Ein Urteil für Sparer*innen: Das Ende des Zinsstreits
Der 9. Juli 2024 markierte einen Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland. Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen fällte der Bundesgerichtshof (BGH) das endgültige Urteil im Zinsstreit mit den Sparkassen. Er legte einen verbindlichen Maßstab für die Neuberechnung fest – eine Entscheidung mit Signalwirkung für die gesamte Branche. Für viele Sparer*innen bedeutete dies Rückzahlungen im vierstelligen Bereich.
Seitdem das BGH-Urteil gefallen ist, berechnen wir die Zinsansprüche von Prämiensparer*innen bundesweit neu. Um diesen Gesamtbetrag lagen die Sparkassen nach unseren Berechnungen falsch:
1.815.114,17€
Doch mit dem Urteil war die Arbeit der Verbraucherschützer*innen keineswegs beendet. Um die Betroffenen weiterhin zu unterstützen, startete die Verbraucherzentrale Sachsen bundes- sowie sachsenweite Online-Kampagnen, die den Erfolg mit den Prämiensparer*innen feierten oder konkrete Beratungs- und Berechnungsservices anboten.
>>> Gekämpft, gewonnen: Die Kampagne zum gewonnenen Zinsstreit
Thema auch in den kommenden Jahren relevant
Parallel dazu galt es, laufende Revisionen zurückzunehmen, den Dialog mit den Sparkassen über die Abwicklung der Nachzahlungen anzustoßen und die Urteilsfolgen in sachsenweiten Informationsveranstaltungen verständlich zu vermitteln. Dabei standen klare Handlungsempfehlungen für die Verbraucher*innen im Fokus.
Da nicht alle Verfahren abgeschlossen und nicht alle Nachzahlungen erfolgt sind, bleibt das Thema auch in den kommenden Jahren relevant – für die Verbraucherzentrale, die Betroffenen und die Öffentlichkeit.