► 22. April 2020: In der Verhandlung der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen entscheidet das OLG Dresden zugunsten der Sparer
Das Gericht hat entschieden, dass die Klauseln in den zu beurteilenden Verträgen unwirksam und die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sind. Das heißt, es müssen für die gesamte Vertragslaufzeit die nicht korrekt berechneten Zinsen nachgezahlt werden. Hier geht es zum Urteil.
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Dennoch: Das Oberlandesgericht wollte aus formellen Gründen keine ausdrückliche Entscheidung zu zentralen Berechnungskriterien fällen, obwohl es inhaltlich die Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen vertrat. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Revision gegen das Urteil des OLG Dresden eingelegt. Nun klärt der Bundesgerichtshof abschließend die Berechnung.
► 21. April 2020: Insgesamt haben sich über 1.300 Sparer der Musterklage gegen die Sparkasse Leipzig angeschlossen.
Im Durchschnitt steht jedem Sparer nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen eine Zinsnachzahlung von 3.100 Euro zu.
- Hinweis: Seitdem ist das Klageregister der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig ist geschlossen. Sparer der Sparkasse Leipzig können sich der Musterklage nicht mehr anschließen.
- Die Verbraucherzentrale Sachsen berät alle Sparer rechtlich zu ihren individuellen Ansprüchen. Außerdem können nach wie vor Zinsnachzahlungsansprüche für Langzeitsparverträge berechnet werden.