Die Sparkasse Vogtland hat, wie etliche andere Sparkassen, in vielen Fällen zu wenig Zinsen gezahlt. Mit dem rechtskräftigen Urteil des OLG Dresden im Sommer 2024 wurde die Grundlage für eine Neuberechnung der Zinsansprüche bei Langzeitsparprodukten geschaffen. Die Verjährung der Ansprüche läuft für die betroffenen Vogtländer seit Eintritt der Rechtskraft indes weiter – und endet bereits Ende Februar.
Manche Kund*innen haben noch gar kein Angebot erhalten
„Bisher liegen uns sowohl zufriedenstellende als auch weniger zufriedenstellende Nachzahlungsangebote seitens der Sparkasse Vogtland vor. Manche Kund*innen haben gar kein Angebot erhalten“, sagt Jasmin Trautloft, Leiterin der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Plauen. Sie hilft Sparkassen-Kund*innen zu wenig (nach-)gezahlte Zinsen einzufordern und die eigens erstellten Gutachten mit den Angeboten der Sparkasse zu vergleichen.
Verschiedene Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung
„Wer bis jetzt gar nichts von der Sparkasse gehört hat, sollte schnell aktiv werden und sich nicht auf lose Zusicherungen verlassen. Im ungünstigsten Fall geht man sonst leer aus“, so Trautloft.
Alle Betroffenen haben bis zum 28. Februar 2025 verschiedene Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen. Dazu gehören unter anderem die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens sowie ein Mahn- oder Gerichtsverfahren.
Die Verbraucherzentrale steht allen Prämiensparenden zur Seite. Die Unterstützung unser Expert*innen umfasst eine individuelle Fallberatung, die rechtskonforme Durchsetzung von Forderungen sowie die Berechnung von Nachzahlungsansprüchen.
Alle Infos zum Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Sachsen mit sächsischen Sparkassen finden Sie auf unserer Themenseite: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterklagen-sparkasse
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.