Amazon im Visier: Milliardenklage gegen den Online-Riesen

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Neben der laufenden Sammelklage gegen Amazon Prime Video, hat die Verbraucherzentrale Sachsen im Dezember die erste prozessfinanzierte Gewinnabschöpfungsklage nach neuem Recht eingereicht und fordert die restlichen Gewinne der Amazon-Gesellschaften zurück – insgesamt fast zwei Milliarden Euro.
Junge Menschen sitzen auf dem Sofa und schauen Streaming-Angebote auf dem Smart-TV
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Aufruf zur Sammelklage: Über 215.000 Mitkläger*innen

Auslöser ist die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video im Februar 2024. Gleichzeitig verschlechterte der Streaming-Dienst die Bild- und Tonqualität, ohne die Zustimmung der Kund*innen einzuholen. Wer den bisherigen Standard behalten wollte, musste ein Zusatz-Abo für 2,99 Euro im Monat abschließen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und reichte eine Sammelklage ein.

Mit über 215.000 Mitkläger*innen (Stand 20. April) ist die Sammelklage bereits ein großer Erfolg – trotzdem entspricht das bei geschätzt 17 Millionen betroffenen Amazon-Kund*innen nur knapp über einem Prozent. 

Michael Hummel

Michael Hummel
Jurist

„Deshalb fordern wir mit der zusätzlichen Gewinnabschöpfungsklage nun auch die restlichen Gewinne von Amazon. Auf drei Jahre gerechnet, geht es um schätzungsweise mindestens 1,8 Milliarden Euro. Es könnte sogar noch deutlich mehr werden, wenn Amazon durch die neue Werbung höhere Einnahmen erzielt.“

Bei Klageerfolg: Rückerstattung an Betroffene hat Vorgang

Gewinnen die Verbraucherschützer*innen das Verfahren, fließt dieser Betrag an die Bundesrepublik Deutschland. In der Klage haben jedoch die Ansprüche der Verbraucher*innen Vorrang. Das bedeutet: Nur der Betrag, der nach Rückerstattung an alle Sammelkläger*innen übrigbleibt, wird an den Staat abgeführt. „Je mehr Menschen sich der Sammelklage anschließen, desto mehr Geld fließt direkt zurück an die Betroffenen“, so Michael Hummel.
 

„Wer Verbraucherrechte in diesem Ausmaß verletzt, muss mit uns rechnen“

Das Verfahren wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Die Verbraucherzentrale Sachsen wird dabei von starken Partnern unterstützt: Die internationale Kanzlei Hausfeld führt die Klage, während der weltweit führende Prozessfinanzierer Burford Capital die Finanzierung übernimmt – zuvor genehmigt vom Bundesamt für Justiz. „So sind wir fachlich und finanziell auf Augenhöhe mit Amazon. Wer Verbraucherrechte in diesem Ausmaß verletzt, muss mit uns rechnen“, erklärt Michael Hummel. 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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