternehmen halten sich daran.

Inkassokosten sind häufig zu hoch angesetzt. Fantasiegebühren, Auslagen und Zinsen lassen die Inkassoforderungen oft explodieren. Bei zwei Dritteln von mehr als 1.100 durch die Verbraucherzentralen untersuchten Verbraucherbeschwerden im Jahr 2016 standen die Entgelte in keinem Verhältnis zur Leistung. Unbegründete Kosten wie etwa für Recherche, Telefonate, Überprüfung, Nachforschung oder unzulässige Kontoführungsgebühren wurden auch in den beiden hier geschilderten Fällen gefunden.

Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden: https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check.  In krassen Fällen wie hier geschildert, empfiehlt sich eine persönliche Beratung in einer Verbraucherzentrale oder gemeinnützigen Schuldnerberatungsstelle.

Wucher des Monats: Juni 2021 | Mit der Pfandleihe ins finanzielle Fiasko

Ein Verbraucher aus Baden-Württemberg wandte sich wegen einer finanziellen Notlage an ein Auto-Pfandleihhaus. Sein Resümee: „Bei dann resultierender […] 12-monatiger Darlehensdauer geht der kurzfristige Charakter der sündteuren Pfandleihe de-facto verloren und führt zu desaströsen Finanzierungskosten. Die Finanzierungskosten beim Pfandleiher wuchsen auf über 16.000 EUR an bei einem Kreditbetrag von insgesamt 31.854,40 EUR (21.000 EUR (12/2016) plus diverse Zahlungen bis einschließlich Juli 2017) sodass Mitte Dezember 2017 ein Gesamtbetrag von 48.000 EUR plus 378,83 EUR an den Pfandleiher fällig wurden.“

Pfandleihhäuser sind auch eine Möglichkeit, sich Bargeld zu beschaffen. Der Pfandleiher gewährt Gelddarlehen gegen Faustpfand an einer beweglichen Sache – wie etwa einem Auto – zur Sicherung des Darlehens neben Zinsen und Kosten. Wie hoch die Zinsen und Kosten ausfallen dürfen, ist in der Pfandleihverordnung geregelt. Günstig sind die Regelungen für Verbraucher*innen nicht. Der Zins für einen Pfandkredit beträgt demnach ein Prozent des Darlehensbetrages pro Monat, also 12 Prozent pro Jahr. Dazu kommen Gebühren, die nur bis zu einem Darlehensvertrag von 300,00 Euro fest geregelt sind. Bei höheren Darlehen unterliegen die Gebühren der freien Vereinbarung zwischen Pfandleihaus und Kund*innen. Wer dringend Geld benötigt, wird auch hohe Gebühren notgedrungen akzeptieren, wie der Fall aus Baden-Württemberg nahelegt. Unter Berücksichtigung von Zinsen und Gebühren wurde ein (fiktiver) effektiver Jahreszins von über 50 Prozent ermittelt.

Wir meinen, dass die Pfandleihverordnung aus dem Jahr 1961 dringend einer Überarbeitung bedarf, damit solche Fälle unmöglich werden. Rechtlich handelt es sich wegen der gesetzlichen Regelungen zwar nicht um Wucher. Vergleicht man die Zinsen und Gebühren aber mit der Wuchergrenze eines Darlehensvertrages bei einer Bank, liegen sie deutlich darüber.

Wucher des Monats: Mai 2021 | Unverantwortliche Preistreiberei mit Kontoüberziehung

Obwohl der Leitzins im Euroraum bereits seit mehr als vier Jahren bei null Prozent liegt, geben verschiedene Banken diese Zinssenkungen, und damit die eigenen günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten, nicht im gleichen Maße an ihre Kundinnen und Kunden weiter. In den letzten Jahren wurden die seitens diverser Kreditinstitute verlangten hohen Zinsen für Dispokredite und geduldete Kontoüberziehungen öffentlich kritisiert, so zum Beispiel von der Stiftung Warentest. Auch die Bundesregierung spricht von übertrieben hohen Dispozinsen, die nicht selten zu Überschuldung führen (Konto-Minus vermeiden bundesregierung.de). Die Bürgerbewegung Finanzwende, Mitglied im Bündnis gegen Wucher, veröffentlichte im Oktober 2020 eine Untersuchung von über 3.400 Kontenmodellen bei 1.240 Banken: Der Bericht zeigt, dass Banken und Sparkassen im Durchschnitt fast zehn Prozent für einen Dispokredit verlangen. Die Bewegung fordert deshalb "Dispozins runter! Zehn Prozent sind zu viel". (finanzwende.de).

Geändert hat sich seitdem wenig. Außer, dass gerade in Pandemie-Zeiten der Rückgriff auf den Dispokredit für viele Menschen nicht zu verhindern ist und so schnell zur Schuldenfalle werden kann. Immer noch gibt es Banken, die nicht nur überdurchschnittlich hohe Sollzinsen für ihren Dispositionskredit verlangen, sondern noch einmal zusätzlich kräftig bei der geduldeten Kontoüberziehung zulangen.

Ein solches Beispiel liefert die österreichische Oberbank, die mit verschiedenen Filialen in Sachsen und auch bundesweit tätig ist. Verbraucher*innen können bei dem Institut ihr Girokonto führen. Die Konditionen für das „Oberbank Klassik-Konto“  weisen für die eingeräumte Kontoüberziehung, also den Dispo, einen Sollzinssatz von 12,75 Prozent p.a. aus. Für die lediglich geduldete Kontoüberziehung werden 17,75 Prozent p.a. (Stand 13.04.2021) verlangt. Noch höher mit den Zinsen hinaus geht es bei der Union-Bank AG, deren Kundeneinzugsgebiet vorwiegend in Norddeutschland liegt. Bei diesem Institut liegt der Sollzins für den Dispositionskredit bei 13,00 Prozent p.a. und für die geduldete Überziehung bei 18,00 Prozent p.a. (Stand 08.04.2021).

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen stehen hier Leistung und Gegenleistung in einem in einem auffälligen Missverhältnis. Die hohe Zinsmarge der Banken bei Dispositions- und Überziehungskrediten lässt sich nicht durch hohe Unkosten oder Risiken rechtfertigen. Die Ausfallquote liegt bei unter 1 Prozent. Für die Wucherprüfung wurde von der Verbraucherzentrale Sachsen der BBK01.SUD186 Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Revolvierende Kredite und Überziehungskredite, Kreditkartenkredite an private Haushalte herangezogen. Demnach lag der Wert im Februar 2021 bei 7,4. Die von der Oberbank und der Union Bank AG für die geduldeten Überziehungen geforderten Zinsen betragen somit mehr als das Doppelte vom Üblichen, oder fachlich ausgedrückt, liegt eine Überschreitung des Marktzinssatzes durch den Vertragszins um mehr als 100 Prozent vor. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen kann hier von Wucher gesprochen werden.

Wucher des Monats: April 2021 | Mit Smartphone-Kauf in die Schuldenfalle

Nicht jeder kann mehrere hundert Euro auf einen Schlag aufbringen, um sich ein Smartphone oder ein Möbelstück zu kaufen. So wird mancher Verkäufer auch zum Kreditvermittler, der Kund*innen zur Finanzierung der Ware zu einem Kredit verhilft. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Mitglied im Bündnis gegen Wucher, berichtet davon in ihrer VerbraucherZeitung. Die Verbraucherzentrale Sachsen kennt auch Fälle, in denen Verbraucher*innen ein „Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung von Waren/Dienstleistungen des Kreditvermittlers“ verkauft wurde. Darin weist sich die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (Consors Finanz) als Kreditgeberin aus. Der Verbraucherdarlehensvertrag besteht aus einem Kreditrahmen mit einer Consors Finanz Mastercard.

