Erste Hilfe nach BGH-Urteil

Stand:
Gekämpft, gewonnen: Am 9. Juli 2024 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte – eine wichtige Entscheidung für Sparer*innen und ein großer Tag für den sächsischen Verbraucherschutz. Das Beratungszentrum Dresden informierte schnell und kompetent über die nächsten Schritte.
Off

Vielen Prämiensparer*innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Rund 650 Sparende haben sich der Musterklage gegen die ostsächsische Sparkasse Dresden angeschlossen. 
 

Die Berater*innen informierten vor Ort über das Urteil und die verfügbaren Handlungsoptionen im Zinsstreit. Sie luden Prämiensparer*innen der Sparkasse Dresden zu sieben offenen Sprechstunden ein, um gemeinsam die nächsten Schritte zu planen. Insgesamt suchten 150 Betroffene im Beratungszentrum schnellen Rat. Alle, die nicht persönlich teilnehmen konnten, erhielten die Informationen per Anschreiben.

>>> Erfolgreich im Zinsstreit mit der Sparkasse Dresden

Beraterinnen aus Dresden

Nachzahlungsansprüche: Im Durchschnitt 2.300 Euro pro Person

„Der große Zulauf hat gezeigt, wie wichtig diese Veranstaltungen für Verbraucher*innen waren. Außerdem hatten wir so die Möglichkeit, unseren Erfolg gemeinsam zu feiern“, sagt Robert Kluttig, Leiter der Verbraucherzentrale Dresden. 

Nach dem Urteil berechneten die Verbraucherschützer*innen für Kund*innen der Ostsächsischen Sparkasse 86 Fälle. Viele Ansprüche wurden bereits vor dem Urteil ermittelt. 

So hoch waren die Nachzahlungsansprüche insgesamt (€):
(Stand: 30.05.2025)

 

0

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.

Honorarkraft (w/m/d) im Team "Verbraucherkompetenz für Geflüchtete"

Wir suchen Unterstützung im Team "Verbraucherkompetenz für Geflüchtete"!