Zu billig, um wahr zu sein

Pressemitteilung vom
Dem Fernweh entgegen reisen in den nächsten Wochen wohl nach über zwei Jahren Corona-Pandemie wieder die meisten Sachsen. Doch Vorsicht vor Fake-Urlaubsangeboten, die mit unfassbaren Schnäppchenpreisen werben.
Familie mit zwei Kindern macht Reise in den Urlaub
Off

Weil sich das Buchungsverhalten in letzter Zeit verändert hat und viele Menschen individuell Urlaub machen, wird auch nach Ferienhäusern im Internet Ausschau gehalten.

„Mit schönen Fotos und günstigen Preisen werden im Internet Ferienobjekte angeboten, die gar nicht existieren“, berichtet Arleen Becker von der Verbraucherzentrale in Zwickau. So entdeckte eine Zwickauerin ein Ferienhaus in bester Lager und Top-Ausstattung zu einem Schnäppchen-Preis im Internet. Doch der günstige Preis weckte Zweifel bei der Verbraucherin, so dass sie sich glücklicherweise vor der Buchung und Zahlung an die Verbraucherzentrale Zwickau wandte.

An der im Impressum angegebenen Adresse befand sich allerdings kein Ferienhausvermieter. Das Ferienhaus selbst wurde bei anderen Portalen, zu ganz anderen Preisen und einer anderen Adresse gefunden. Interessant wurde es, als das vermeintliche Team der Ferienhausvermietung mittels Bildersuche von den Verbraucherschützerinnen unter die Lupe genommen wurde. Die auf der Internetseite verwendeten Bilder ließen sich zu anderen, tatsächlich existierenden Personen mit anderen Namen zurückverfolgen. „Dies sind alles neben den günstigen Preis deutliche Indizien dafür, dass es sich um einen Fake-Shop handelte“, so Becker.

Auch wenn dieses Angebot mittlerweile vom Markt verschwunden ist, so gibt es immer wieder unseriöse Anbieter von Ferienhäusern. Nicht alle Fake-Angebote lassen sich einfach erkennen. Insbesondere Ferienobjekte, die direkt gebucht werden und nicht über bekannte Portale, sollten daher nicht vorschnell gezahlt werden, sondern zunächst sollte die begehrte Unterkunft und die dazugehörige Internetseite genau durchleuchtet werden. „Insbesondere wenn einem das Urlaubsangebot zu verlockend erscheint, sollte man vor jeder Buchung und Zahlung genau hinsehen“, empfiehlt Becker.

Wer sich unsicher ist und den Expertenrat schätzt, kann sich in der Verbraucherzentrale in Zwickau unabhängig beraten lassen. Termine können online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0375 - 294 279 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.