Nicht die Nerven verlieren!

Pressemitteilung vom
Im Raum Hoyerswerda flattern Inkasso-Forderungen ins Haus. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert und steht mit Rat zur Seite.

Unabhängiger Rat hilft, wenn der Druck durch Inkassobriefe zu hoch wird

Off

Dieser Tage fragte eine Hoyerswerdaerin in der Verbraucherzentrale an, weil sie ein Schreiben von einem Inkassobüro im Briefkasten vorfand. Etwas merkwürdig kam ihr schon vor, dass ein angeblich in Berlin ansässiges Inkassobüro Geld nach Griechenland überwiesen haben möchte.

„Zu Recht muss man da stutzig werden“, so Angelika Große von der Verbraucherzentrale in Hoyerswerda. Wenn Inkassobriefe ins Haus flattern, sollte ganz in Ruhe geprüft werden, inwieweit tatsächlich ein Vertrag mit der im Schreiben genannten Firma besteht. Als nächstes wird überprüft, ob die in der Überweisung angegebene IBAN auf eine deutsche Bankverbindung hinweist. Die IBAN-Kennung für Deutschland lautet „DE“. Wenn, wie im Fall der älteren Dame dann die „Expert Kasse AG“ mit Sitz in Berlin eine angebliche Forderung für „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT -6/49“ auf ein steuerfreies Bankkonto in Griechenland überwiesen haben möchte, sollten alle Alarmglocken läuten.

„Inkassobüros sind verpflichtet, geforderte Geldbeträge genau zu bezeichnen. Das bedeutet, es muss die Firma genannt werden, mit welcher der Vertrag besteht, das Datum der angeblichen Forderung und deren genaue Bezeichnung“, so Große weiter. In diesem Fall konnte schnell Entwarnung gegeben werden, denn trotz der vielen Siegel auf dem Schreiben handelt es sich um eine nicht nachvollziehbare Forderung.

Terminvereinbarungen für eine Beratung zum Thema Inkassoforderung durch die Verbraucherzentrale in Hoyerswerda, Einsteinstr. 47, Haus D sind telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/beratungsstellen/hoyerswerda möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.