Im Fall einer sächsischen Rentnerin sahen die Vertragskonditionen wie folgt aus:

  • Kreditrahmen (Nettodarlehensbetrag): 1.000 Euro
  • Gesamtbetrag: 1.082,23 Euro
  • Barzahlungspreis der Kaufsache / Erstverfügung: 900 Euro
  • Laufzeit: unbefristet
  • Sollzinssatz p.a. für die Erstverfügung: 0,00 %  für die ersten drei Monate
  • Im Übrigen veränderlicher Sollzinssatz p.a.: 14,84 %
  • Effektiver Jahreszins: 15,90 %
  • Ratenzahlung: zum 1. eines Monats „mind. 2,5% der jeweils höchsten auf volle hundert Euro gerundeten Inanspruchnahme, min. 9 Euro
  • Gleichzeitig mit Vertragsabschluss erfolgte eine  „Anmeldung zur Restschuldversicherung“ bezeichnet als das „Sorglospaket Kreditrahmen: Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit oder schwere Krankheit. … Der monatliche … Versicherungsbeitrag beträgt 0,89% des Sollsaldos des Kreditrahmens vom 21. des Vormonats …“

Gleichlautende Kreditkonditionen wurden seitens der Verbraucherzentrale Sachsen in einem weiteren Fall einer Leipziger Studentin festgestellt, die für 600 Euro ein gebrauchtes iPhone gekauft und somit eine Erstverfügung von 600 Euro hatte. Obwohl die Studentin monatelang ihre Raten zahlte, reduzierte sich die Restschuld nur unmerklich. Die Ursache dafür war die niedrige monatliche Ratenzahlung von 2,5 Prozent der Erstverfügung und die hohen Zins- und Versicherungskosten, die einen großen Teil der Rate ausmachen. Die Ratenzahlung war im Vertrag voreingestellt. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: in einer monatlichen Rate von 15 Euro sind 10,39 Euro Zinsen und Versicherungsprämie enthalten und somit stehen nur 4,61 Euro zur Tilgung des Darlehens zur Verfügung. Dies bedeutet, dass Zinsen und Versicherungsprämie fast 70 Prozent der Rate ausmachen. Das Geschäftsmodell ist für die Verbraucher*innen intransparent und führt unserer Meinung nach in eine langfristige finanzielle Abhängigkeit und in eine Schuldenfalle.

Diese speziellen Kreditkartenkredite sind zudem mit einem Effektivzins von fast 16 Prozent bereits auf den ersten Blick sehr teuer. Bezieht man die Kosten für die Restschuldversicherung in die Berechnung des Effektivzinssatzes ein, weil das Produkt integral inklusive dieser Versicherung verkauft wurde, erhöht sich der Effektivzinssatz auf beachtliche 43,12 Prozent p.a. Für die Wucherprüfung kommt es unter anderem auf die Auswahl des Referenzzinssatzes an. Wir gehen unter Zugrundelegung der BGH-Rechtsprechung (BGH XI ZR 9/15) davon aus, dass der Bundesbank Marktzinssatz für revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte (Bundesbank Zeitreihe BBK01.SUD112) heranzuziehen ist. Für das Darlehen der Rentnerin ergibt sich bei Vertragsabschluss im Juni 2018 ein effektiver Marktzins von 8,34 Prozent p.a. Nach anderer Auffassung ist der Zinssatz für echte Kreditkarten von hier 14,77 Prozent p.a. (Bundesbank Zeitreihe BBK01.SUD132) als Vergleichsparameter zu wählen.

Unabhängig davon, ergibt sich bei Einbeziehung der Restschuldversicherung, wofür das Bündnis gegen Wucher bei Politik und Gesetzgeber kämpft, in beiden Fällen eine relative Überschreitung des jeweiligen marktüblichen Effektivzinses von weit mehr als 100 Prozent. Die Rechtsfolge wäre: Der Kredit ist sittenwidrig und der Vertrag nichtig. Zinsen werden keine geschuldet.

Wucher des Monats: März 2021 | Wenig Geld zum Wucherpreis

Über den Anbieter Vexcash AG (Berlin) und über ein Internetangebot von Caspher wurde an dieser Stelle bereits berichtet. Nunmehr wird ein aktuelles Angebot von Ferratum (www.ferratum.de) unter die Lupe genommen. Hinter Ferratum steht die Ferratum Bank p.l.c. mit Sitz in Malta. Das Kreditinstitut darf sich mit seinen Angeboten auch an deutsche Verbraucher wenden, unterliegt aber nicht der deutschen, sondern der maltesischen Bankenaufsicht. 

Auf der Webseite des Unternehmens fanden sich am 18.02.2021 folgende Werbeaussagen:

  • „Xpresscredit – Der Kredit für schnelles Geld. Bis zu 1000 € und 6 Raten für Neukunden, …“
  • „Deine Vorteile: Schnell. Günstig. Einfach.“
  • „Kreditentscheidungen in max. 60 Sekunden“

Wird beispielsweise ein Kredit von 500 Euro mit einer Laufzeit von 62 Tagen aufgenommen, ergeben sich unter Anwendung des Kreditrechners auf der Webseite des Anbieters folgende Kosten (Angebot vom 18.02.2021): Der ausgewiesene Effektivzins beträgt 10,36 % p.a. und der Zinsbetrag 6,61 Euro. Die Kosten für die 2-Ratenoption belaufen sich auf 89 Euro. Bei einer monatlichen Rate von 297,81 Euro ergibt sich ein zurückzuzahlender Gesamtbetrag von 595,61 Euro.  

Die 2-Ratenoption ist im Kreditrechner voreingestellt und konnte bei einem Test nicht abgewählt werden, obwohl auf der Webseite unter „Kosten und Gebühren“ angegeben wird, dass dieser Service „optional“ ist. Unter „Kosten und Gebühren“ werden für 500 Euro Kredit für die 2-Ratenoption 99 Euro, jedoch im Kreditrechner 89 Euro ausgewiesen. Die Kosten werden unterschiedlich und somit intransparent ausgewiesen.

Berücksichtigt man die Kosten für die 2-Ratenoption im Effektivzins, was nach Ansicht des Bündnis gegen Wucher erforderlich ist, ergibt sich gemäß rechnerischer Überprüfung für den Kredit von 500 Euro bei einer Laufzeit von 62 Tagen anstatt der ausgewiesenen 10,36 % p.a. ein extrem hoher Effektivzins von 333,94 % p.a. Da wird man von Wucher sprechen dürfen. Die Kosten können jedoch noch höher liegen. Wird die bevorzugte Auftragsbearbeitung  innerhalb von 24 Stunden gewählt (XpressService-Option) wird eine Beschleunigungsgebühr von 179 Euro fällig (gemäß Webseite „Kosten und Gebühren“).

Ansonsten gilt gemäß Anbieter:

  • „Falls Du dich nicht für den ExpressService entscheidest, erhältst du das Geld erst nach spätestens 15 Tagen“.   

Bei Verschiebung des Tilgungsdarlehens, das heißt bei einer späteren Rückzahlung, werden weitere Gebühren von 79 Euro fällig.

Dieses Beispiel zeigt ein weiteres Mal, dass Verbraucher*innen vor derartigen Angeboten besser geschützt werden müssen.  

Kredite mit Laufzeiten unter drei Monaten sind von den hiesigen gesetzlichen Normen im Verbraucherschutz ausgenommen. Das Bündnis gegen Wucher setzt sich dafür ein, dass die diesbezüglichen Ausnahmeregelungen im Verbraucherdarlehensrecht aufgehoben werden und die Kreditvergabe - auch bei Kurzzeit- und Minikrediten - verantwortungsvoll und fair erfolgt.

