Kundenbetrug bei Netflix

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Informationen in Leichter Sprache
Person mit langen Haaren sitzt auf einem Sofa vor einem Laptop mit einer Papier in der Hand. Sie hält eine Hand an der Stirn und sieht verzweifelt aus. Links am Rand befindet sich das Europäische Logo für Leichtes Lesen

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,

dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.

Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.

Hier erklären wir: Kundenabzocke bei Netflix


 

On

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.

Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.

Den längeren Text können Sie hier lesen:  
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.


 


 

Es gibt ein neues Urteil zu Netflix
Darin heißt es: Netflix hat zuviel Geld kassiert.

Netflix ist ein Streaming-Dienst.
Das heißt:
Man kann dort Filme und Serien im Internet anschauen.
Netflix hat die Preise erhöht.
Das Gericht sagt:
Das war nicht erlaubt.
Vielleicht haben viele Menschen zu viel Geld bezahlt.
Netflix hat die Preise für die Filme teurer gemacht.
Früher hat ein Abo 11,99 Euro im Monat gekostet.
Jetzt kostet ein Abo bis zu 17,99 Euro im Monat.
Das Land-Gericht Köln hat jetzt gesagt:
Die Preis-Erhöhungen waren nicht erlaubt.
Viele Menschen haben zu viel Geld bezahlt.
Diese Menschen können das Geld jetzt zurückbekommen.

Grafik: Zwei Personen wechseln einen Geldschein von einer Hand in die andere

Dabei sind Ihre Rechte klar: 

Bei Internet-Bestellungen haben Sie 14 Tage Zeit, 
um die Ware zurückzugeben.

Die 14 Tage zählen ab dem Tag, an dem Sie die Ware bekommen haben.
Dazu sagt man auch: Sie haben ein Widerrufs-Recht. 


Das Widerrufs-Recht funktioniert in der Regel so:
Sie möchten etwas zurückgeben? 
Schreiben Sie dem  Verkäufer: „Ich möchte widerrufen und die Bestellung zurückgeben“. 
Am besten mit einer kurzen E-Mail

Der Verkäufer schreibt Ihnen dann zurück.
Und sagt Ihnen, wie Sie die Bestellung zurückschicken können.

Wenn Sie die Bestellung zurückgeschickt haben:
Dann gibt Ihnen der Verkäufer das Geld zurück.

Aber der Verkäufer will das Widerrufs-Recht manchmal umgehen.
Zum Beispiel:
Er bietet Ihnen einen Preis-Nachlass an, 
statt die Ware zurückzunehmen.

Sie müssen das Angebot mit dem Preis-Nachlass nicht annehmen. 

Wenn Sie die Ware nicht wollen, 
können Sie die Ware zurückschicken.


 

Grafik: Ein Buch, das über Gesetze informiert

 

Hinweis: Das Formular ist nicht in Leichter Sorache geschrieben.

Grafik: Ein Briefumschlag mit einem Dokument
Grafik: Geldübergabe mit Geldscheinen

 


 

Grafik: Eine Frau telefoniert mit Telefonapperat

 

 


 


Grafik: Frau in einem roten Warndreieck zeigt mit dem Finger warnend nach oben


 


 



© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.

Zum Beispiel: Berater.

Weil das leichter zu lesen ist.

Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.