Betrugsmasche: Vorsicht bei Lieferschein von anderem Anbieter

Stand:
Auf verschiedenen Online-Marktplätzen geben Betrüger:innen teils Bestellungen im Namen von Verbraucher:innen bei anderen Anbietern auf. Zahlen diese die Rechnungen nicht, kommt es zu Inkasso-Forderungen. Darauf sollten Sie achten.
Auf einem Handy wird für ein Produkt ein günstigerer Preis angezeigt als auf der Rechnung, die neben dem Paket liegt.
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Verbraucher:innen berichten teils, dass sie nach der Bestellung und Bezahlung einer Ware bei einem Online-Marktplatz den Lieferschein und die Rechnung eines Anbieters im Paket finden, bei dem sie ihre Bestellung aber nicht aufgegeben haben. Einige Wochen später folgt der Mahnbescheid.

So funktioniert die Betrugsmasche:

  1. Die Betrüger:innen stellen ein Produkt – meist zu günstigen Preisen – bei einem Online-Marktplatz ein.
  2. Tätigen Sie eine Bestellung, erhalten die Betrüger:innen zusätzlich zur Zahlung auch Ihre Kontakt- und Lieferdaten.
  3. Mit den Daten geben die Betrüger:innen in Ihrem Namen dann eine Bestellung bei einem anderen Anbieter auf. Dazu nutzen sie die Zahlung auf Rechnung mit Ihren Daten.
  4. Der andere Anbieter sendet das bestellte – meist teurere – Produkt samt Rechnung an Sie.
  5. Reagieren Sie nicht auf die Rechnung, erhalten Sie zunächst Mahnungen, später auch Inkasso-Forderungen des anderen Anbieters.

Diese Masche wird auch oft als Dreiecksbetrug bezeichnet.

Einige Unternehmen warnen auf ihren Seiten bereits vor der Masche und weisen, darauf hin, dass der in Rechnung gestellte Betrag dennoch gezahlt werden muss. Alternativ muss die Ware zurückgesandt werden.

Rechtlich gesehen haben Verbraucher:innen hier leider nur einen Anspruch gegenüber den Betrüger:innen – und diese sind zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht mehr erreichbar.

 

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 

Ein solcher Betrug ist auf einem Online-Marktplatz in der Regel im Vorfeld nicht einfach zu erkennen. Achten Sie daher genau auf die Informationen, die Sie auf der beigelegten Rechnung oder dem Lieferschein finden.

  • Prüfen Sie bei Ihnen unbekannten Händlern, ob und welche Bewertungen es im Internet zu diesen gibt. Dabei hilft der Fakeshop-Finder.
  • Kontaktieren Sie den Online-Marktplatz und melden Sie den betrügerischen Account.
  • Stellen Sie eine Strafanzeige bei der Polizei.
  • Reagieren Sie in jedem Fall auf Mahnungen und Inkasso-Forderungen.
  • Schildern Sie dem Anbieter den Fall und erklären Sie genau, dass Sie die Bestellung nicht selbst aufgegeben haben. Erwähnen Sie auch, dass Sie bereits eine Strafanzeige gestellt haben. Nutzen Sie dafür gern unseren Musterbrief.
  • Sollten Sie einen Bezahldienst genutzt haben, kontaktieren Sie diesen, um die Zahlung an den betrügerischen Account möglicherweise zurückzubekommen.

 

Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

 

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.