Wucher des Monats: Februar 2021 | In den Fängen eines Kettenkredites

Ein zum Abschlusszeitpunkt 50-jähriger Verbraucher aus Bayern nahm bei der TARGOBANK AG im Jahr 2016 einen Kredit auf, der in kurzer Zeit zwei Mal umgeschuldet und zu einem Kettenkredit wurde.

Er schloss zunächst im November 2016 bei der TARGOBANK einen Ratenkredit über 22.148,20 Euro, gekoppelt mit einer Restschuldversicherung in Höhe von 3.925,10 Euro auf den Todesfall und für die Arbeitsunfähigkeit, ab. Zur Ablösung von Fremdschulden wurden 17.148 Euro verwendet. Die im Voraus zu zahlende Restschuldversicherungsprämie wurde mitfinanziert, wodurch sich eine Bruttoprämie von 5.111,20 Euro errechnet. Der Effektivzins wurde mit 7,99 Prozent p.a. angegeben und der Kredit hatte eine Rate von 404,10 Euro auf 83 Monate zzgl. einer Schlussrate von 411,93 Euro.

In dem Zusammenhang wurden weitere Finanzprodukte verkauft, eine Visa Kreditkarte mit einem Kreditrahmen von 500 Euro sowie ein Girokonto mit einem Überziehungslimit von weiteren 1.200 Euro.

Bereits nach einem Jahr wurde im November 2017 der Kredit bei der TARGOBANK in einen neuen Ratenkredit in Höhe von 22.249,35 Euro umgeschuldet. Dabei wurde die Restschuldversicherung aufgelöst und eine neue abgeschlossen, deren Bruttobetrag nunmehr 6.004,60 Euro ausmachte. Der jährliche Effektivzins erhöhte sich auf 8,94 Prozent und die monatliche Belastung stieg auf 427,70 Euro für 83 Monate zzgl. einer Schlussrate von 427,73 Euro. Des Weiteren wurde eine Lebensversicherung mit einer Beitragszahlungsdauer von 33 Jahren und einem monatlichen Beitrag von 30 Euro verkauft.

Nach nur 7 Monaten, im Juni 2018, wurde der zweite Kredit bei der TARGOBANK wieder umgeschuldet in einen neuen Ratenkredit mit einem Nettokredit von 25.743,42 Euro. Die Restschuldversicherung wurde ebenfalls aufgelöst und eine neue abgeschlossen, deren Bruttobetrag 8.073,13 Euro ausmachte. Der Effektivzins kletterte auf 9,95 Prozent p.a. und die monatliche Belastung erhöhte sich nunmehr auf 519,80 Euro für 83 Monate zzgl. einer Schlussrate von 514,81 Euro. Die übrigen Produkte blieben unverändert. Der Verbraucher kam in Zahlungsschwierigkeiten und suchte sich Hilfe und Unterstützung.

Die rechnerische Überprüfung ergab, dass alle drei Kredite aufgrund der mitverkauften und mitfinanzierten Restschuldversicherungen sehr teuer sind. Besonders auffällig ist der aktuelle, dritte Kredit. Für diesen betrug bei voller Einbeziehung der Versicherungskosten die Überschreitung der Wuchergrenze 159 Prozent bei einem Marktzinssatz von 6,92 Prozent p.a. (Zeitreihe BBK01.SUD115: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Konsumentenkredite an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über 5 Jahre). Selbst bei nur hälftiger Einbeziehung der Restschuldversicherungskosten wird eine Überschreitung von 101% p.a. festgestellt. Diese Berechnungsmethode wird vom Bündnis gegen Wucher gefordert, entspricht jedoch nicht der ständigen Rechtsprechung.

Nach Ansicht des Bündnisses gegen Wucher fällt diese Vorgehensweise nicht unter eine verantwortungsvolle Kreditvergabe und treibt Verbraucher in eine Schuldenspirale und finanzielle Abhängigkeit. Mit Unterstützung gelang es dem Verbraucher den Kredit für ihn finanziell günstig abzulösen.

Wucher des Monats: Januar 2021 | Junger Erwachsener vor Schuldnerkarriere

In diesem Fall der TARGOBANK schloss ein 24-Jähriger aus Sachsen Anfang Juni 2017 einen Ratenkredit über 11.359,00 Euro ab. Der Effektivzins wurde mit 13,19 Prozent p.a. angegeben. Die regelmäßige Rate sollte über 83 Monate 249,10 Euro betragen und die Schlussrate wurde mit 245,89 Euro vereinbart. Der Ratenkredit war gekoppelt an eine Restschuldversicherung auf den Todesfall, sowie für Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit  die 2.387,26 Euro kosten soll. Dies entspricht rund 21 Prozent des Nettokredites. Diese im Voraus zu zahlende Restschuldversicherungsprämie wurde mitfinanziert, so dass die Bruttoprämie 3.633, 30 Euro beträgt. 

Bereits im Februar 2019 wurde der  Kredit bei der TARGOBANK in einen neuen Ratenkredit mit einem Nettokredit von 16.372,53 Euro umgeschuldet. Die bestehende Restschuldversicherung wurde aufgelöst und eine neue abgeschlossen, deren Bruttobetrag nach Wegfall der Arbeitslosigkeitsversicherung noch 1.263,50 Euro ausmachte. Die monatliche Belastung erhöhte sich auf 309,20 Euro für 83 Monate mit einer Schlussrate von 311,30 Euro. Die Bruttogesamtschuld, inkl. Zinsen und Restschuldversicherung, stieg auf 25.974,90 Euro.  Der Effektivzins betrug nun laut Vertrag 11,97 Prozent p.a.. Der Verbraucher verfügte zu diesem Zeitpunkt über ein jährliches Bruttoeinkommen von lediglich 18.000 Euro.

Die rechnerische Überprüfung ergab, dass beide Kreditverträge sehr teuer sind und die Wuchergrenze in beiden Fällen deutlich überschritten ist, wenn man die Restschuldversicherungskosten ganz oder auch nur zur Hälfte in die Kosten einbezieht.

Für den ersten Kredit betrug bei voller Einbeziehung der Restschuldversicherungskosten die Überschreitung der Wuchergrenze 198,50 Prozent bei Marktzinssätzen von 6,89 Prozent p.a. (Zeitreihe BBK01.SUD115: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Konsumentenkredite an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über 5 Jahre). Für den zweiten Kredit lag die Überschreitung diesbezüglich bei 123,41 Prozent bei Marktzinssätzen von 6,55 Prozent p.a. (Zeitreihe BBK01.SUD115: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Konsumentenkredite an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über 5 Jahre).

Des Weiteren ist die Kreditwürdigkeitsprüfung insbesondere bei der Umschuldung des ersten in den zweiten Kredit aufgrund der Einkommensverhältnisse des Kreditnehmers rechtlich bedenklich. Die sich daraus ggf. ergebenen Rechtsfolgen ebenfalls sind zu berücksichtigen.

Nach Ansicht des Bündnisses gegen Wucher fällt diese Vorgehensweise nicht unter eine verantwortungsvolle Kreditvergabe. In der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Bank erhält der Betroffene Unterstützung durch die Volkssolidarität Bautzen e.V., der Mitglied im Bündnis gegen Wucher ist.

