SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Normale Tageskost plus Lutein

Stand:
Zu viele Vitamine durch Lutein-Präparat?
Off

Frage

Ist es möglich, dass bei normaler Tageskost plus einer "täglichen Vitaminzugabe" durch ein Lutein-Präparat (in dem neben Lutein ja auch noch weitere Vitamine enthalten sind) zu einer täglichen Überdosierung im Körper kommen könnte?

Antwort

In Lutein-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln sind häufig zusätzlich Vitamin C und Vitamin E oder  Vitamin A sowie Mineralstoffe wie Zink und Selen enthalten. Die Menge dieser Nährstoffe ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich.

Die Folgen einer zu hohen Dosierung sind vom Stoff abhängig. Beispielsweise kann eine Vitamin A-Überdosierung akute Vergiftungen sowie chronische Schäden verursachen.

Zu beachten sind auch mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten. So kann eine längere Einnahme von hoch dosiertem Vitamin E gegebenenfalls zur Verminderung der Schilddrüsenhormone im Blut führen.

Generell sollten die Einnahme-Empfehlungen des Herstellers keinesfalls eigenmächtig überschritten und Mehrfachaufnahmen mit mehreren Produkten oder Arzneimitteln vermieden werden. Wie Sie Nahrungsergänzungsmittel richtig verwenden, finden Sie unter Nahrungsergänzungsmittel richtig verwenden.

Bei der Beurteilung eines Nahrungsergänzungsmittels bezüglich der Dosierung der enthaltenen Stoffe helfen Ihnen bestimmte Angaben weiter, die auf jedem Nahrungsergänzungsmittel zu finden sein müssen.

Wichtig sind neben den absoluten Tagesmengen die Angaben zur empfohlenen Tagesdosis (NRV) in Prozent in der Tabelle auf dem Produkt. Der NRV-Wert schließt sowohl die Zufuhr über die Nahrung als auch über Nahrungsergänzungsmittel ein. Mehr als 100 Prozent müssen es daher nicht sein, weniger geht auch. Besonders aufpassen müssen Sie, wenn Sie mehr als ein Nahrungsergänzungsmittel mit dem gleichen Nährstoff verwenden oder aber zusätzlich angereicherte Lebensmittel (Multivitaminsaft, Vitamin-Bonbons, Milchprodukte oder Frühstückscerealien mit Extra-Vitaminen) essen.

Außerdem können Sie zur Bewertung der in Ihrem Nahrungsergänzungsmittel enthaltenen Nährstoffgehalte die Höchstmengenempfehlungen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln heranziehen. Diese Werte beziehen sich ausschließlich auf die Zufuhr aus Nahrungsergänzungsmitteln und liegen somit niedriger als die NRV-Werte.

Für viele Stoffe, insbesondere aus Pflanzen, gibt es allerdings weder NRV-Werte noch Empfehlungen des BfR. Dazu gehören beispielsweise Lutein, Lykopin, Astaxanthin oder aus Resveratrol (OPC). Hier geht die Empfehlung eher dahin, diese sekundären Pflanzenstoffe möglichst nicht isoliert, sondern in natürlicher Form (Gemüse, Obst) aufzunehmen. Hintergrund für diese Empfehlung ist die mangelhafte Datenlage sowohl hinsichtlich Wirksamkeit, vor allem aber in Bezug auf die Sicherheit.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Lutein.

Ratgeber-Tipps

Achtung, Zucker!
Fast alle Menschen lieben Zucker – und essen zu viel davon. Besonders kritisch ist dabei übermäßiger Konsum süßer…
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.