Drei Fragen an: Andreas Eichhorst

Stand:
Ob mobile Beratung im ländlichen Raum, starke Impulse in der Verbraucherpolitik oder das richtungsweisende Urteil zu Prämiensparverträgen – im Interview blickt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, auf ein ereignisreiches Jahr 2024 zurück.
Andreas Eichhorst 1
Off

Wodurch war die Arbeit der Verbraucherzentrale Sachsen im Jahr 2024 geprägt?

Die Energie- und Klimawende und die Bedingungen für ihr Gelingen sind ein großer Diskussionspunkt bei Verbraucher*innen, nicht zuletzt, weil die Bedingungen dafür in Stadt und Land sehr unterschiedlich sind. Unser Ansatz ist es, die Akzeptanz in der Gesellschaft durch Teilhabe zu erhöhen. Die Sächsischen Energietage, die Beteiligung an der Solaroffensive im Vogtland, der Start unseres Landesprojekts „Klimalots*in für Sachsen" sowie unsere Leipziger Klimaprojekte zeigen Lösungsansätze mit praktischen Mitmachangeboten und Wissenstransfer auf. 

Im Lichte der Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen war die verbraucherpolitische Lobbyarbeit ein weiterer Arbeitsschwerpunkt. Als wichtiger und unabhängiger Interessenverband haben wir uns in den Bereichen Energie, Digitalisierung, Ernährung, Finanzen, Klima, Mobilität und Recht eingebracht und viele Gespräche geführt. Der sächsische Koalitionsvertrag 2024-2029 spiegelt viele gute Ansätze, beispielsweise im Kapitel Verbraucherschutz, wider. 


Die mobile Beratung wurde Mitte 2023 gemeinsam mit Staatsministerin Petra Köpping ins Leben gerufen. Wie hat sich das Projekt seither entwickelt?

Wir stoßen auf ein hohes Interesse bei den Verbraucher*innen und den Kommunen. Nach dem ersten vollen Jahr, in dem unsere drei Beratungsbusse im Vogtland/Erzgebirge, Ostsachsen sowie Nord-, West- und Mittelsachsen unterwegs sind, können wir eine positive Zwischenbilanz ziehen. Das Projekt zeigt, dass es möglich ist, die Herausforderungen des ländlichen Raums – wie demographische Veränderungen, Mobilitätsprobleme und Digitalisierungslücken – durch innovative und flexible Ansätze zu bewältigen. Die roten Busse haben eine positive Außenwirkung, ergänzen unsere stationäre Beratung in den 13 Beratungsstellen und verkürzen die Wege für sächsische Verbraucher*innen. 


Was waren Ihre Highlights im Jahr 2024?

Der wohl wichtigste Termin fand am 09. Juli in Karlsruhe statt. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil zu Prämiensparverträgen bestätigt, dass die Sparkassen den Prämiensparer*innen zu wenig Zinsen gezahlt haben. Für Verbraucher*innen, die sich der Klage angeschlossen haben, ergeben sich daraus Ansprüche, die in der Regel im vierstelligen Bereich liegen. Das Urteil ist richtungsweisend für die gesamte Branche und weitere Verfahren der Verbraucherzentralen. Schätzungsweise 1,1 Millionen Kund*innen besitzen Prämiensparverträge. Wir unterstützen sie dabei, an ihr Geld zu kommen. Das ist nicht immer leicht, denn das Verhalten sowie die Kommunikation der Sparkassen nach dem Urteil waren sehr unterschiedlich. 

Wir haben zudem mit der Vorsorgeberatung einen neuen Beratungsschwerpunkt etabliert. Unsere Berater*innen unterstützen bei Fragen zu wichtigen Vorsorgedokumenten wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und helfen bei der Überprüfung und Erstellung aller gewünschten Unterlagen. 

Mit unseren Projekten „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ und „Lebensmittel und Ernährung“ waren wir in Kindertagesstätten, Schulen, bei Familien- und Seniorenverbänden und in den Kommunen präsent. Unsere Präsenzangebote zu Themen wie regionaler und nachhaltiger Ernährung, Versicherungen und Finanzbildung haben tausende Menschen erreicht – von Kindern und Jugendlichen über Alleinerziehende und Familien bis hin zu Senior*innen.

Wir danken unseren Mitgliedern, dem Verwaltungsrat sowie unseren Partner*innen und Netzwerken herzlich für ihre wertvolle Unterstützung.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.