Sparkasse Vogtland: Urteil gibt Sparern Hoffnung auf Nachzahlung

Stand:
Am 31. März 2021 urteilte das OLG Dresden: Die Zinsanpassung der Sparkasse Vogtland in Prämiensparverträgen ist unwirksam. Nach welchem Zinssatz sich die Nachzahlung konkret berechnet, muss nun der erneut das OLG Dresden entscheiden. Beide Parteien haben Revision eingelegt.
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  1. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat die Musterfeststellungsklage in wichtigen Punkten zugunsten der Sparer*innen entschieden. Das hat anschließend der BGH bestätigt.
  2. Nach welchem konkreten Referenzzins die Nachzahlungen berechnet werden sollen, haben beide Gerichte nicht entschieden. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist offen, Gespräche mit der Sparkasse Vogtland zu führen, um eine akzeptable Einigung für Verbraucher*innen herbei zu führen. 
  3. Die Verbraucherzentrale Sachsen berät alle Sparer*innen rechtlich zu ihren individuellen Ansprüchen. Außerdem können nach wie vor Zinsnachzahlungsansprüche für Langzeitsparverträge berechnet werden.
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► 31. März 2021: In der Verhandlung der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen entscheidet das OLG Dresden zugunsten der Sparer

Das Gericht hat entschieden, dass die Klauseln in den zu beurteilenden Verträgen unwirksam und die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sind. Das heißt, es müssen für die gesamte Vertragslaufzeit die nicht korrekt berechneten Zinsen nachgezahlt werden.

  • Dennoch: Das Oberlandesgericht wollte aus formellen Gründen keine ausdrückliche Entscheidung zu zentralen Berechnungskriterien fällen, obwohl es inhaltlich die Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen vertrat. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Revision gegen das Urteil des OLG Dresden eingelegt. Nun klärt der Bundesgerichtshof abschließend die Berechnung.

► 30. März 2021: Insgesamt haben sich über 1.100 Sparerende der Musterklage gegen die Sparkasse Vogtland angeschlossen.
Im Durchschnitt steht jedem Sparer*innen nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen eine Zinsnachzahlung von 2.400 Euro zu.

  • Hinweis: Seitdem ist das Klageregister der Musterfeststellungsklage geschlossen. Sparer*innen der Sparkasse Vogtland können sich der Musterklage nicht mehr anschließen.

Welche Verträge sind betroffen?
Alle Kunden der Sparkasse Vogtland, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, in dem die Klauseln „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. … % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche S-Prämie“ enthalten sind, haben aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen einen Anspruch auf Zinsnachzahlung.

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