Weil sich das Buchungsverhalten in letzter Zeit verändert hat und viele Menschen individuell Urlaub machen, wird auch nach Ferienhäusern im Internet Ausschau gehalten.
„Mit schönen Fotos und günstigen Preisen werden im Internet Ferienobjekte angeboten, die gar nicht existieren“, berichtet Arleen Becker von der Verbraucherzentrale in Zwickau. So entdeckte eine Zwickauerin ein Ferienhaus in bester Lager und Top-Ausstattung zu einem Schnäppchen-Preis im Internet. Doch der günstige Preis weckte Zweifel bei der Verbraucherin, so dass sie sich glücklicherweise vor der Buchung und Zahlung an die Verbraucherzentrale Zwickau wandte.
An der im Impressum angegebenen Adresse befand sich allerdings kein Ferienhausvermieter. Das Ferienhaus selbst wurde bei anderen Portalen, zu ganz anderen Preisen und einer anderen Adresse gefunden. Interessant wurde es, als das vermeintliche Team der Ferienhausvermietung mittels Bildersuche von den Verbraucherschützerinnen unter die Lupe genommen wurde. Die auf der Internetseite verwendeten Bilder ließen sich zu anderen, tatsächlich existierenden Personen mit anderen Namen zurückverfolgen. „Dies sind alles neben den günstigen Preis deutliche Indizien dafür, dass es sich um einen Fake-Shop handelte“, so Becker.
Auch wenn dieses Angebot mittlerweile vom Markt verschwunden ist, so gibt es immer wieder unseriöse Anbieter von Ferienhäusern. Nicht alle Fake-Angebote lassen sich einfach erkennen. Insbesondere Ferienobjekte, die direkt gebucht werden und nicht über bekannte Portale, sollten daher nicht vorschnell gezahlt werden, sondern zunächst sollte die begehrte Unterkunft und die dazugehörige Internetseite genau durchleuchtet werden. „Insbesondere wenn einem das Urlaubsangebot zu verlockend erscheint, sollte man vor jeder Buchung und Zahlung genau hinsehen“, empfiehlt Becker.
Wer sich unsicher ist und den Expertenrat schätzt, kann sich in der Verbraucherzentrale in Zwickau unabhängig beraten lassen. Termine können online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0375 - 294 279 vereinbart werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.