Wucher des Monats: Dezember 2020 | Lohnsteuer-Kredit zum Wucherpreis

Ein Verbraucher nahm am 9.3.2020 bei der TEBA Kreditbank Gmbh & Co. KG (Landau) einen Kredit auf, der die Rückerstattung der Lohnsteuer vorfinanzieren sollte. Für solche Kreditangebote wirbt die Bank im Internet. Der Kreditvertrag war darauf ausgelegt, dass die Rückzahlung durch die Steuerrückerstattungen seitens des Finanzamtes erfolgen sollte. Die Kredithöhe beläuft sich auf 840 Euro. Für die Vermittlung des Kredites  wurden 94,50 Euro Vermittlergebühr berechnet. Das sind auffällig hohe 11,25 Prozent vom Nettokredit. Der Ratenkredit sollte mit einem festen Sollzinssatz über 9,75 Prozent (p.a.) verzinst werden und 15 Monate bis zum 28. Juni 2021 laufen. Auf dieser Basis wurden auch die Zinsen von 113,89 Euro berechnet. Als Effektivzinssatz waren im Vertrag 19,85 Prozent (p.a.) angegeben.

Der Kreditvertrag wurde rechnerisch überprüft. Als Vergleichszinssatz zum Wuchervergleich ist aus den Bundesbankstatistiken für März 2020 aus SUD114: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Konsumentenkredite an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über 1 bis 5 Jahre der Zinssatz in Höhe von 4,57 Prozent (p.a.) entnommen worden. Aus dem Verhältnis von angegebenen Effektivzins und Marktvergleichszins ergibt sich eine Überschreitung von 334 Prozent, was deutlich mehr ist als die Wuchergrenze von 100 Prozent. Der Kredit ist daher sittenwidrig und nichtig. Es sind allein 840 Euro bis Juni 2021 zurück zu zahlen. In der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Bank erhält der Betroffene Unterstützung durch die Schuldnerberatung Tübingen.

Die TEBA Kreditbank Gmbh & Co.KG ist eine Tochtergesellschaft der VR Bank Landau-Mengkofen eG. und wirbt auf ihrer Internetseite mit „Nicht der schnelle Umsatz, sondern zukunftsgerechte Lösungen stehen bei uns im Mittelpunkt der persönlichen Beratung.“  sowie mit der Aussage „Gelebte Kundenorientierung, klare und transparente Konditionen, erfahrene und faire Gesprächspartner, die auf Augenhöhe mit dem Kunden sind: Jede Bank hat den Ruf, den sie verdient. Schön für uns.“

Wucher des Monats: November 2020 | Kredit(karten)angebot unter Wucheraspekt geprüft

Die Luxemburger Advanzia Bank S.A. wirbt im Internet für ihre gebührenfreie Kreditkarte. Tatsächlich verlangt das Kreditinstitut für die Mastercard Gold keine Jahresgebühr. Genommen werden jedoch sehr hohe Kreditzinsen. Laut aktuellem Preisverzeichnis beträgt der Effektivzins bei Nutzung der Teilzahlungsmöglichkeit extrem hohe 19,44 Prozent per anno.

Die Teilzahlungsfunktion kann nur vermieden werden, indem die Kreditkarten-Rechnung vom Verbraucher vollständig und pünktlich per Überweisung bezahlt wird. Die Bank hat die Teilzahlung – auch Revolving Credit genannt – im Karten­antrag voreinge­stellt. Das bedeutet, dass der Nutzer nur kleine Beträge zurück­zahlt und auf die übrige Summe die sehr hohen Zinsen zahlt. Wer seine Karte laufend nutzt, häuft so auf Dauer einen beträcht­lichen Schulden­berg an.

Je nachdem welche Bundesbankzeitreihe man für die Wucherprüfung zu Grunde legt, ergibt sich, ob Wucher vorliegt oder nicht. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist  die Zeitreihe BBK01.SUD112: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Revolvierende Kredite und Überziehungskredite an private Haushalte die richtige Wahl. Bezogen auf den von der der Advanzia Bank angegebenen Stand des Preisverzeichnisses April 2020 lag der Vergleichswert bei 7,35 (heute bei 7,31). Mit dem Effektivzins von 19,44 Prozent p.a. ist damit die Wuchergrenze deutlich überschritten.

Nimmt man dagegen die Zeitreihe BBK01.SUD132: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / echte Kreditkartenkredite an private Haushalte handelt es sich lediglich um einen sehr teuren Kredit, denn der Marktdurchschnittswert der Bundesbank liegt hier bei 15,08. Diese spezielle Statistik unterstützt die von Banken vertretene Sondermarkttheorie, die der Bundesgerichtshof schon im März 1981 (Az.: III ZR 92/79) abgelehnt hat. Der besondere Marktzins für echte Kreditkartenkredite macht deutlich, dass deren Zinssätze praktisch keinem Wettbewerb ausgesetzt sind und die allgemeine Marktzinssenkung ignorieren wird.

Auch beim Geldabheben am Automaten langt das Institut massiv zu. Laut Preisverzeichnis fällt bei Bargeldverfügungen (Barabhebung, Überweisung/Geldtransfers, Kauf von Kryptowährungen) ein Effektivzins von ebenfalls 19,44 Prozent per anno ab Transaktionstag an.

Wucher des Monats: Oktober 2020 | Kurzzeitkredit mit über 1.500 Prozent Effektivzins

Einfach, schnell und teuer – das sind oft Mini-und Kurzzeitkredite. Wir haben im Monat Juni über einen Fall der Vexcash AG (Berlin) in Verbindung mit der der net-m-privatbank 1891 AG (Bielefeld) berichtet. Heute ein anderes aktuelles Angebot aus dem Internet von Cashper:

„1500€ Kredit mit Sofortauszahlung

Wenn Sie einen Kredit in Höhe von 1500 € für 61 Tage aufnehmen mit Sofortauszahlung haben Sie folgenden Betrag zurück zu zahlen: Kreditbetrag: 1500 € , der Sollzins beträgt 14,20 € und Kosten Extra-Service beträgt: 99 € sodass am Ende der Laufzeit 1613,20 € zurückzuzahlen sind- effektiver Jahreszins 7,95%. Aber mit Extra Service sind effektiver Jahreszins 80,86%.“

Die Kosten können jedoch noch höher liegen. Kann der Betrag nicht in einer Rate zurück gezahlt werden und wird deshalb die 2-Ratenoption gewählt, können nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand Mai 2020) weitere Kosten in Höhe von 149,00 Euro auf den Verbraucher zukommen.

Der Anbieter gibt auf seiner Website weiter an:

„Maximaler, eff. Jahreszins (APR) (Inkl. Extra Service Kosten): 1509,40%“

Cashper ist ein Handelsname der Novum Bank Limited. Die Novum Bank hat ihren Sitz auf der Insel Malta. Das Kreditinstitut darf sich mit seinen Angeboten auch an deutsche Verbraucher wenden, unterliegt aber nicht der deutschen, sondern der maltesischen Bankenaufsicht.

Kredite mit Laufzeiten unter drei Monaten sind von den hiesigen gesetzlichen Normen im Verbraucherschutz ausgenommen. Das Bündnis gegen Wucher setzt sich dafür ein, dass die diesbezüglichen Ausnahmeregelungen im Verbraucherdarlehensrecht aufgehoben werden.

Wucher des Monats: September 2020 | Über Umschuldung zum Kettenkredit

Eine Verbraucherin aus Sachsen nahm bei der TARGOBANK einen Kredit auf, der in der Folge vier Mal umgeschuldet und somit zu einem Kettenkredit wurde. Dabei erhöhte sich die Kreditsumme von 9.134,80 Euro auf insgesamt 53.030,97 Euro.

