► 17. Juni 2020: Die Verbraucherzentrale Sachsen hat mit über 750 Sparern gegen die Sparkasse Zwickau geklagt.
Am 17. Juni verhandelte das Oberlandesgericht Dresden. Hier gibt es die wichtigesten Informationen im Live-Ticker aus der Verhandlung.
- 17. Juni, 14:40 Uhr: Die Verhandlung ist beendet. Weitere Informationen finden Sie hier: Pressemeldung zum Urteil gegen die Sparkasse Zwickau
- 17. Juni, 14:25 Uhr: Nach welchem Referenzzins die Zinsnachzahlung berechnet werden soll, hat das OLG Dresden auch dieses Mal nicht entschieden. Anders als bei der Entscheidung gegen die Sparkasse Leipzig wird hierzu kein Hinweis in den Entscheidungsgründen gegeben (kein obiter dictum). Damit wird sich dann der Bundesgerichtshof (BGH) wohl nochmals auseinandersetzen müssen. Die Verbraucherzentrale Sachsen wird deswegen auch dieses Mal die vom Gericht zugelassene Revision gegen das Urteil prüfen. In der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig läuft sie schon (vgl. BGH (Az.: XI ZR 234/20)).
- 17. Juni, 14:20 Uhr: Das OLG Dresden urteilt erneut wesentlich im Sinne der Verbraucher: Sparer sollen Ihre Zinsen nachgezahlt bekommen. Die Zinsanpassung der Sparkasse Zwickau in den Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel" ist unwirksam. Nach aktuellem Stand sollten die von der Verbraucherzentrale Sachsen berechneten Zinsnachzahlungen erfolgen. Die Verjährung der Ansprüche beginnt mit der wirksamen Kündigung der Sparverträge. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 160.000 Euro festgesetzt.
- 17. Juni, 13:45 Uhr: Das Gericht unterbricht die Sitzung. Wir sind gleich wieder da und gespannt, ob es jetzt schon ein Urteil gibt.
- 17. Juni, 13:40 Uhr: Die Vertreter der Sparkasse Zwickau geben an, dass es möglicherweise Zusatzvereinbarungen in Prämiensparverträgen gab, sie das aber nicht wissen. Sie bestreiten daher mit Nichtwissen, dass es keine Zusatzvereinbarungen gab. Damit möchten die Vertreter an der Zulässigkeit einzelner Anträge der Musterfeststellungsklage rütteln. Die Verbraucherzentrale Sachsen dagegen kennt keine solcher Zusatzvereinbarungen. Nach ihren Erfahrungen enthalten alle betroffenen Verträge die gleichen Klauseln und sind deswegen musterfeststellungsklagefähig.
- 17. Juni, 13:35 Uhr: Die Höhe des Referenzzinssatzes und die Anpassungsparameter wird und will das OLG Dresden nicht bestimmen – wie auch im Verfahren gegen die Sparkasse Leipzig. Hiermit wird sich dann der Bundesgerichtshof (BGH) auseinander setzen.
- 17. Juni, 13:25 Uhr: Der Senat teilt mit, dass er grundsätzlich so entscheiden würde wie im Verfahren der Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig.
- 17. Juni, 13:15 Uhr: Die geänderten Anträge der Verbraucherzentrale Sachsen sind nach Angaben des Gerichts nicht sachdienlich und nicht zulässig. In den geänderten Anträgen steckte die Hoffnung, dass sich das Gericht auch dazu hinreißen lässt, den Referenzzinssatz für die Zinsanpassung zu bestimmen.
Im Vergleich zu den Anträgen der Verbraucherzentrale Sachsen in der Musterklage gegen die Sparkasse Leipzig hat die Verbraucherzentrale Sachsen zunächst nahezu identische Anträge gegen die Sparkasse Zwickau eingereicht. Nach den Erfahrungen der Verhandlung der Musterklage gegen die Sparkasse Leipzig wurden Anträge nachgeschärft und ergänzt. Die Gegenseite stimmt der Klageänderung auch nicht zu.
- 17. Juni, 13:05 Uhr: Insgesamt werden sieben Anträge der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Zwickau verhandelt, darunter, ob die Zinsanpassung in Prämiensparverträgen seitens der Sparkasse Zwickau wirksam vereinbart wurde und ob der dabei verwendete Referenzzinssatz zur Berechnung der Zinsen rechtens ist. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen steht jedem Sparer im Schnitt eine Zinsnachzahlung von 5.800 Euro zu. Außerdem geht es um Fragen der Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen. Alle Anträge der Verbraucherschützer finden Sie auf der Seite des Bundesjustizamts.
- 17. Juni, 13:00 Uhr: Die Verhandlung hat begonnen. Die Verbraucherzentrale Sachsen als auch die Sparkasse Zwickau sind erschienen.
- 17. Juni, 11:30 Uhr: Über 750 betroffene Sparer haben sich der Musterklage gegen die Sparkasse Zwickau angeschlossen.
- 16. Juni, 15:30 Uhr: Morgen um 13 Uhr startet die Verhandlung vor dem Oberlandsgericht (OLG) Dresden. Wir berichten hier live aus dem Gerichtssaal.
Hinweis: Der Live-Ticker gibt den aktuellen Stand der Verhandlung am 17. Juni 2020 wieder.