Unabhängiger Rat hilft, wenn der Druck durch Inkassobriefe zu hoch wird
Dieser Tage fragte eine Hoyerswerdaerin in der Verbraucherzentrale an, weil sie ein Schreiben von einem Inkassobüro im Briefkasten vorfand. Etwas merkwürdig kam ihr schon vor, dass ein angeblich in Berlin ansässiges Inkassobüro Geld nach Griechenland überwiesen haben möchte.
„Zu Recht muss man da stutzig werden“, so Angelika Große von der Verbraucherzentrale in Hoyerswerda. Wenn Inkassobriefe ins Haus flattern, sollte ganz in Ruhe geprüft werden, inwieweit tatsächlich ein Vertrag mit der im Schreiben genannten Firma besteht. Als nächstes wird überprüft, ob die in der Überweisung angegebene IBAN auf eine deutsche Bankverbindung hinweist. Die IBAN-Kennung für Deutschland lautet „DE“. Wenn, wie im Fall der älteren Dame dann die „Expert Kasse AG“ mit Sitz in Berlin eine angebliche Forderung für „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT -6/49“ auf ein steuerfreies Bankkonto in Griechenland überwiesen haben möchte, sollten alle Alarmglocken läuten.
„Inkassobüros sind verpflichtet, geforderte Geldbeträge genau zu bezeichnen. Das bedeutet, es muss die Firma genannt werden, mit welcher der Vertrag besteht, das Datum der angeblichen Forderung und deren genaue Bezeichnung“, so Große weiter. In diesem Fall konnte schnell Entwarnung gegeben werden, denn trotz der vielen Siegel auf dem Schreiben handelt es sich um eine nicht nachvollziehbare Forderung.
Terminvereinbarungen für eine Beratung zum Thema Inkassoforderung durch die Verbraucherzentrale in Hoyerswerda, Einsteinstr. 47, Haus D sind telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/beratungsstellen/hoyerswerda möglich.