Sie nahm erstmals im Juli 2014 bei der TARGOBANK einen Nettokredit über 8.500 Euro, gekoppelt mit einer Kreditlebensversicherung in Höhe von 634,80 Euro auf. Die regelmäßige Rate sollte über 47 Monate 219,30 Euro betragen. Die Schlussrate wurde mit 217,82 Euro vereinbart. Der Effektivzins betrug laut Vertrag 7,24 Prozent p.a.. Bereits gut ein Jahr später, im August 2015, wurde der Kredit das erste Mal umgeschuldet. Die monatliche Belastung durch den zweiten Kredit stieg auf 301,20 Euro für 71 Monate mit der vereinbarten Schlussrate in Höhe von 296,57 Euro.

Im Juli 2016 erfolgte die zweite Umschuldung bei der TARGOBANK. Die monatliche Belastung durch den dritten Kredit erhöhte sich auf 398 Euro für 95 Monate mit einer Schlussrate von 400,18 Euro. Der Nettokreditbetrag  wurde dabei angehoben auf 24.073,34 Euro und eine Kreditversicherung in Höhe von 4.224,40 Euro vom Bankmitarbeiter verkauft. Der geschuldete Gesamtkreditbetrag betrug inkl. Kreditlebensversicherung nunmehr 28.297,74 Euro. Die Bruttogesamtschuld, inkl. Zinsen und Bearbeitungsgebühren, stieg auf 38.210,18 Euro. Der Effektivzins betrug laut Vertrag 7,99 Prozent p.a..

Nach 18 Monaten, im Januar 2018, erfolgte die dritte Umschuldung. Der geschuldete Gesamtkreditbetrag betrug inkl. Kreditlebensversicherung 42.400,65 Euro, wobei sich der Kreditversicherungsbetrag auf 6.158,20 Euro belief. Die monatliche Belastung durch den vierten Kredit erhöhte sich auf 681,60 Euro für 83 Monate und einer zusätzlichen Schlussrate von 679,90 Euro. Die Bruttogesamtschuld, inkl. Zinsen, stieg auf 57.252,70 Euro. Der Effektivzins betrug laut Vertrag 8,95 Prozent p.a.

Im Juli 2019 erfolgte die vorerst letzte Kreditumschuldung. Der Nettokreditbetrag wurde nochmals angehoben auf 44.641,17 Euro und eine Kreditlebensversicherung von 8.389,80 Euro verkauft. Der geschuldete Gesamtkreditbetrag betrug damit 53.030,97 Euro. Die Monatsrate stieg auf beachtliche 893,10 Euro für 83 Monate und einer Schlussrate in Höhe von 880,36 Euro. Die Bruttogesamtschuld, inkl. Zinsen, stieg auf 75.007,66 Euro. Der Effektivzins betrug laut Vertrag 10,47 Prozent p.a., der Marktvergleichszins lag bei Krediten mit ähnlicher Laufzeit laut Bundesbank bei 6,79 Prozent p.a. (Zeitreihe BBK01.SUD115: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Konsumentenkredite an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über 5 Jahre).

In dem dargelegten Fall, handelt es sich um einen sogenannten Kettenkredit, wobei der vorangegangene Kredit immer wieder durch einen neuen abgelöst wird. Wie im vorliegenden Fall wird die Kreditsumme in der Regel immer höher und die Verschuldung des Verbrauchers steigt.

Durch den Vertrieb von weiteren Produkten, wie hier der Kreditlebensversicherungen, steigen die abzuzahlende Gesamtsumme und die monatliche Belastung. Neben dieser bereits fragwürdigen Praxis haben wir uns den Verlauf einmal näher angeschaut. Rechnet man die gesamten Kosten der Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins ein, so wie es das Bündnis gegen Wucher fordert, kann bei den letzten beiden Verträgen von Wucher gesprochen werden.

Wucher des Monats: August 2020 | 17.680 Euro für eine Kreditlebensversicherung

Ein Leipziger Ehepaar nahm am 6. Januar 2020 als Gesamtschuldner ein Allgemein-Verbraucherdarlehen bei der TARGOBANK auf. Der Nettokredit belief sich auf 63.200 Euro. In diesem Zusammenhang wurde ihnen eine Kreditlebensversicherung, die auch als Restschuldversicherung bezeichnet wird, verkauft. Die einmaligen Kosten dafür, die in Zusammenhang mit der Kreditaufnahme zu zahlen waren, betragen 17.680 Euro. Diese Beträge addiert, ergeben einen Gesamtkreditbetrag in Höhe von 80.880 Euro. Darauf sind bei dem angegebenen effektiven Jahreszins in Höhe von 8,48 Prozent pro Jahr Zinsen in Höhe  von 26.904,13 Euro zu zahlen. Um den Gesamtbetrag in Höhe von 107.784,13 Euro an die Bank zurückzuzahlen, müssen die Kreditnehmer seit 1. April dieses Jahres 83 Raten zu 1.283,20 und eine Schlussrate in Höhe von 1.278,53 Euro zahlen.

Wenige Monate nach Tilgungsbeginn suchten die 59jährigen Eheleute die Schuldner-und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale Sachsen auf, um sich bezüglich ihrer schlechten finanziellen Lage  Rat einzuholen.

Es erfolgte eine rechnerische Überprüfung im Rahmen der Bündnisarbeit, die zu folgendem Ergebnis kommt. Werden die gesamten Kosten der Versicherung in die Berechnung einbezogen, was nach Meinung des Bündnisses gegen Wucher richtig ist, ergibt sich ein effektiver Jahreszins in Höhe von 17,14 Prozent und eine Differenz zwischen Markt- und Vertragszins von 161 Prozent.

Wucher des Monats: Juli 2020 | Kettenkredit für Rentnerin

Eine 78jährige Rentnerin, die inzwischen pflegebedürftig in einem Heim in Brandenburg lebt und von der dortigen Schuldnerberatungsstelle über ihre Tochter betreut wird, erhält von der TARGOBANK zum 4. März 2020 eine Kündigung ihres Überziehungsrahmens sowie des Überziehungskredites über einen Betrag von 1.313,40 EUR. Am 13. März 2020 erhält sie ferner die dritte Zahlungserinnerung zu ihrem Ratenkredit.

Die Bank weist auf gescheiterte Verhandlungen hin. Die Rentnerin verfügt, was der Bank bekannt geworden ist, monatlich nur noch über 937,70 EUR Rente. Dieser Überschuldung liegt ein Kettenkreditverhältnis zugrunde, welches wie folgt zustande kam:

Im August 2009 erhielt die alleinstehende, verwitwete Rentnerin im Alter von 67 Jahren einen Kredit bei der CITIBANK über 1500 EUR gekoppelt mit einer Restschuldlebensversicherung, die lt. unseren Berechnungen inkl. Finanzierung 185,29 EUR kosten sollte. Die regelmäßige Rate sollte über 33 Monate 58 EUR betragen. Die 34. Rate und damit Schlussrate war mit 67,41 EUR vereinbart. Der Effektivzinssatz betrug laut Vertrag 14 Prozent, der Marktvergleichszins lag bei Krediten mit ähnlicher Laufzeit laut Bundesbank im August 2009 bei 5,28 Prozent p.a. (Zeitreihe BBK01.SUD114: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Konsumentenkredite an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über 1 bis 5 Jahre). Schon ohne Restschuldversicherung betrug daher seine Überschreitung 165 Prozent, mit Restschuldversicherungskosten lag sie nach unserer Rechnung beim Vierfachen.

