Bereits zum zweiten Mal hat die Sparkasse Zwickau die Chance, den Negativpreis Prellbock abzusahnen. Denn schon 2017 sorgte das Unternehmen gemeinsam mit der Erzgebirgssparkasse für Frust über gekündigte, lukrative Prämiensparverträge und fehlende Einigungsbereitschaft im Sinne der Sparenden.
Zu wenige Zinsen für viele Prämiensparende
Jetzt ist es vor allem der langanhaltende Streit über die korrekte Anpassung von Zinsen in Prämiensparverträgen, der Kund*innen in Zwickau auf die Palme treibt. Im Schnitt geht es dabei um 5800 Euro Zinsnachzahlung pro Vertrag, die aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen den Sparenden zustehen. Ein erstes Urteil gibt Betroffenen Hoffnung, an ihre Nachzahlung zu gelangen. Dennoch zeigt sich die Sparkasse Zwickau nicht kooperativ. Die Musterfeststellungsklage wird deswegen schon bald vorm Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt.
Lukrative Sparverträge zu Unrecht gekündigt
Eine ganz besondere Konstellation, die es nur in Zwickau gibt, sind darüber hinaus Sparverträge, die für die Zeit von 99 Jahren geschlossen wurden. Auch diese Verträge hat die Sparkasse Zwickau gekündigt – zu Unrecht, wie jüngst der BGH nun im Fall eines betroffenen Sparers urteilte. Dennoch müssen Betroffene erst individuell vor Gericht ziehen, um zur ihrem Recht und der Fortführung der Verträge zu kommen, denn die Sparkasse Zwickau zeigt sich weiterhin uneinsichtig. In Summe: Mehr als unbefriedigend.
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