Große Resonanz auf Musterklage

Pressemitteilung vom
Die Musterklage gegen die Sparkasse Vogtland erfreut sich großer Resonanz. Bisher haben sich schon über 400 Sparer*innen der Musterfeststellungsklage angeschlossen um gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Sachsen für ihr Recht und ihre Zinsen zu kämpfen.
Jetzt mitmachen: Klage anschließen

Fast 400 Anmeldungen in den ersten fünf Wochen

Off

Seit 14. August 2020 ist das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Vogtland eröffnet. „Die Bereitschaft der Vogtländer, gemeinsam mit der Verbraucherzentrale um ihr Recht und ihr Geld zu kämpfen, ist enorm“, freut sich Heike Teubner, Leiterin der Beratungsstelle Auerbach. In den letzten Wochen nach Eröffnung des Klageregisters haben sich bereits knapp 400 Sparer eingetragen und nehmen so kostenfrei am Prozess teil. Weitere knapp 200 Verbraucher haben der Verbraucherzentrale Auerbach eine Vollmacht übergeben, um die Eintragung vornehmen zu lassen.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale hat die Sparkasse Vogtland über viele Jahre die variabel vereinbarten Zinsen nicht korrekt angepasst, wodurch betroffenen Sparerenden im Durchschnitt rund 2.500 Euro mehr Zinsen zustehen, als gezahlt wurde. Die eingereichte Klage soll nicht nur Klarheit bringen, wie die Zinsen korrekt angepasst werden, sondern vor allem den Verbraucher*innen das ihnen zustehende Geld. 

„Wann mit der Verhandlung zu rechnen ist, steht derzeit noch nicht fest“, informiert Heike Teubner. Auf jeden Fall haben Sparer noch ausreichend Gelegenheit, sich selbständig ins Klageregister einzutragen oder dies durch die Verbraucherzentralen Auerbach oder Plauen vornehmen zu lassen.

Terminvereinbarungen zur Beratung in der Verbraucherzentrale Auerbach, Plauensche Str. 7 sind unter 03744 - 21 96 oder unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Langzeitsparer*innen: Welche Zinsen stehen Ihnen zu? Jetzt prüfen lassen!
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.