Bereits fünf Monate später wurde der Kredit erstmals umgeschuldet. Das monatliche Einkommen, welches aus der Alter- und Witwenrente bestand, betrug seinerzeit lediglich 653,03 EUR. Die Belastung durch den zweiten Kredit stieg auf 105,50 EUR für 59 Monate mit der vereinbarten Schlussrate in Höhe von 105,43 EUR. Der geschuldete Gesamtbetrag betrug inkl. Restschuldversicherung 4.644,90 EUR. Die Bruttogesamtschuld stieg auf 6.329,93 EUR. Wegen der längeren Vertragslaufzeit war im Januar 2010 ein erheblich höherer Marktzins von 8,45 Prozent p.a. einschlägig (Zeitreihe BBK01.SUD115: Effektivzinssätze Banken DE / Neugeschäft / Konsumentenkredite an private Haushalte, anfängliche Zinsbindung über 5 Jahre). Dieser 2. Kredit überschritt die Wuchergrenze, wenn man die erhöhten Restschuldversicherungskosten hälftig (108 Prozent) oder ganz (166 Prozent) einbezog.

Im September 2010 und November 2013 erfolgten die zweite und dritte Umschuldung, jetzt bei der Targobank.

Durch die jeweils weitere Anhebung des Nettokreditbetrages erhöhte sich auch die monatliche Belastung und die Vertragslaufzeit. Ende Juni 2014 erfolgte die vorerst letzte   Kreditumschuldung. Auch für das fünfte Darlehen wurde der Nettokreditbetrag nochmals angehoben, nun auf 11.200 EUR. Jetzt betrug die Monatsrate 211,60 Euro für 83 Monate mit der Schlussrate in Höhe von 178,26 EUR, der effektive Jahreszinssatz stieg noch einmal auf 14,76 Prozent p.a. und die Schuld betrug brutto 17.741,06 EUR.  Die monatliche Rate konnte von der Rentnerin im März 2020 nicht aufgebracht werden.

Wir haben den Fall ausgewählt, weil für eine einkommensschwache Rentnerin hier über Kettenkredite mit hohen Versicherungskosten eine Überschuldungspirale in Gang gesetzt wurde. Nach Ansicht des Bündnisses gegen Wucher kann diese Vorgehensweise nicht unter verantwortungsvolle Kreditvergabe fallen.

Wucher des Monats: Juni 2020 | Mini- & Kurzzeitkredit über Vexcash

Erstmals im Januar 2018 nahm nach eigenen Angaben ein heute 45-jähriger Angestellter einen Minikredit über 1.150 Euro – vermittelt über die online tätige Vexcash AG (Berlin) – bei der net-m-privatbank 1891 AG (Bielefeld) auf. Die Vertragslaufzeit betrug nach seinen  Schilderungen jeweils nur 60 Tage. Bis zum Juli 2019 folgten nach seiner Information elf weitere solche Verträge. Die Kreditsummen beliefen sich immer zwischen 1.150 und 1.500 Euro und die Laufzeiten zwischen 60 und 180 Tagen. Alle Kredite wurden nach Aussagen des Verbrauchers vertragsgemäß getilgt. Die letzte Kreditaufnahme erfolgt am 02. Oktober 2019 mit einer Kreditsumme in Höhe von 1.500 Euro.  Der Darlehensbetrag sollte in sechs Raten – jeweils fällig alle 30 Tage – durch fünf monatliche Raten in Höhe von 260,23 Euro (letzte 6.Rate 260,25 Euro) getilgt werden. Der effektive Jahreszins wurde mit 14,82 Prozent pro Jahr angegeben.

Nachdem es erstmals dazu kam, dass der Kreditnehmer die Raten nicht zahlen konnte, erhielt er kurz vor Weihnachten 2019 Post von der Vexcash AG – überschrieben mit der Bezeichnung Anerkenntnis/Stundung/Ratenzahlungsvereinbarung. Gefordert wurde von diesem Unternehmen nicht nur die Rückzahlung des Darlehens inklusive Zinsen, sondern auch Dienstleistungskosten in Höhe von 590 Euro plus darauf anfallende Zinsen (7,06 Euro). Hinzu kam eine Stundungsgebühr in Höhe von 180 Euro. Dafür, dass ein Stundungsangebot unterbreitet wurde, wurden zusätzlich sechs Euro in Rechnung gestellt. In der Summe verlangte die Vexcash AG somit weitere 783,06 Euro, die in zwei Raten beglichen werden sollten. Anfang März wandte sich der Verbraucher hilfesuchend an das Bündnis gegen Wucher.

Der Fall wurde im Rahmen der Bündnisarbeit von der Verbraucherzentrale Sachsen geprüft.  Es wurde festgestellt, dass der Kredit vom 02. Oktober in Höhe von 1.500 Euro den Marktzins bei angegebenen 14,82%  um 53% überschreitet. Separat betrachtet handelt es sich dabei nach der Rechtsprechung noch nicht um Wucher, jedoch um einen sehr teuren Kredit.

Bei der zweiten Vereinbarung, die dem Mann wenige Tage vor Weihnachten vorgelegt und von diesem unterzeichnet wurde, handelt es sich aus Sicht der Verbraucherschützer um einen weiteren Kredit, der jedoch nicht als solcher bezeichnet wurde. Bei den zusätzlich berechneten Kosten handelt es sich nach den Definitionen zum Verbraucherdarlehen in den §§ 491ff BGB um Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Vermittlercourtage und sonstige Kosten – die aus unserer Sicht in den Effektivzinssatz einzubeziehen sind.  Daraus ergibt sich, dass der zweite Kredit einen Effektivzinssatz von 84,46 % aufweist. Dies bedeutet eine Marktzinsüberschreitung von 883 %, auf welche die Wucherrechtsprechung anwendbar ist.

Wucher des Monats: Mai 2020 | Hohe Kreditkartenzinsen

Eine Nordhessin schilderte uns, dass sie im Oktober 2009 in einer Autowerkstatt Winterreifen für Ihren PKW zum Preis von 281,60 Euro kaufte. Zur Finanzierung des Kaufpreises wurde ihr ein vermeintlich günstiger Kredit angeboten. Da sie zu dieser Zeit über ein geringes Einkommen von nur monatlich 800 Euro verfügte, nahm sie das Angebot gern an. Sie war zu dieser Zeit alleinerziehend und musste mit dem geringen Einkommen das Leben für sich und ihr Kind finanzieren.

Sie beantragte in der Autowerkstatt einen Rahmenkredit mit einer Kreditkarte bei der Dresdner-Cetelem Kreditbank. Es wurde ein Kreditrahmen in Höhe von 1.500 Euro festgelegt, welcher zunächst mit dem Kaufpreis der Winterreifen und später durch weitere Zahlungen belastet wurde.  Der Effektive Jahreszins lag in den ersten 6 Monaten bei 1,90 % und stieg ab dem 7. Monat auf 9,90% jährlich, vorausgesetzt der jeweilige Kreditsaldo lag unterhalb einer Grenze von 1000 Euro. Stieg der Saldo jedoch über den Betrag von 1000 Euro, erhöhte sich der effektive Jahreszinssatz auf 15,90 % jährlich. Mit dem Kreditvertrag wurde eine Restschuldversicherung verkauft, welche monatlich 0,84 % des jeweiligen Kreditsaldos kostete. Zur Rückzahlung des Kredites wurde eine monatliche Mindestrate von 3 % des jeweiligen Kreditsaldo (Vormonat) vereinbart. Die Verbraucherin wunderte sich im Laufe der Jahre über steigende Raten. Ende 2019 erfragte sie dann bei dem Kreditgeber den Ablösebetrag, denn die inzwischen auf rund 150 Euro angestiegenen Monatsraten konnte sie nicht mehr bezahlen. Als ihr ein Betrag von über 5000 Euro genannt wurde, bat die Verbraucherin die Verbraucherzentrale Hessen um Überprüfung des Sachverhaltes.

