Sparkasse Mittelsachsen: Entscheidung vertagt

Stand:
Die Sparkasse Mittelsachsen hat aus unserer Sicht vielen Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. In der eingereichten Musterklage hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) am 4. Mai 2022 im Zinsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Sparkasse noch kein Urteil gefällt.
Icon Kläger vor Gericht
  1. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine weitere Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Dresden eingereicht. Erneut geht es um die Zinsen aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“, die aus Sicht der Verbraucherschützer über etliche Jahre zum Nachteil der Sparenden angepasst wurden. 

  2. Die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen wurde am 4. Mai 2022 vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG) verhandelt. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt. Das Gericht hat im Juni 2022 entschieden, dass ein Sachverständiger zur konkreten Bestimmung des Referenzzinses bestellt wird.

  3. 380 betroffene Verbraucher*innen haben sich der Klage angeschlossen. Im Durchschnitt wurden aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen pro Sparvertrag 2.700 Euro zu wenig gezahlt. Eine Eintragung im Klageregister ist aktuell nicht mehr möglich.

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Welche Verträge sind betroffen?
Alle Kunden der Sparkasse Mittelsachsen, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, in dem die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ enthalten ist, haben aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen einen Anspruch auf Zinsnachzahlung.

4. Mai 2022: Oberlandesgericht Dresden fällt noch kein Urteil

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat im Zinsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Sparkasse Bautzen kein Urteil gefällt. Betroffene Prämiensparende brauchen weiteres Durchhaltevermögen. Das Gericht wird im Juni 2022 entscheiden, ob ein Sachverständiger zur konkreten Bestimmung des Referenzzinses bestellt wird.

3. Dezember 2021: Verbraucherzentrale Sachsen reicht Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen ein.

Mit nunmehr drei verbraucherfreundlichen Urteilen des Bundesgerichtshofes im Rücken reicht die Verbraucherzentrale Sachsen nun auch Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen ein. Dabei geht es um die aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen über viele Jahre falsch angepassten Zinsen in den variablen Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“. Es ist die achte Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Zuvor hatte sie bereits Klage gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, sowie die Erzgebirgssparkasse und die Sparkasse Bautzen eingereicht.

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