Zu billig, um wahr zu sein

Pressemitteilung vom
Dem Fernweh entgegen reisen in den nächsten Wochen wohl nach über zwei Jahren Corona-Pandemie wieder die meisten Sachsen. Doch Vorsicht vor Fake-Urlaubsangeboten, die mit unfassbaren Schnäppchenpreisen werben.
Familie mit zwei Kindern macht Reise in den Urlaub
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Weil sich das Buchungsverhalten in letzter Zeit verändert hat und viele Menschen individuell Urlaub machen, wird auch nach Ferienhäusern im Internet Ausschau gehalten.

„Mit schönen Fotos und günstigen Preisen werden im Internet Ferienobjekte angeboten, die gar nicht existieren“, berichtet Arleen Becker von der Verbraucherzentrale in Zwickau. So entdeckte eine Zwickauerin ein Ferienhaus in bester Lager und Top-Ausstattung zu einem Schnäppchen-Preis im Internet. Doch der günstige Preis weckte Zweifel bei der Verbraucherin, so dass sie sich glücklicherweise vor der Buchung und Zahlung an die Verbraucherzentrale Zwickau wandte.

An der im Impressum angegebenen Adresse befand sich allerdings kein Ferienhausvermieter. Das Ferienhaus selbst wurde bei anderen Portalen, zu ganz anderen Preisen und einer anderen Adresse gefunden. Interessant wurde es, als das vermeintliche Team der Ferienhausvermietung mittels Bildersuche von den Verbraucherschützerinnen unter die Lupe genommen wurde. Die auf der Internetseite verwendeten Bilder ließen sich zu anderen, tatsächlich existierenden Personen mit anderen Namen zurückverfolgen. „Dies sind alles neben den günstigen Preis deutliche Indizien dafür, dass es sich um einen Fake-Shop handelte“, so Becker.

Auch wenn dieses Angebot mittlerweile vom Markt verschwunden ist, so gibt es immer wieder unseriöse Anbieter von Ferienhäusern. Nicht alle Fake-Angebote lassen sich einfach erkennen. Insbesondere Ferienobjekte, die direkt gebucht werden und nicht über bekannte Portale, sollten daher nicht vorschnell gezahlt werden, sondern zunächst sollte die begehrte Unterkunft und die dazugehörige Internetseite genau durchleuchtet werden. „Insbesondere wenn einem das Urlaubsangebot zu verlockend erscheint, sollte man vor jeder Buchung und Zahlung genau hinsehen“, empfiehlt Becker.

Wer sich unsicher ist und den Expertenrat schätzt, kann sich in der Verbraucherzentrale in Zwickau unabhängig beraten lassen. Termine können online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0375 - 294 279 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.