Der Kreditvertrag wurde rechtlich und rechnerisch geprüft. Auffallend ist der zunächst günstige Zinssatz innerhalb der ersten 6 Monate und dann der doch erhebliche Anstieg auf bis zu 15,90 % jährlich. Hinzu kommt die Restschuldversicherungsprämie von 0,84 % monatlich, was den Tilgungsanteil in der Monatsrate erheblich reduziert.  Bei der Restschuldversicherung handelt es sich um eine Gruppenversicherung, bei welcher die Dresdner-Cetelem Kreditbank Versicherungsnehmer und die Verbraucherin lediglich versicherte Person ist.

Die rechnerische Überprüfung ergab bereits bei Berücksichtigung von lediglich der hälftigen Restschuldversicherungsprämien einen Effektivzins von 27,08% jährlich. Damit wurde der Marktzins für revolvierende Kredite von 10,53 % jährlich um 157 Prozent überschritten. Bei Einbeziehung der vollen Restschuldversicherungskosten liegt die Überschreitung sogar bei 233 Prozent. In beiden Konstellationen liegt Wucher vor.

Wucher des Monats: April 2020 | Immobilienkredite von BNP Paribas (vormals VON ESSEN Bank)

Im November 2014 hat eine Verbraucherin in der Nähe von Hamburg eine Immobilie gekauft und mit einem Darlehen der VON ESSEN GmbH & Co. KG zu einem Zinssatz von 9,33 % effektiver Jahreszins finanziert. Der Zins war fest bis zum 31.01.2020. Der Nettodarlehensbetrag betrug 128.000 Euro. Der durchschnittliche Zinssatz lag zu diesem Zeitpunkt für private Immobilienfinanzierungen bei 2,11 % (Quelle: Deutsche Bundesbank, Zeitreihe SUD118). Der Zins war fast vier Mal so hoch.

Auch die aktuelle Anschlussfinanzierung war eine Katastrophe: Die ursprüngliche VON ESSEN Bank, die in der Zwischenzeit in der BNP Paribas aufgegangen war und nun unter der Marke „Consors Finanz“ auftritt, hatte im Oktober 2019 eine neue Zinsbindung in Höhe von 8,16 % effektiver Jahreszins für weitere fünf Jahre angeboten. Aufgrund der hohen Zinsen wollte die Verbraucherin zum Ende der Zinsbindung die Bank wechseln. Die Sparkasse vor Ort gab ihr ein Immobiliardarlehen zu einem Zinssatz von 1,27 % effektiver Jahreszins. Daher erklärte die Verbraucherin BNP Paribas im Dezember 2019 gegenüber schriftlich, dass sie den Vertrag nicht verlängern will und kündigte den Darlehensvertrag.

Eine Antwort erhielt die Verbraucherin aber nicht. Auch auf telefonische Nachfrage bestätigte PNB Paribas nicht den Eingang der Kündigung und bestand schließlich auf der Weiterführung des Darlehens. Der Zins würde für die nächsten fünf Jahre effektiv 8,16 % betragen wie im Oktober 2019 angeboten. Denn das Schweigen von ihr würde dazu führen, dass der Zins automatisch für die nächsten fünf Jahre wirksam ist und sie als Verbraucherin bis 2025 Zinsen in Höhe von 8,16 % effektiver Jahreszins zahlen müsse.

JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte, die das Bündnis gegen Wucher mitgegründet haben,  halten sowohl die Zinsen der VON ESSEN Bank im Jahr 2014 als auch die Zinsen für die Verlängerung mit dem Angebot im Oktober 2019 im Sinn von § 138 Abs. 1 BGB für sittenwidrig überhöht und damit für wucherisch. Der effektive Jahreszins wurde im November 2014 um relativ 342 Prozent überschritten, der Anschlusszins im Oktober 2019 überschritt den durchschnittlichen Marktzins um 616 %. Zudem erscheint den Juristen  auch die Verlängerungsklausel der VON ESSEN Bank unwirksam. Denn durch Schweigen eines Verbrauchers könne sich ein wucherisches Darlehen nicht einfach um weitere fünf Jahre verlängern.

Nachdem sich das Bündnis gegen Wucher für die Verbraucherin eingesetzt hat, hat BNP Paribas die Darlehensnehmerin nun doch „kulanzhalber“ aus dem Vertrag entlassen und akzeptierte die Ablösung des Darlehens. Das reicht nach Meinung des Bündnisses nicht aus: Ist der Darlehensvertrag sittenwidrig, hat die Bank keinen Anspruch auf Zinsen. Darlehensnehmer haben in einem derartigen Fall einen Anspruch auf Neuabrechnung von Anfang an und müssen deshalb nur eine deutlich geringere Restschuld zurückzahlen.

Wucher des Monats: März 2020 | Kredit übers Internet

Eine Dresdnerin wandte sich an die Internetplattform auxmoney und fragte dort einen Verbraucherkredit an. Daraufhin kam ein Kontakt mit der SWK Bank (Bingen) zustande. Beide Unternehmen sind Kooperationspartner. Im Ergebnis schloss die Mitfünfzigerin im Herbst 2017 bei der Bank einen Kreditvertrag ab. Das Nettodarlehen belief sich auf 36.088,68 Euro. Dazu wurde ihr eine Restkreditversicherung zum Preis von 8.511,32 Euro verkauft. Somit betrug der zu finanzierende Betrag 44.600,00 Euro. Dazu kam noch eine an auxmoney zu zahlende Kreditvermittlerprovision in Höhe von 1.561,00 Euro.  Zusammen mit den Zinsen sind laut Vertrag über 6 Jahre insgesamt 57.723,12 Euro in monatlichen Raten a 801,71 zurückzuzahlen. Die hohe Monatsrate veranlasste die Kreditnehmerin Anfang 2020 die Verbraucherzentrale Sachsen um Rat zu fragen.

Der Kreditvertrag wurde rechtlich und rechnerisch geprüft. Aufgefallen ist dabei unter anderem, dass bezüglich der Restkreditversicherung nicht die Verbraucherin, sondern die Bank Versicherungsnehmerin ist. In den letzten Jahren gestaltete sich der Vertrieb von Restkreditversicherungen zunehmend über Rahmenverträge zwischen der Bank/Sparkasse und einem ausgewählten Versicherungsunternehmen. Potentielle Kreditnehmer haben im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme bezüglich des Versicherungsabschlusses dann keine Wahlmöglichkeit des Anbieters. Ihnen wird vom Kreditinstitut nur das Angebot des kooperierenden Versicherers offeriert. Vorliegend ist das die französische AXA France Vie-IARD. In ihrer Monopolstellung in Bezug auf den Vertriebskanal können die Versicherungsunternehmen Preise und Bedingungen zu ihren Gunsten gestalten. Die Verbraucher befinden sich dann in einem Dreiecksverhältnis. Dabei wird die Bank/Sparkasse selbst Versicherungsnehmerin und der Verbraucher versicherte Person. Treten Bankangestellte auf Grund eines Rahmenvertrages mit dem Versicherer als Versicherungsvermittler auf, sind sie somit zur vorvertraglichen Information gegenüber dem Versicherungsnehmer, also der Bank, verpflichtet. Eine solche Pflicht gegenüber versicherten Personen sieht das Versicherungsvertragsgesetz erst seit Februar 2018 vor.

Die rechnerische Überprüfung ergab bereits nach Einbeziehung der hälftigen Versicherungskosten Wucher. So lag dann der effektive Jahreszins nicht wie im Kreditvertag angegeben bei teuren 10,44 Prozent, sondern bei 15,70 Prozent pro Jahr. In Bezug zum Marktzins ist das eine Überschreitung um 131 Prozent. Werden die vollen Versicherungskosten einbezogen, was nach Ansicht des Bündnisses gegen Wucher richtig ist, beträgt der Effektivzins 20,96 Prozent und die Überschreitung 208 Prozent!

