Das Netzwerk wächst: Neue Partner im Raum Zwickau

Stand:
Gemeinsam für die Region – 2024 konnte die Verbraucherzentrale in Zwickau gleich zwei neue Kooperationspartner gewinnen: das Sprach-, Bildungs- und Beratungszentrum e. V. in Kirchberg sowie das Bildungsinstitut Pscherer in Zwickau/Chemnitz.
Off

In Zusammenarbeit mit dem Sprach-, Bildungs- und Beratungszentrum e. V. wurden unter anderem Vorträge zu sicheren Bezahlmethoden, Online-Banking und Vorsorgedokumenten realisiert, die den Fokus auf einen sicheren und selbstbestimmten Umgang mit digitalen und finanziellen Themen legten.

Niedrigschwellige Angebote für Menschen mit Lese- und Schreibschwäche

Beratungsstellenleiter Alexander Schürer und Rechtsberaterin Arleen Becker arbeiten gemeinsam mit dem Bildungsinstitut Pscherer an der Entwicklung von Formaten, die speziell Menschen mit Lese- und Schreibschwäche sowie Migrant*innen ansprechen. 


Verbraucherbildung muss für alle zugänglich sein – unabhängig von sprachlichen Hürden. Diese neuen Kooperationen bilden einen vielversprechenden Start für zukünftige Projekte.“

  • Alexander Schürer, Beratungsstellenleiter in Zwickau

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.