Erste Hilfe nach BGH-Urteil

Stand:
Gekämpft, gewonnen: Am 9. Juli 2024 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) den Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte – eine wichtige Entscheidung für Sparer*innen und ein großer Tag für den sächsischen Verbraucherschutz. Das Beratungszentrum Dresden informierte schnell und kompetent über die nächsten Schritte.
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Vielen Prämiensparer*innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Rund 650 Sparende haben sich der Musterklage gegen die ostsächsische Sparkasse Dresden angeschlossen. 
 

Die Berater*innen informierten vor Ort über das Urteil und die verfügbaren Handlungsoptionen im Zinsstreit. Sie luden Prämiensparer*innen der Sparkasse Dresden zu sieben offenen Sprechstunden ein, um gemeinsam die nächsten Schritte zu planen. Insgesamt suchten 150 Betroffene im Beratungszentrum schnellen Rat. Alle, die nicht persönlich teilnehmen konnten, erhielten die Informationen per Anschreiben.

>>> Erfolgreich im Zinsstreit mit der Sparkasse Dresden

Beraterinnen aus Dresden

Nachzahlungsansprüche: Im Durchschnitt 2.300 Euro pro Person

„Der große Zulauf hat gezeigt, wie wichtig diese Veranstaltungen für Verbraucher*innen waren. Außerdem hatten wir so die Möglichkeit, unseren Erfolg gemeinsam zu feiern“, sagt Robert Kluttig, Leiter der Verbraucherzentrale Dresden. 

Nach dem Urteil berechneten die Verbraucherschützer*innen für Kund*innen der Ostsächsischen Sparkasse 86 Fälle. Viele Ansprüche wurden bereits vor dem Urteil ermittelt. 

So hoch waren die Nachzahlungsansprüche insgesamt (€):
(Stand: 22.05.2025)

 

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.