Wucher des Monats: Februar 2020 | Ratenkredit mit Restschuldversicherung

In diesen Fall der TARGOBANK nahm ein 41-jähriger Sachse Anfang März 2019 einen Ratenkredit mit Kreditversicherungen wegen Arbeitslosigkeit und Tod (Restschuldversicherung) auf. Dabei wurde ihm nach eigenen Aussagen ein um 4.500 Euro höherer Kreditbetrag als benötigt mit der Begründung empfohlen, dass er ja finanziell so schlecht dastehe. Mit dem Nettokredit über 24.775,24 Euro sollten Kredite bei zwei weiteren Banken abgelöst werden. Die Mitarbeiterin in der Bankfiliale in Bautzen verkaufte dem Verbraucher zudem die Restschuldversicherung zum Preis von 6.050,19 Euro. Da dieser Betrag nicht vorhanden war, musste er über den Kredit teuer mitfinanziert werden. Darüber hinaus wurde ein Entgelt in Höhe von 80,00 Euro für die Ablösung von Fremdkrediten berechnet, welches im Hinblick auf die vorliegende Rechtsprechung rechtlich bedenklich ist. Im Ergebnis schuldet der Kreditnehmer einen Gesamtbetrag in Höhe von 46.176,13 Euro. Der effektive Jahreszins wurde im Kreditvertrag mit 13,04 Prozent angegeben.

An eine nach dem Gesetz erforderliche 2. Belehrung über das Widerrufsrecht kann sich der Verbraucher nicht erinnern. Auch in den Vertragsunterlagen war diese nicht zu finden. Kreditinstitute müssen seit Februar 2018 ihre Kundschaft nicht nur bei Beantragung, sondern zusätzlich eine Woche nach Vertragsabschluss noch ein weiteres Mal schriftlich in Textform über das Widerrufsrecht belehren. Dabei ist den Verbrauchern auch das Produktinformationsblatt mit allen wichtigen Informationen erneut zur Verfügung zu stellen. Sofern es sich um einen vermeintlich freiwilligen Abschluss der Restschuldversicherung handelt, muss auf die Freiwilligkeit sowie auf die Kosten der Restschuldversicherung hingewiesen werden.

Der Verbraucher, hatte zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme ein monatliches Einkommen, das sich aus einer Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 695 Euro und Lohn in Höhe von 1.220 Euro zusammensetzte. Er wandte sich Ende 2019 an die Verbraucherzentrale Sachsen, weil die Kreditrate in Höhe von 549,70 Euro/Monat ihm Probleme bereitete und er sie dringend senken wollte, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Es erfolgte eine rechnerische Überprüfung durch das Bündnis gegen Wucher. Diese ergab, dass der Kreditvertrag unter Beachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits ohne Berücksichtigung der Kosten für die Restschuldversicherung als Wucher bezeichnet werden kann. Der vertraglich vereinbarte Effektivzins mit 13,04 Prozent überschreitet in Höhe von 100 Prozent den üblichen Marktzins für Verbraucherkredite, der bei 6,52 Prozent lag. Werden im Sinne der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung die hälftigen Kosten der Restschuldversicherung in den Effektivzins eingerechnet, liegt dieser bei 17,83 Prozent pro Jahr und die relative Differenz zwischen Markt- und Vertragszins bei 173 Prozent. Werden die gesamten Kosten der Versicherung in die Berechnung einbezogen, was nach Meinung des Bündnisses gegen Wucher, richtig ist, ergibt sich ein effektiver Jahreszins in Höhe von 22,62 Prozent und eine Differenz von 247 Prozent.

Wucher des Monats: Januar 2020 | Hypothekenkredit bei Hauswechsel

Die HASPA hat mit einem jungen Paar mit Migrationshintergrund einen Ratenkredit über 25.500 € über 72 Monatsraten von je 534 € (= 38.448 € Gesamtschuld) abgeschlossen. Dabei fügte sie eine Restschuldversicherung auf den Todesfall hinzu, die inkl. Finanzierung 7.719,15 € zusätzlich kostete. Der durchschnittliche Marktvergleichszins ohne Restschuldversicherungsprämien betrug 6,64%. Der Ratenkredit der HASPA hat inkl. der Restschuldversicherungsprämien einen Effektivzinssatz von 15,63% p.a. Der Zinssatz lag damit bei mehr als dem Doppelten (135%) des Marktdurchschnittszinses und ist nach Auffassung des Bündnisses gegen den Wucher sittenwidrig. Die geliehene Kreditsumme behielt die HASPA ein, weil sie aus einem abgelösten Hypothekenkredit Vorfälligkeitsentschädigung forderte. Wirtschaftlich wurden damit Zinsen durch Zinsen finanziert.

Dem lag nach der Schilderung der Betroffenen sowie der vorliegenden Dokumente folgender Sachverhalt zu Grunde. Die Familie besaß vor den Geschäften ein Eigenheim und Bausparguthaben. Dies und kleinere Schulden wurden inkl. der Renovierungskosten an ihrem Haus in drei Hypothekenkredite teilweise mit Bausparverträgen umgeschuldet. Die monatliche Rate betrug 1.160 € und der Kredit belief sich auf 238.000 €.

Als das Paar das erste Kind erwartete, wollten sie eine größere Wohnung erwerben. Dazu fragten sie bei der HASPA, ob der Kredit für den Erwerb übernommen werden könnte, was mit einer Preisgrenze von 230.000 € versehen insoweit bejaht wurde. Dazu kam es aber nicht. Die HASPA verweigerte letztlich die Pfandauswechselung und damit die Übertragung des Kredites auf das neue Haus. Am 14.2.2017 teilten die Verbraucher den Verkäufern des neuen Hauses mit, dass sich deshalb der Kauf zerschlagen habe. Nach Geburt des Kindes und Krankheit der Frau sah die HASPA nun prinzipiell keine Kreditwürdigkeit mehr.

Inzwischen war das alte Haus im guten Glauben an die Bereitschaft der HASPA zur Weiterfinanzierung schon verkauft. Da die Verbraucher bis Mitte März 2017 die Wohnung übergeben mussten, mieteten sie sich in ihrer Not für 950 € pro Monat eine neue Wohnung. Aus Wohnungseigentümern mit einer fixen Belastung von 1.160 € wurden damit Überschuldete mit monatlichen Belastungen von 1.484 € bei einem Monatseinkommen von 2500 €. Hätte die HASPA selber den Kredit gekündigt, so hätte der Kaufpreis für alle Schulden ohne die Vorfälligkeitsentschädigung ausgereicht. Damit sie die aber fordern konnte interpretierte sie in das Freigabeverlangen des Notars eine kostenpflichtige Kündigung der Verbraucher.

Gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg erklärte sie, die Eheleute hätten alles freiwillig abgeschlossen, bzgl. des nach ihrer Auffassung voreiligen Verkaufs des Hauses treffe sie keine Beratungspflicht, die Kunden hätten sich selbst geschädigt, als sie über den Notar die Löschungsbewilligung anforderten, die Vorfälligkeitsentschädigung sei zulässig und angemessen, der Ratenkredit nicht sittenwidrig. Man habe letztlich geholfen, Schulden zu sanieren.

Die Familie steht jetzt nicht nur finanziell vor einem Scherbenhaufen, hat einen Bruder einbezogen und wird nach Rückständen bei laufenden Schulden vom Gerichtsvollzieher und Inkasso bedrängt. Sie will Verbraucherinsolvenz anmelden, wodurch der Wucher allerdings verdeckt statt bekämpft würde.

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